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Hi Mirko,
das mit den alten Papieren ist nicht schlimm.
Selbst wenn die Daten in der Zulassungsstelle irgendwann gelöscht werden, es reicht, wenn man den alten Brief noch für das Auto hat, mit dem kann man es jederzeit einfach wieder zulassen.
Mein Artz Cordett z.B. war 24 Jahre lang vorübergehend stillgelegt, nach ganz normaler HU/AU bin ich zur Zulassungsstelle gefahren und habe ihn zugelassen.
Bei meinem seit 11 Jahren abgemeldeten Omega Evo500 waren die Daten sogar noch im System der Zulassungsstelle und mussten noch nicht mal neu erfasst werden.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Das Bsp. mit der Cobra mit Einspritzmotor, DSG und Z06 Bremsen war gut.
Solche Gefährte sieht man ja immer wieder, meiner Meinung nach hörts halt bei einem vollelektronischen Motor auf mit lustig.
Wenn der Rest original ist, schon grenzwertig, aber meistens ist dann noch mehr umgebaut.
Wenn der aktuelle Fall aber auf nicht originalen Haubenscharnieren basieren soll, muss man sich schon am Kopf kratzen.
Ich hatte ja selbst schon Probleme 255er statt 225er hinten eingetragen zu bekommen. Und andere wegen Vergasern etc.
Aber sowas wäre ja die Krönung.
Ich habe übrigens kein Problem mit den angesprochenen E30, 190er oder Golf mit dem B&W Tuning von damals.
Das war halt so und gehört mehr oder weniger dran
gruss,
zuendler
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D&W ? Gehörte damals schon nicht dran
, ..............
, ....... vette Grüße, Gerd
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Ich hänge das hier mal an, da in der "GTÜ informativ" pdf auch auf Zulassungskriterien
eingegangen wird. Zur Info -> https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771...018-01.pdf
Mich "irritierte" darin Punkt 5:
Zitat:Ein Fahrzeug kann nur dann als Oldtimer eingestuft
werden, wenn es nachweislich vor mehr als 30 Jahren
hergestellt wurde oder in den Verkehr gekommen ist.
Mir war bisher bekannt, dass das Datum der Erstzulassung relevant für die Erteilung
eines H-Kennzeichens wäre. Das wird hier aber nur mit einem "oder" erwähnt.
ist das Neu oder bin ich nicht auf dem neuesten Stand?
, ........................
, ....... vette Grüße, Gerd
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Bei manchen Fahrzeugen gibt es das Problem, dass sie nie zuvor eine Erstzulassung hatten und nach heutigen Abgas- und sonstigen Vorschriften auch nie mehr eine "normale" Zulassung bekommen könnten.
Diese können seit einigen Jahren mit einer Ausnahmegenehmigung dann direkt das H-Kennzeichen bekommen, wenn sie nachweislich 30 Jahre alt sind.
Auch hier handelt es sich wieder um eine Erleichterung gegenüber der früheren Regelung, die sich stur auf das EZ-Datum bezogen hat.
Wird in Oldtimer-Foren und -Gruppen immer wieder diskutiert, wissen viele nicht, ist aber so.
Gruß
JR
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2018, 15:58 von WZ1964.)
na aus meiner logischen Sicht ergibt es mit "oder" schon Sinn:
es wurden ja auch Fahrzeuge zwar gebaut und in irgendwelche Garagen/Museen gestellt, aber nicht zugelassen. Und es gibt ja auch Fahrzeuge, die noch vor irgendwelchen Zulassungsstellen gebaut wurden (also, das erste Auto mit dem die Mercedes gefahren ist, wurde ja auch vorher nicht zugelassen, aber sowohl gebaut, als auch gefahren und ist ja auch ein Oldtimer)......... oder?
Werner
(JR war wieder schneller.......... )
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Jo, und für diese ganz alten Dinger gabs früher auch keine Zulassungspapiere, dafür gabs Sonderfreigaben.
gruss,
zuendler
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Manchmal ist das Datum der Erstzulassung ja nicht bekannt. Dann wird als Erstzulassung der 01.07. des Baujahres eingetragen. Das ist zumindest in Hamburg so.
Gruß
Frank
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