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2006 abgemeldet - §21 Abnahme oder §29 Abnahme
#1
Hy!

Mein Jeep ist 05/2006 abgemeldet worden und hatte noch bis 02/2007 TÜV.

Braucht der jetzt ne §21 Abnahme (Vollabnahme) oder ne §29 Abnahme (Hauptuntersuchung)

Weder die Mitarbeiter beim TÜV konnten mir das heute sagen noch die bei der Dekra.
Haben mich an die Zulassungsstelle verwiesen und die hat nunmal Samstag und Sonntag geschlossen.

Also ich bräuchte eine Antwort die auf jeden Fall sicher ist und nicht ne Vermutung.
Das das von 18 Monate auf 7 Jahre verlängert worden ist weiss ich, aber ob das auch auf Fahrzeuge gilt die vor der Änderung abgemeldet wurden usw.

Wenns jemand weiss wäre es super wenn er mir Auskunft geben würde.

Gruss
Andy
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#2
Nein nur eine HU, das reicht (jedenfalls war das bei meinem weissen T4 so)
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