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Hallo Thomas,
es gibt auch Ausnahmegenehmigungen, die die Zulassungsstelle selbst erteilen darf.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Du meinst sicher Dinge wie Nummernschildgröße und so, aber Beleuchtung kann ich mir jetzt nicht vorstellen?
Gruß Thomas
@Edit
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Zitat:Original von Goofy gibt die Zulassungsstelle eine Empfehlung an die zuständige Verwaltungsstelle des Landes , diese erteilt dann die Ausnahmegenehmigung, die schussendlich von der Zulassungsstelle eingetragen wird.
Fast korrekt. Es gibt auch diverse Ausnahmegenehmigungen die von der lokalen Zulassungstelle verantwortet und direkt eingetragen werden können. Nur in manchen (Land?)kreisen wird jedoch alles an die übergeordnete Stelle abgegeben, sowie auch spezielle Genehmigungen zB bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (hatte ich bei meinem RAM damals)
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mal eine Frage zwischendurch. Warum sind denn die roten Blinker so wichtig?
Eigentlich sind sie richtig sch.... weil schlecht zu sehen. Bremsen und blinken gleichzeitig, da ist -wenn man nicht bewust drauf achtet - doch nur ein rötliches Pulsieren am Heck zu erkennen. Dazu kommt dass sie oft nicht als blinker wargenommen werden weils bei uns halt gelb blinkt.
Wenn am ende eine in Heck kracht, wars das wert?
Herbert
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Orginalität ist das Stichwort.
Ich habe die Tage ein Radiointerview mit dem Leiter der Koordinierungsabteilung für das Freihandelsabkommen mit den USA gehört. Explizit hat dieser als Beispiel der Harmonisierung ausgeführt, daß es doch egal sein, ob Autos rot oder gelb blinken würden, solange sie an der richtigen Seite blinken würden, damit der andere Verkehrsteilnehmer wisse, wohin der Fahrer wolle.
Recht hat er!
Gruß
Edgar
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Moin zusammen.
Etwaige Ausnahmen, die sich aus den Übergangsvorschriften ergeben, werden nicht aufgeführt. Dazu ist der Paragraph 72 in der StVZO da. Sonst müsste bei jeder Neuregelung jeder mit seinem Auto zum TÜV und alles eintragen lassen.
Die Ausnahmen, die der Sachverständige formuliert, werden von der Zulassungsbehörde nur als "Arbeitshilfe" benutzt. Es gibt in jeder Zulassungsstelle eine Liste, welche Ausnahmen der Leiter der Zul.-Stelle in Vertretung des Regierungspräsidenten erteilen darf. Der Sachverständige ermittelt die anzuwendenden Vorschriften der StVZO (nach Erstzulassung) und formuliert entsprechende Ausnahmen bei Abweichungen. Hierbei kann er bei verschiedenen Vorschriften eine "in-Etwa-Wirkung" bestätigen. Das wäre zum Beispiel anzuwenden, wenn die gelben Blinker in die Rückfahrscheinwerfer eingebaut werden. Dann ist zu prüfen, ob die Anbaulage und die Funktion gewährleistet sind.
Es ist also KEINE Ermessenssache des SV, ob das Auto rote Blinker oder gelbe hat! Wer eine Ausnahme hierfür formuliert setzt also seinen Job auf´s Spiel. Auch dürfte die Zulassungsstelle die Ausnahme hierfür nicht genehmigen. Ich kann jeden SV verstehen, der das nicht riskieren will.
Auch die Geschichte mit Original und Oldtimer ist inzwischen überholt. Der Bund-Länder-Fachausschuß hat dazu angemerkt, dass "die in der jeweiligen Fassung der StVZO anzuwendenden Vorschriften der unbedingt umgesetzt werden müssen".
Fazit: Wer rote Blinker als Ausnahme hat, sollte sich darüber freuen. Wer keine bekommen hat, sollte es an anderen Prüfstellen versuchen. Wenn´s denn unbedingt sein soll, muss man halt ein paar hundert Kilometer in Kauf nehmen. So eine schöne Aufahrt ist auch was wert....
Alex
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Zitat:Original von Lucky-TÜV Auch dürfte die Zulassungsstelle die Ausnahme hierfür nicht genehmigen.
Aha. Also sind die diversen eingetragenen Ausnahmegenehmigungen falsch? Und §70 StvZo (bzw. die Entsprechung in der FZV ) gilt auch nicht mehr? Ich bin dann mal endgültig raus :)
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Nicht unbedingt falsch, nur doppelt gemoppelt...
Und §70 bezieht sich auf §72, in dem die gültigen Ausnahmefälle geregelt sind.
Bestes Beispiel hierfür sind die seit 2010 benötigten Frontspiegel bei LKW. Wer die vorher nicht brauchte, muss sie auch nicht nachrüsten. Nach deiner Darlegung müsste jetzt jeder LKW, der vor 2010 gebaut wurde zum TÜV und eine Ausnahme beantragen...
Ich hoffe, das Beispiel zeigt, was ich meine.
Alex
Falls sich deine Aussage auf die eingetragenen roten Blinker bei diversen C5en usw.bezieht, definitiv:JA!
Wenn irgend einer klagt, weil er die auch will, gibt´s ordentlich RambaZamba in der US-Szene. Man denke nur an diverse kleine Kennzeichen, die einige zurück geben mussten.
Also: Wo kein Kläger, da kein Richter
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Mit einer 07er-Nummer kann man sich viel diesbezüglichen Ärger ersparen ...
... aber auch anderen Ärger bekommen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Zitat:Original von jeepfürst
mal eine Frage zwischendurch. Warum sind denn die roten Blinker so wichtig?
Eigentlich sind sie richtig sch.... weil schlecht zu sehen. Bremsen und blinken gleichzeitig, da ist -wenn man nicht bewust drauf achtet - doch nur ein rötliches Pulsieren am Heck zu erkennen. Dazu kommt dass sie oft nicht als blinker wargenommen werden weils bei uns halt gelb blinkt.
Wenn am ende eine in Heck kracht, wars das wert?
Herbert
Hier muss ich mal ein lautes "ZUSTIMMUNG" in die Menge werfen. Ich habe versucht soviel wie möglich an Originalität an meiner C3 zu belassen, doch auf die roten Blinker verzichte ich gerne.
Ich kann mich noch an die Zeit erinnern wo ich die ersten Male hinter einem rot blinkenden US-Fahrzeug hergefahren bin und davon völlig verwirrt worden bin. Falls rote Blinker und rotes Bremslicht baulich voneinander getrennt sind finde ich es noch okay mit der Sichtbarkeit für den Hintermann/Hinterfrau, die Variante bei der Vettte ist jedoch extrem schlecht sichtbar.
Dabei hatte ich damals einen supergenialen Prüfer, der mir sogar die Wahl gelassen hat zwischen rot und gelb blinken ...
Gruß, Sigi
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