LED Abblendlicht
#21
In dem Text der DEKRA geht es aber um LED Leuchtmittel im bestehenden Scheinwerfer.

Die wären wohl H-Kennzeichen konform.
Wenn die enstspr. Bauartgenehmigung vorliegt.

Hingegen das Tauschen der kompletten Scheinwerfer (im Text "Schenwerfersystem")
ist dem H-Kennzeichen nicht zuträglich. (Vorletzter Absatz im Text).
Genau das wären ja die verlinkten LED-Scheinwerfer.


Ich würde das an deiner Stelle, wenn ich viel bei Dämmerung und Dunkelheit unterwegs wäre wie du schreibst,
einfach auf diese Scheinwerfer mit vernünftigen LED-Licht umrüsten.
Genau so wie du es geschrieben hast.
Wenn dann, bei der nächsten TÜV-Vorführung, der Prüfer was dagegen haben sollte, einfach wieder gegen H4-Funzeln tauschen,
damit der zufrieden ist und das H-Kennzeichen nicht in Gefahr ist.

Umtauschen der Scheinwerfer geht ja relativ einfach.

Da ist mMm gutes sehen und gesehen werden wichtiger.

Zu Not bleibt ja noch das Austauschen der Leuchtmittel gegen LED. 
Dagen scheint, was H-Kennzeichen betrifft, niemand was zu haben.

Bitte weiter berichten, wie die Teile passen.

VG
Harald
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#22
(16.07.2025, 09:03)harryhirsch71 schrieb: In dem Text der DEKRA geht es aber um LED Leuchtmittel im bestehenden Scheinwerfer.

Die wären wohl H-Kennzeichen konform.
Wenn die enstspr. Bauartgenehmigung vorliegt.

Hingegen das Tauschen der kompletten Scheinwerfer (im Text "Schenwerfersystem")
ist dem H-Kennzeichen nicht zuträglich. (Vorletzter Absatz im Text).
Genau das wären ja die verlinkten LED-Scheinwerfer.

Hallo Harald, 

das ist jetzt die Frage, wie man "Scheinwerfersystem" definiert. Maßgeblich ist ja immer, dass die Optik des Autos nicht grundsätzlich verändert wird. Also zusätzliche Scheinwerfer einzubauen und dazu eben die Karosserie irgendwie verändern, ist natürlich ein No-Go. In das entsprechende Gehäuse ein Austauschprodukt einzubauen, ist in meinen Augen etwas anderes und das Bild im Artikel von der DEKRA Seite zeigt doch exakt das, was ich vorhabe. Das Scheinwerfersystem bei der C4 besteht aus den Motoren, den sich drehenden Gehäusen etc.. Darin eingebaut ist dann der 1:1 passende neue Scheinwerfer, wie auch im Bild dargestellt. Was diese Definition angeht, mache ich mir da erstmal keine Sorgen. Wenn es danach geht, wäre der hier vorgeschriebene Austausch der Sealed-Beam Scheinwerfer durch die Modularen H4 Scheinwerfer auch schon problematisch. Ist doch das gleiche.

Letztendlich mache ich es genau so, wie du geschrieben hast. Wenn der TÜV was dagegen hat, bau ich die alten wieder ein. Würde mich mit Bezug zum H Kennzeichen aber sehr wundern.

Der Austausch der Leuchtmittel ist, nach dem was ich gesehen habe, rechtlich problematischer, weil es hier tatsächlich nur "Einzelzulassungen" für bestimmte Fahrzeuge gibt und keine "allgemeine Betriebserlaubnis" E24. Das ergibt auch Sinn, weil das Lichtbild mitunter vom Reflektorgehäuse abhängt und nicht als Ganzes vorher geprüft werden kann.

Gruß
Julian
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#23
Hi Julian,

das dieses Bild, mit den Scheinwerfern am 944er Porsche, exakt das zeigt, was Du vorhast ist schon richtig.

Ich verstehe das Bild in dem Artikel aber eher als Negativbeispiel der DEKRA was H-Kennzeichen konformität angeht.

Man kann sowas einbauen. Es kann auch zugelassen werden. 
Siehe vorletzter Absatz des Artikels der DEKRA:
Wenn der Scheinwerfer (-system) bauartgenehmigt ist spricht nichts dagegen. Halt dann ohne H-Kennzeichen.

Zur Not könnte man beim 944er auch auf das H verzichten.
Gab es ja eh nur bis 3L Hubraum. Daher wäre der Steuersatz, auch ohne H, erträglicher als bei der C4 mit 5,7L.

