Es gibt hier doch einige Erfahrungsberichte.
Der eine zahlt 10 €, der andere nichts. Beim nächsten gibt es eine Anzeige weil das gültige Kennzeichen nicht außen am Fahrzeug angebracht ist.
Hängt bei einer Kontrolle halt stark vom Polizisten ab.
Einige fahren schon seit Jahren ohne Probleme damit rum, andere wiederum erwischt es bei der ersten Fahrt.
Kann man leider nicht pauschal beantworten.
Also Du meinst sicher "TAKTORKENNZEICHEN", denn die Mopetkennzeichen sind doch
nur ca. 10 x15cm.
Ich hab so eines hinten und Vorraussetzung ist bei unserer Zulassungsbehörde, dass kein anderes
passt. D.h das Auto ist vorzuführen.
Aber, seit vorigem Jahr gibt es bei uns für alle Autos sämtliche Wunschkombinationen = kurze Nummern.
Demzufolge auch die damit verbundene Blechlänge. So fahre ich an meinen BMW's 34-36cm Längen bei
11 cm Höhe.
Also liebe Mopetkennzeichenfahrer, schreibt doch malwas hierzu
Kann mir vorstellen, dass sich da noch mehr Leute für interessieren...
@ CP, es geht um Erfahrungen, da ändert sich nix !
und Tüss !
Die entsprechenden Vorschriften aus dem STVZO:
Betriebsverbot und -beschränkungen
178a Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet
FZV § 13 Abs. 1 Satz 5, Abs. 4 Satz 4; § 48 Nr. 7 40 €
179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens
FZV § 10 Abs. 12, i.V.m. § 10 Abs. 1, 2 Satz 2 und 3 Halbsatz 1; Abs. 6 Satz 1 bis 3, Abs. 7, 8 Halbsatz 1, Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 1, auch i.V.m. § 16 Abs. 5 Satz 3; § 17 Abs. 2 Satz 4; § 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5; § 48 Nr. 1 10 €
179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt
FZV § 10 Abs. 12 i.V.m. § 10 Abs. 5 Satz 1; § 48 Nr. 1 40 €
179b Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichn mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist
FZV § 10 Abs. 12 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 1; § 48 Nr. 1 50 €