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@JR
wie Du geschrieben hast enthält Dein Gutachten aber die Schlüsselnummern die bei Brieferstellung bei der Zulassungsstelle in den Computer eingegeben werden und dann die entsprechenden Daten aus einem Zentralregister abgerufen werden.
Bei den Fahrzeugen wo im TÜV-Gutachten der Typschlüssel genullt ist gehört aber ein Datenblatt zum Gutachten dazu.
Heutzutage werden Fahrzeuge soweit kein Brief vorliegt nur noch mit einer §23-Abnahme in das Heft der roten 07er eingetragen und mit Hilfe dieses Gutachtens können sie auch in Verbindung mit einer gültigen HU jederzeit auf H-Kennzeichen zugelassen werden. Genau diese Prozedur habe ich im Oktober bei Abnahme meiner Chevelle erleben müssen.
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- C2 (1963-1967)
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- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Die einzige Schlüsselnummer, die da drin steht, ist für Feld 14.1. (Korrektur des oben Geschriebenen)
Außerdem gibt es für die 07er Zulassung gar keine Brieferstellung.
Gruß
JR
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Zitat:Original von JR
Außerdem gibt es für die 07er Zulassung gar keine Brieferstellung.
Gruß
JR
das ist richtig aber mit der für die Eintragung in die 07er heutzutage erforderlichen §23 Abnahme kann man jederzeit das Fahrzeug aus der 07er austragen lassen und auf "H" zulassen und dazu wird dann auch ein Brief erstellt. Vorausgesetzt man hat zusätzlich auch noch eine gültige HU.
Das geschriebene gilt allerdings nur für importierte Fahrzeuge die noch keinen Brief besitzen und soweit ich das richtig verstanden habe unterhalten wir uns doch hier über solch ein Fahrzeug.
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Bei meinem konkreten Gutachten wäre ich mit dem Upgrade auf H-Kennzeichen aber skeptisch.
1. wegen der expliziten Einschränkung auf 07
2. Es müsste doch auf jeden Fall noch eine Vollabnahme gemacht werden müssen (Stichwort: Umrüstungen, notwendige Ausnahmegenehmigungen, technische Daten).
An dem Auto ist schließlich alles noch gemäß US-Vorschriften (Leuchten, Warnblinker etc.).
Gruß
JR
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dann hast Du noch ein altes Gutachten das lediglich zur Eintragung auf 07er gültig war.
Ein solches Gutachten hätte ich vor 3 Monaten auch noch auf unserer Zulassungsstelle bei einer bestimmten Mitarbeiterin vorlegen können zum Eintrag auf 07 bis sie dann von einer Kollegin auf den neuesten Stand (2007) gebracht wurde. Naja Eintragung auf 07 ist halt nicht deren Tagesgeschäft.
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Hallo,
für das 07er gibt es keinen Brief, nur einen roten Fzg-Schein ( so war das jedenfalls bei mir ). Als dann der Wechsel aufs H kam, wurden die Daten des alten ( deutschen! ) Briefes übernommen.
Wie lang die Gutachten waren müsste ich zu Hause nachschauen.
Auf jeden Fall wäre es hilfreich, die erforderlichen Daten für den Brief zu haben ( von einem anderen, zugelassenen, identischen Auto z.B. ). Oder die Zulassungsstelle hat eines im Datensystem.
Thilo, hast ne PN.
Frohe Festtage
Grüßle
Jens
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Hi Thomas,
die Eintragung war 2010.
Gruß
JR
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ja ich sag doch im Sommer hätte ich sowas noch auf meine 07er eingetragen bekommen und einen TÜV-Prüfer der sowas noch erstellt kann ich Dir jederzeit vorstellen.
Nur was nützt es wenn die Zulassungsstelle nicht mehr mitspielt.
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Öhmm alles klar.
Ich werde mit den Papieren zum TÜV und Zul.stelle in BS gehen und nochmal nachfragen.
Eigentlich sollten meine Gutachten reichen, um den Wagen auf "H" anzumelden. So war die ALLGEMEINE Auskunft beim TÜV.
Gruß, Thilo - und danke euch nochmals.
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Also an dem Wagen muss das "volle Programm" an Umrüstung gemacht werden. Das heisst Datenblatt anfordern, Scheinwerfer/Blinker umbauen, Vollabnahme.
Ich lasse es nun alles eine US-Car-Werkstatt machen.
VG Thilo
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