Habe (bei der C5) das BCM so umprogrammieren lassen, dass es wie bei einer US-Version arbeitet, d.h.: Zündung an = Blinker vorne und Seite leuchten gelb als Tagesfahrtlicht. 1 Tag nachdem ich das so geschaltet hatte, kam die Kelle und Grün Weiß hat mir eine Mangelkarte ausgestellt. Die lassen mich sonst immer in Ruhe, aber das hat denen dann doch nicht gefallen.
Bin dann zur Dekra, wo mir ein freundlicher Prüfter das nach §21 eingetragen hat, Zitat: "Naja, normalerweise machen wir das nicht, aber bei so einem Exoten - und wenn es doch original ist..."
Also vorsicht bei dieser Art von Schaltung - findet Ihr keinen TüV, der euch das einträgt, hagelt es Punkte in Flensburg.