Scheinwerfersystem:
Ich denke schon, dass die mit "Scheinwerfersystem" wirlich nur den kompletten Scheinwerfer meinen.
Nicht das ganze Beleuchtungssystem mit Klappscheinwerfer usw.
Was wäre dann bei anderen Klassikern wie z.Bsp.: Golf1/2 usw. das Scheinwerfersystem?

Egal wie. Lass mal hören, wenn es soweit ist, wie die Dinger passen, sich einbauen lassen und was die für Licht machen.

Gruß
Harald
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#24
Hatte mich da mal zu meinem Porsche 924 eingehender mit beschäftigt.
Fazit:
- originalen Scheinwerfer mit LED-Leuchtmittel ("LED-Birne" von Osram/Philips) aufrüsten:
legal nur, wenn Auto + Scheinwerfer in der Zulassung des Herstellers stehen;
H-Kennzeichen kein Problem
- kompletten Scheinwerfer umrüsten auf LED-Scheinwerfer:
legal nur, wenn Scheinwerfer E-Nummer + dahinter stehende Genehmigungsnummer aufweist (nur eine E-Nummer mit Kreis drum reicht nicht!);
Scheinwerfer mit DOT SAE E-Nummer sind in EU nicht legal, weil US-Norm;
Eintragung in Schein nicht notwendig;
H-Kennzeichen nicht möglich

Aufpassen bei LED-Scheinwerfern mit mehreren Funktionen integriert: JEDE Funktion (Blinker, Abblendlicht, Tagfahrlicht) benötigt ein separates E-Zeichen + Genehmigungsnummer auf dem Scheinwerfer!

Die Scheinwerfer vom Bild sollten also, sofern alle Nummern wie auf dem Produktbild dargestellt draufstehen, legal sein.
Liebe Grüße
Simon
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#25
(16.07.2025, 22:07)Cymon schrieb: - kompletten Scheinwerfer umrüsten auf LED-Scheinwerfer:
legal nur, wenn Scheinwerfer E-Nummer + dahinter stehende Genehmigungsnummer aufweist (nur eine E-Nummer mit Kreis drum reicht nicht!);
Scheinwerfer mit DOT SAE E-Nummer sind in EU nicht legal, weil US-Norm;
Eintragung in Schein nicht notwendig;
H-Kennzeichen nicht möglich

Aufpassen bei LED-Scheinwerfern mit mehreren Funktionen integriert: JEDE Funktion (Blinker, Abblendlicht, Tagfahrlicht) benötigt ein separates E-Zeichen + Genehmigungsnummer auf dem Scheinwerfer!

Die Scheinwerfer vom Bild sollten also, sofern alle Nummern wie auf dem Produktbild dargestellt draufstehen, legal sein.

Moin,
"H Kennzeichen nicht möglich" - auch hier geht Theorie und Praxis wohl weit auseinander. Meine C4 ist mit LED-Tagfahrlicht mit kombiniertem LED Blinker durch die Vollabnahme + H Gutachten. Es sind die kompletten Scheinwerfer von Blinker und Standlicht vorne umgerüstet.

Stimme euch aber zu, dass das Bild im Artikel vermutlich das "System" zeigt, was kritisiert wird. Es ist aber für viele Oldtimer offenbar die einzige Lösung, legal unterwegs zu sein, da die wenigsten dieser Autos eben in der Zulassung des Herstellers stehen. Da beißt sich irgendwie die Katze in den Schwanz.

In unserem Falle machen es die Klappscheinwerfer ein bisschen einfacher. Die Scheinwerfer sind gar nicht sichtbar, wenn sie nicht aktiv sind. Damit wird das Außenbild des Autos bei Tag überhaupt nicht verändert. Für die Fälle des Im Dunkeln Fahrens müsste dann also erstmal jemand den "Mangel" in Bezug auf das H feststellen. Für den Fall der Fälle werde ich natürlich die alten Scheinwerfer behalten. Vor dem nächsten TÜV werde ich mich mal informieren, ob ich die im Zweifel wieder zurückbauen muss. Das geht glücklicherweise ja wirklich schnell. 

Argumentieren würde ich hier auch, dass im Ursprungszustand in diesem Auto Sealed Beam Scheinwerfer verbaut sind. Streng genommen handelt es sich damit dann tatsächlich um einen Lampentausch von Halogen zu LED. Das Mehr an Sicherheit auf der Straße bei Dunkelheit ist mir den potentiellen bürokratischen Irrsinn wert.

Sollen morgen ankommen. Ich werde mal berichten.

LG
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