03.06.2010, 09:22
Hallo zusammen, ich habe gestern meine C4 1994 LT1 beim TÜV vorgeführt, wegen Vollabnahme §21.
Es war soweit alles in ordnung bis auf :
Wenn standlicht an ist oder Licht, leuchten vorne die Gelben Blinker dauerhaft ( das ist mir nichtmals aufgefallen vorher)
der Tüv Prüfer meinte das wäre nicht erlaubt in DE. Ich hab ihm aber gesagt, das der neue 5er BMW auch ein gelbes Licht dauerhaft an hat, genau so wie irgend ein Volvo.
Er meinte das würde es nicht geben, ist nicht erlaubt soll ich ändern. Und nicht mit ihm darüber diskutieren. Frechheit !!!
2ter Mangel : Kurvenlicht, wenn ich standlicht oder Licht anhabe, und dabei nach rechts oder links blinke, geht vorne rechts oder links an der Seite ein helles Licht an, je nachdem zu welcher seite ich blinke.
Das wäre auch unzulässig. Ich hab dem Tüv Prüfer dann wieder versucht zu erklären, das fast jeder VW und Mercedes diese Technick seit ca. 2 Jahren verwendet, und man das immer öffters auf Deutschen Straßen sieht.
Wenn die abbiegen und Standlicht an ist, leuchten die Nebelscheinwerfer in die Richtung wo man abbiegt. Das ist dann wieder erlaubt oder wie ?
Er meinte wieder das gebe es nicht und ich soll nicht mit dem Diskutieren.
Und ich soll die Sache entfernen.
Ich habe alles vor dem Tüv gemacht wie es sein soll. alle änderngen und Mängel habe ich beseitigt.
Ich hatte extra jemand vom der KFZ Innung gefragt ( KFZ Meister ) ob das mit dem Kurvenlicht in Ordnung geht. er meinte " Ja sicher " weil die anderen Autos das inzwischen auch haben.
Wenn es bei anderen Fahrzeugen genehmigt sei, müsste man das berücksichtigen und auch genehmigen.
Also irgendwie fühle ich mich von dem verarscht. Das kann doch nicht sein, das andere Deutsche Autos das inzwischen haben dürfen und ein PKW aus USA nicht bei Neuzulassung.
Habt ihr da Rrfahrungen mit den 2 oben genannten Sachen ?
Ich darf diese Mini Mängel jetzt beheben und muss das Fahrzeug erneut vorführen.
zum 2ten mal nachuntersuchung.
Beim ersten mal wo ich da war, wurden mir Mängel aufgeschrieben die ich entfernt hatte.
Dann führte ich das Fahrzeug 4 Wochen später wieder vor, allerdings war es dann ein anderer TÜV Mensch. weil der andere Urlaub hatte.
Und der hat diese 2 Sachen noch beanstandet. Unglaublich oder ? Hätte mir der erste doch auch schon sagen können ! Idioten sind das.
Es war soweit alles in ordnung bis auf :
Wenn standlicht an ist oder Licht, leuchten vorne die Gelben Blinker dauerhaft ( das ist mir nichtmals aufgefallen vorher)
der Tüv Prüfer meinte das wäre nicht erlaubt in DE. Ich hab ihm aber gesagt, das der neue 5er BMW auch ein gelbes Licht dauerhaft an hat, genau so wie irgend ein Volvo.
Er meinte das würde es nicht geben, ist nicht erlaubt soll ich ändern. Und nicht mit ihm darüber diskutieren. Frechheit !!!
2ter Mangel : Kurvenlicht, wenn ich standlicht oder Licht anhabe, und dabei nach rechts oder links blinke, geht vorne rechts oder links an der Seite ein helles Licht an, je nachdem zu welcher seite ich blinke.
Das wäre auch unzulässig. Ich hab dem Tüv Prüfer dann wieder versucht zu erklären, das fast jeder VW und Mercedes diese Technick seit ca. 2 Jahren verwendet, und man das immer öffters auf Deutschen Straßen sieht.
Wenn die abbiegen und Standlicht an ist, leuchten die Nebelscheinwerfer in die Richtung wo man abbiegt. Das ist dann wieder erlaubt oder wie ?
Er meinte wieder das gebe es nicht und ich soll nicht mit dem Diskutieren.
Und ich soll die Sache entfernen.
Ich habe alles vor dem Tüv gemacht wie es sein soll. alle änderngen und Mängel habe ich beseitigt.
Ich hatte extra jemand vom der KFZ Innung gefragt ( KFZ Meister ) ob das mit dem Kurvenlicht in Ordnung geht. er meinte " Ja sicher " weil die anderen Autos das inzwischen auch haben.
Wenn es bei anderen Fahrzeugen genehmigt sei, müsste man das berücksichtigen und auch genehmigen.
Also irgendwie fühle ich mich von dem verarscht. Das kann doch nicht sein, das andere Deutsche Autos das inzwischen haben dürfen und ein PKW aus USA nicht bei Neuzulassung.
Habt ihr da Rrfahrungen mit den 2 oben genannten Sachen ?
Ich darf diese Mini Mängel jetzt beheben und muss das Fahrzeug erneut vorführen.
zum 2ten mal nachuntersuchung.
Beim ersten mal wo ich da war, wurden mir Mängel aufgeschrieben die ich entfernt hatte.
Dann führte ich das Fahrzeug 4 Wochen später wieder vor, allerdings war es dann ein anderer TÜV Mensch. weil der andere Urlaub hatte.
Und der hat diese 2 Sachen noch beanstandet. Unglaublich oder ? Hätte mir der erste doch auch schon sagen können ! Idioten sind das.