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04.05.2020, 21:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.05.2020, 21:24 von Hermann.)
Aktueller Stand von heute ist für Köln:
§3
Freizeit-, Kultur- und Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden An- gebote sind untersagt:
1. Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos und ähnliche Einrich-
tungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen,
2. Messen, Ausstellungen, Freizeitparks,
Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und drau-
ßen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen...
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koel...e-hinweise
Das müsste sich dann noch ändern bis zum Wochenende.
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Hallo Hermann,
ich habe heute mit dem MW Manager gesprochen mit folgendem Ergebnis.
Man habe lange überlegt wie man sich wieder zurück melden kann. In Anlehnung an die Vorschriften u.a. Maulkorb und eben Abstand sollte diese Aktion passen ( siehe die Seite der Motor World Termin 10.05.2020 in Köln ).
Alles sieht aus wie eine normale Ausfahrt mit einem Stop in der MW. Man kann im Auto sitzen bleiben , über den Platz cruisen, mit genügend Abstand mit anderen quatschen, sich einen Snack beim Italiener holen sowie ein wenig schauen. Was man nicht darf ist sich irgendwo hinsetzten und seinen Snack essen außer im Auto.
Anschließend kann jeder seine Tour weiterführen.
Hermann, das ist so der Gedankengang des Managers und nicht von mir. Er wünscht sich auch wieder Leben in seiner MW was ja verständlich ist.
Da wir uns ja zu den vernünftigen Menschen zählen könnte daraus vielleicht etwas werden. Sollten andere mit wenig oder keiner Disziplin erscheinen kann man jeder Zeit den Platz verlassen.
LG
Wolfgang
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Zitat:Alles sieht aus wie eine normale Ausfahrt mit einem Stop in der MW.
Das sieht aber auch nur so aus.
Es gilt Stand heute immer noch: „Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt.“
Kann ja sein, dass sich die Verordnung bis zum Wochenende noch ändert.