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Hallo zusammen,
bei meiner '84er bemängelte der TüV, dass das Lenkradschloss einrastet, wenn der Zündschlüssel nicht abgezogen ist. Scheinbar drehte er das Zündschloß in die mit "lock" gekennzeichnete Position. Nach langer Diskussion habe ich mir das zuhause nochmal genauer angeschaut: In der mittleren Position ist bei mir die Zündung aus und das Lenkradchloß rastet nicht ein, den Schlüssel kann man nicht abziehen. In der mit "lock" und Pfeil gekennzeichneten Stellung rastet das Lenkradschloß ein, egal ob der Schlüssel noch steckt oder ob man ihn abzieht. In der mittleren Stellung kann ich den Schlüssel nicht abziehen.
Ist das bei euch auch so, liegt hier eine Fehlfunktion vor oder hat der TüV mal wieder zu wenig Ahnung von Amischlitten? Hätte mir jemand einen den TüV überzeugenden Beweis, falls bei mir alles korrekt funktioniert?
Dank und Gruß,
Andy....
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Mußt Du nicht einen Knopf drücken, um in die Stellung "Lock" zu kommen? Bei meiner ist das so.
Ansonsten halt ich das für Käse. Ich hatte mal ne Diskussion mit meinem Jeep, da kannst Du den Schlüssel wieder abziehen, nachdem Du das Lenkradschloß geöffnet hast. Macht auch Sinn, weil der sonst im Gelände ordendlich klappert.
Das war dem Herrn Prüfer aber nicht geläufig.
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Moin Andy,
Automatik:
der Tüvmann hat die Funktion bestimmt nur auf Wählhebelpositon P ausprobiert?
In den anderen Positionen sollte der Schlüssel nicht bis auf Lock zu drehen sein.
Schalter:
Um auf Lock zu drehen muss ein Knopf am Zündschloss gedrückt werden.
C4 Grüße
Michael
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Der Hinweis auf die Wahlhebelstellung P finde ich klasse, er hatte nur in P kontrolliert. Das werde ich dann gleich mal überprüfen, da es sein Argument, dass manche Fahrer ja den Motor zum Sprint sparen ausschalten würden und es ja dann nicht sein darf, dass dann das Lenkradschloß einrastet, pulverisieren würde.
Schon mal danke, ich werde euch über den Verlauf der Verhandlung unterrichten :)
Andy...
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Schon deine Nerven und geh zu einem anderen Prüfer, nicht alle sind derart pingelig,
Gruss RainerR
RaRo
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Von https://auto.t-online.de/wegfahrsperre-m...0486/index
Zitat:Lenkradsperren als Zulassungsvoraussetzung
Geregelt wird dies durch § 38a StVZO, der zumindest die einfachste Form der mechanischen Lenkradsperre zu einer Voraussetzung für die TÜV-Reife macht. Sie wird mit Abziehen des Zündschlüssels bei eingeschlagenen Vorderrädern durch den befugten Fahrer automatisch wirksam.....
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Ich möchte über den weiteren Verlauf berichten:
Ich bin wieder zur selben TüV-Niederlassung, da nach meinem Protest und Appell an Kulanz der uneinsichtige Prüfer bei der Wiedervorführung wenigstens die Rechnung offen ließ, es kostete mich also nichts extra. Bei der Wieder-Wiedervorführung hatte ich einen anderen Prüfer, der, wie sich später herausstellte, in der Werkstatt meines Vertrauens die allererste Prüfung durchgeführt hatte. Ich bot ihm an, das Lenkradschloß und seine korrekte Funktion zu demonstrieren, insbesondere dass es eine Mittelstellung zwischen Zündung an und "Lock" gibt, wo das Lenkradschloß nicht einrastet, und dass in D und N das Abziehen des Schlüssels nicht möglich ist und auch nichts einrastet. Er zeigte sich einsichtig, entschuldigte sich gerade zu, das in der ersten Prüfung nicht erkannt zu haben. Nachdem die Prüfplakette drin war, habe ich mich dann noch erkundigt, wo ich meinen Unmut über den anderen, unfreundlichen und nicht ausreichend kompetenten Prüfer loswerden könnte. Das bekam besagter Prüfer aus dem Nachbarbüro mit, wurde wieder laut, extrem unfreundlich mit wenig Sinn für eine Deeskalation. Ich bot ihm an, auch ihm die korrekte Funktion zu demonstrieren, damit andere Amischlittenfahrer in Zukunft nicht wieder drangsaliert würden. Daran zeigte er wegen seiner mangelnden Einsichtsfähigkeit so wenig Interesse, dass ich den für mich unüblichen Weg einer offiziellen Beschwerde über die Hotline des TüV Süd hinreißen ließ. Ich bin gespannt, wie ernsthaft man da auf meine Klagen reagieren wird
Nochmal Danke für eure sachdienlichen Hinweise
Andy...
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Hi Andy,
wie ist denn die Geschichte ausgegangen ?
Hatte auch einige Probleme mit meinen letzten beiden HUs. Bei der Dekra hieß es "erhebliche Mängel", weil meine "Rahmennummer verschmutzt" war. Die Rahmennummer im Motorträger wird ja beim Import vom TÜVler selbst eingeschlagen, weil die US-Fahrzeuge ja nur die Nummer hinter der Windschutzscheibe zu sitzen haben.
Als ich sie reinigen und nachschlagen ließ, hieß es bei der Wiedervorführung, ich hätte die Rahmennummer manipuliert und er würde mir die Plakette verweigern. Habe ihn dann mit der Werkstatt telefonieren lassen, die es eingeschlagen hat. Es kam zur Diskussion am Telefon, woraufhin er komplett "dicht" gemacht hat und mich quasi in der Einfahrt stehen ließ.
Ich kam dadurch in echte Schwierigkeiten, weil ich wegen eines längeren Auslandsaufenthaltes den Wagen einlagern mußte und daher dringend die HU machen musste. Rein zeitlich/rechnerisch wäre sonst eine Komplettabnahme fällig geworden.
Für eine Beschwerde hatte ich im Anschluß leider kaum Zeit und Nerven, überlege aber nun ob ich jetzt was nachschiebe.
Böse Zungen behaupten, Prüfer müssen eine bestimmte Durchfallquote erfüllen, weil in den Medien eine zeitlang die Meldung verbreietet wurde, in Deutschlsnd rollt zuviel Schrott auf den Straßen. Da ist eine alte C4 ein gefundenes Fressen.
U.a.: https://www.ftd.de/unternehmen/industrie...98820.html
I'm not very smart but I can lift heavy things.
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