09.07.2010, 04:35
Otmar, Du hast da glaube ich was falsch verstanden.
Alex wollte damit nur sagen, dass Xenons (fast) immer eine LWR, jedoch immer eine SRA haben müssen.
Zumindest laut den Gesetzen der deutschen StVZO.
Wenn irgend ein Prüfer oder auch Polizist etwas "übersieht", bedeutet dies nicht, dass es erlaubt ist...
Das gilt aber nicht nur für die Reinigungsanlage der Xenonscheinwerfer...!
Alex wollte damit nur sagen, dass Xenons (fast) immer eine LWR, jedoch immer eine SRA haben müssen.
Zumindest laut den Gesetzen der deutschen StVZO.
Zitat:Original von RS4Z06Alex
Nur weil der Prüfer durch Unwissenheit glänzt, heisst noch lange nicht, dass es i.O. ist.
Xenon ... aber IMMER MIT Reinigungsanlage...
Das weiß meist der beschränkteste Dorfsheriff...
Wenn irgend ein Prüfer oder auch Polizist etwas "übersieht", bedeutet dies nicht, dass es erlaubt ist...
Das gilt aber nicht nur für die Reinigungsanlage der Xenonscheinwerfer...!
Gruss
Tunc
"Wenn die Katze ein Pferd wäre, dann könnte man die Bäume hinaufreiten." - Rolf Miller
Tunc