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Hierzu fallen mir diverse Replicas ein, insbesondere Cobra Nachbauten.
Als Erstzulassungsdatum 1965 eingetragen und mit modernster Technik,
wie z.B. DSG Getriebe, LS7 Motor, Brembo 4/6 Kolben Bremsanlage usw.
Ob es sich hierbei um Steuerhinterziehungen oder nicht handelt muss Jeder
für sich selbst beantworten.
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Jungs,
dass die Anforderungen immer höher geschraubt werden für das H-Kennzeichen ist zum Teil verständlich, da auch immer mehr Semi-Oldtimer auf der Strasse sind und durch die Diskussion Feinstaub etc. natürlich die alten Fahrzeuge immer mehr ins Visier geraten.
Jedoch stellt sich mir die Frage, ob ein Fahrzeug, das vor 10 Jahren einen H-Status erhalten hat, bei dem die Anforderungen eben nicht so eng waren, den Status verlieren können. Es geht mir also um Fahrzeuge, die 10 Jahre mit H-Kennzeichen rumfahren, immer so beim TÜV und bei der Polizei durchgekommen sind und durch strengere Auflagen an die Anerkennung des H-Status diesen verlieren können.
Es geht mir also um die tatsächlich juristische Betrachtung dieser Thematik.
Kann eine C2 mit originalen BB mit Sidepipes, gebaut nach NCRS und somit sowas von Original, von der Polizei stillgelegt werden?
Wie reagiert man, wenn die Vor-Ort-Messungen nicht korrekt gemessen werden?
Ziel ist es mit diesem thread, dass wir mehr Rechtssicherheit bekommen (also Infos) und wissen, wie wir uns verhalten müssen bei ungerechtfertigten Stilllegungen.
Also helfen mir vor allem Erfahrungen und juristisch saubere Aussagen.
Grüße
Oliver
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Hi Olli,
wenn Du es juristisch betrachtet haben möchtest, dann musst Du Dir den Anforderungskatalog TÜV für die H Abnahme nehmen und mit Deinem Auto vergleichen. Im Katalog stehen auch die erweiterten Anforderungen, die es vorher nicht gab. Dann musst Du prüfen ob Deine Corvette abweicht und ob es vorher noch ok war. Es ist entscheidend wann die erste H Abnahme durchgeführt wurde. Da hat der Beamte von der Strasse oft nur den momentanen Blick. Das wird Dir aber jede spezialisierte Prüfstelle bestätigen.
Zu Deiner Sicherheit kannst Du bestimmt auch Alex (Lucky TÜV) mal eine Anfrage zukommen lassen.
Ansonsten locker bleiben, die machen ja nur Ihren Job.
Gruss Volker
Alles hat seine Zeit.
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Hallo Volker,
mir geht es vor allem darum, ob Fahrzeuge, die vor Jahren ein H-Kennzeichen erhalten haben, dieses aberkannt bekommen, weil die Statuten heute anders sind.
Meine Fahrzeuge haben hier weniger Probleme, da ich im Normalfall so ein Original-Freak bin. Doch wenn ich manche Resto Mods gerade bei der US-Car Szene auf Treffen sehe, die doch enorme Abweichungen haben zum Original, so dürfte mancher doch größere Probleme haben. die hatten bei dem bestimmten Fall angemerkt, dass die Motorhaubenscharniere nicht original waren .
Ich will hier nichts aufscheuchen, doch sieht man bei der Diskussion mit den Fahrverbotszonen in Frankreich, dass wir es in Zukunft schwerer haben werden.
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Hallo Oliver,
ich bin sicherlich nicht der richtige für eine rechtssichere juristische Beratung, aber soviel ich weis, kann jeder Zeit der TÜV (etc.) das H-Kennzeichen aberkennen, wenn der Oldi den heutigen H- Anforderungen nicht mehr genügt!
Einmal H-Kennzeichen = immer H- Kennzeichen ist leider falsch!
Bei einer " C2 mit originalen BB mit Sidepipes, gebaut nach NCRS und somit sowas von Original" sollte es aber doch kein Problem geben!?!
Das mit dem "zeitgenössigen Tuning" ist aber wohl etwas schärfer geworden!
Wie mein Desoto- Freund erklärte, sein Desoto hat mit dem Original- Motor das H- Kennzeichen bekommen und kurz darauf ging der Motor kaputt. Da es eigentlich einen solchen in Original nicht zu kaufen gibt, wollte er einen 350er SB einsetzten, so wie es damals als "zeitgenössiges Tuning" oft gemacht wurde.
Hätte er den Desoto schon mit dem 350er SB damals vorgeführt, hätte er das H- Kennzeichen bekommen, aber wenn er den JETZT gegen den defekten Original- Motor einsetzt, ist das H- Kennzeichen futsch!
