06.07.2012, 15:29
Nein. Eine Fahrt zur Werkstatt hat absolut nichts mit dem Zulassungsverfahren zu tun! Wenn ich das einfach so interpretieren würde, könnte ich zB ja auch den ganzen Winter zu verschiedenen Werkstätten fahren, "weil ja immer was für die Zulassung im April zu tun ist". Wäre doch absurd, oder?
Gemäß der neuen FZO sind jedoch auch Fahrten zur HU erlaubt, dann würde das mit der Werkstatt in Ordnung sein, aber nur wenn dort eben auch die HU durchgeführt werden soll. Zudem muss die Versicherung bestätigen: "...Haftpflicht... Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO. "
Gemäß der neuen FZO sind jedoch auch Fahrten zur HU erlaubt, dann würde das mit der Werkstatt in Ordnung sein, aber nur wenn dort eben auch die HU durchgeführt werden soll. Zudem muss die Versicherung bestätigen: "...Haftpflicht... Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO. "