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Aber es ist eine Alternative. Was für ein Speedindex? Wie ist die Kurvenlage mit den Reifen, schwabbelt nix?
Gruss, Martin
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Gruss,
Alex
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ja der sieht gut aus. Und dann noch für 100€ pro Stk was draufvulkanisieren lassen und schon ist man ein kleines Vermögen los.
gruss,
zuendler
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Zitat:Original von zuendler
Günther es ist so:
In D darf man nur Reifen fahren die einen höheren Index haben als das Auto angegeben ist.
Ausnahme: Winterreifen.
M+S Kennzeichnung wird in Zukunft nicht mehr anerkannt, es muss die Schneeflocke drauf sein.
Da ist ein Fehler drin. Die Ausnahmeregelung Geschwindigkeitsklasse gilt für M+S Reifen.
Da M+S Reifen NICHT grundsätzlich verboten werden, sondern lediglich nicht mehr als Winterrreifen im Sinne der Winterreifenpflicht bei Winterlichen Verhältnissen (und nur dann!) anerkannt werden, kann ich sie nach wie vor fahren im Sommer oder im Winter wenn die Sonne scheint, oder wann immer ich lustig bin.
Ergo passt auch der Geschwindigkeitsindex wenn ich den Aufkleber dranbappen habe + es eingetragen ist.
Sorry, ich sehe immer noch nicht das Problem. Und etwas "illegales" schon gar nicht.
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Im Gesetz gilt die Ausnahme nur für Winterreifen.
Dass M+S 2017 nicht mehr als Winterreifen zählen hast du ja selbst geschrieben
Natürlich darf man die problemlos fahren, sie zählen dann aber als Sommerreifen, können dann ggf. auf nem Käfer gefahren werden der nur 120km/h schafft.
gruss,
zuendler
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***edit***
Das sagt die StvZo dazu:
Zitat:§36 Bereifung und Laufflächen
(1) (...)
Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
M+S Reifen = Winterreifen.
Und das §36 StvZO geändert wird , steht bisher nirgendwo.
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Zitat:Original von zuendler
Dass M+S 2017 nicht mehr als Winterreifen zählen hast du ja selbst geschrieben
Nein. Ich habe geschrieben das M+S nicht mehr als Winterreifen im Sinne der Winterreifenpflicht bei Winterlichen Verhältnissen (und nur dann!) anerkannt werden. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
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Usain Bolt läuft die 100m in Gummistiefeln sicher schneller wie jeder hier von uns. Aber es wäre sicher nicht seine erste Wahl, wenn er sicher und schnell laufen möchte.
Genau das dachte ich mir auch und habe die Michelin montiert.
Ralf
Gruss Ralf
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Unabhängig davon, wie sich welche Gesetze ändern und dies vorab interpretiert werden kann, hat mir der TÜV vor einer Woche schriftlich bestätigt, dass ich trotz der im KFZ-Schein eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h auch Reifen mit H-Index = 210 km/h fahren darf.
Die Reifen müssen dann das M+S Kennzeichen haben und ich muss einen Aufkleber anbringen. So ist es bei mir auch im Schein eingetragen: Reifen mit H-Index und M+S Kennung auf orig. Felgen.
Denke, ich mache also nichts falsch, wenn ich mit H-Index fahre. Der Eintrag im Schein und die Bestätigung des TÜV müssten ja ausreichen.
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Hi Günther,
bei mir sind die Eintragungen im Schein ähnlich und ich sehe es wie Du.
Ich mache mich da nicht verrückt und wenn, bis 2017 ist ja noch ein wenig Zeit, wobei mir die Michelin auch gefallen und sicher eine Alternative wären.
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