21.09.2011, 09:32
Neue Regeln f. Oldtimer
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21.09.2011, 09:51
Hallo Heinz,
hier die genaue Richtlinie aus April, die Umsetzung ist bereits erfolgt. https://www.oldtimer-markt.de/_code/file...inie-1.pdf cu Volker
Alles hat seine Zeit.
21.09.2011, 09:54
...und hier im Februar besprochen worden..
23.09.2011, 10:57
Grad beim Stöbern entdeckt:
https://www.ruhrnachrichten.de/leben/aut...54,1412263 Falls das in eine andere Kategorie gehört ("Paragrafen"? "Wissenswertes"?) bitte verschieben. Threads zusammengefügt (Vette58) --- Alex aus O an der D, zwischen DD und LE, mitten in SA. ---
23.09.2011, 11:57
Ach die Ruhrnachrichten.....
Am 1. November 2011 tritt die neue Oldtimer-Richtline des Bundesverkehrsministeriums in Kraft. Die die bisherige Bewertungsskala zum Erhalt eines H-Kennzeichens wird ersatzlos gestrichen. Allerdings ändern sich die Kriterien als solche nicht, aber die Sachverständigen erhalten mehr Freiraum bei der Beurteilung. "Der Anforderungskatalog wurde entrümpelt, klarer gefasst und auf das Notwendige reduziert. Ich lege aber besonderen Wert darauf, dass die Kriterien für die Einstufung als Oldtimer unverändert geblieben sind“, so Andreas Scheuer, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Ziel der Neuregelung ist unter Anderem eine Verwaltungsvereinfachung. Eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO ist für die Zuteilung des H-Kennzeichens nach wie vor erforderlich. Bisher war außerdem noch eine Erteilung einer speziellen Betriebserlaubnis notwendig. Heute muss der Zulassungsbehörde nur noch ein Gutachten der zuständigen Sachverständigen vorgelegt werden. Gegenüber einer früher erforderlichen Eingruppierung nach Bewertungsstufen, ist jetzt nur noch eine Ja-Nein-Entscheidung zur Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut notwendig. Die Fahrzeuge müssen neben ihrer Originalität einen guten Pflege- und Erhaltungszustand aufweisen. Durchgeführt werden die Begutachtungen bei allen anerkannten Überwachungsorganisationen wie GTÜ, TÜV, KÜS, Dekra. Die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs müssen, angelehnt an den damaligen Originalzustand, vorhanden oder zeitgenössisch ersetzt sein. Modernes Tuning ist nicht erlaubt, dezente Umbauten mit zeitgenössischen Teilen schon. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum vorgenommen wurden und damit zeitgenössisch sind, werden anerkannt. Als Orginalitätsnachweis für technische oder optische Änderungen können vom Halter Nachweise wie damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines Fahrzeugs desselben Typs, damalige Herstellerfreigaben, einschlägige Fachliteratur, fahrzeugspezifische Dokumente (z. B. Betriebsanleitungen oder Originalprospekte) oder geeignete Presseveröffentlichungen (Vorstellungen und Testberichte) vorgelegt werden. Die neue Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO wurde nun im Verkehrsblatt Heft 7/2011, Seite 257, bekannt gegeben und wird damit zum 1. November gültig („ist ab dem ersten Tag des siebenten auf die Bekanntmachung folgenden Monats anzuwenden“). Die Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen, VkBl. S. 515 vom 21.7.1997, und der im Zusammenhang mit der Richtlinie bekannt gemachte Anforderungskatalog wird mit der Inkraftsetzung der neuen Richtlinie aufgehoben. Quelle: meinklassiker.com |
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