Ihm blieb nichts anderes übrig, als einen baugleichen Desoto aus einer Sammlung rauszukaufen, um an seine Ersatzteile zu kommen und sein H- Kennzeichen zu erhalten.
Da es nur eine Hand voll originaler Shelby Cobras gibt, will ich nicht wissen, was da auf die ´65er Nachbauten zu kommt!
Ein Freund hat einen James Dean Porsche Nachbau auf VW- Basis, der ist aber schon weit über 30 Jahre alt und in Nachbau- VW-Basis Original- Zustand und hat somit sicher sein H- Kennzeichen zu recht.
Wenn nur noch bis zur letzten Schraube originale KFZ des H- Kennzeichen würdig sein sollten, dann gute Nacht!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2018, 15:47 von Joe Pan.)
das H-Kennzeichen kann sogar bei jeder TÜV-Untersuchung aberkannt werden wenn der Prüfer Kriterien vorfindet die die H-Fähigkeit in Frage stellen. Selbst bei einer Verkehrskontrolle könnte die Polizei im Zweifelsfalle eine sofortige TÜV-Prüfung in Form durch Ausstellung eines Mängelberichtes anordnen was zur Aberkennung des H-Kennzeichens führen könnte.
Ich finde das gut denn nicht jede Brüllkiste muß die Vorteile des rollenden Kulturgutes genießen nur weil sie 30 Jahre alt ist. Wo kommen wir da hin wenn jetzt die ganzen BMW E30, Babybenz und 2er Golf die in den 80ern mit D+W Billigspoilern umgebaut wurden jetzt mi H rumfahren nur weil das damals zeitgenössisch war.
achja, und jemand der einen Desoto, womögllich noch einen Fireflite mit originalem Hemi, auf Chevy SB umbaut dem gehört noch mehr als das H-Kennzeichen aberkannt.
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Es geht doch NIE um original oder nichtoriginal, sondern IMMER nur um zeitgenössisch modifiziert oder nichtzeitgenössisch modifiziert.
Dabei ist der Anforderungskatalog des TÜV eindeutig:
Alles, was innerhalb der ersten zehn Jahre nach EZ möglich war oder selbst schon 30 Jahre am Auto verbaut ist, ist unschädlich für ein H-Kennzeichen.
Dass da zunehmend drauf geachtet wird, ist mMn nur zu begrüßen, da beim H-Kennzeichen aber noch viel schlimmer bei den 07er-Kennzeichen zum Teil übler Wildwuchs herrscht.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Hi Olli,
von jedem KFZ wird in der Prüfung eine umfangreiche Fotodokumentation erstellt und zentral gespeichert.
Ist das so abgenommen, bleibt es auch so.
Wurden Veränderungen durchgeführt und diese bei einer Kontrolle bemerkt, was auch bei der HU passiert, müssen diese rückgängig gemacht werden, sonst wird das Fahrzeug stillgelegt.
Aber Olli, Du willst doch nicht selbst dran glauben, das es da arme unwissende und unschuldige Oldtimerfahrer trifft. Ich lach mich weg.
Gruß Volker
Alles hat seine Zeit.
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(04.02.2018, 15:39)JR schrieb: Alles, was innerhalb der ersten zehn Jahre nach EZ möglich war oder selbst schon 30 Jahre am Auto verbaut ist, ist unschädlich für ein H-Kennzeichen.
Hallo JR,
da hat mein Desoto- Freund gerade eine andere Erfahrung machen müssen!
Ohne einen originalen, seitengesteuerten Sechszylindermotor wäre nach TÜV- Aussage sein H- Kennzeichen weg!
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Einerseits ja richtig, doch bedeutet dies, dass jedes mal die engeren Bewertungskriterien bei der Kontrolle angesetzt werden können.
Wenn also sogenannte Brüllkisten damals genau so anerkannt wurden (z.B. vor 20 Jahren) und jetzt nicht mehr, so ist dies schon ein wesentlicher Unterschied zu der Auffassung, die ich bis dato hatte.
Wo kann man dies nachlesen, ob man Bestandsschutz hat oder ob man wie bei jedem TÜV auch jährlich untersuchen muss, ob mein Fahrzeug noch den aktuellen H-Anforderungen entspricht (etwas überspitzt, doch hier würde ich gerne eine konkrete Aussage haben wollen)? Dann müsste ich ja bei jeder engeren Auslegung des H-Kennzeichen mein Fahrzeug umbauen
Da mir der TÜV hier keine richtig konkreten Aussagen machen kann und meine Polizeidiensstelle ebenfalls nur ausweichend geantwortet hat, bin ich immer noch "unzufrieden" mit den Antworten.
So ist zum Beispiel eine 65iger 396 mit originalen Sidepipes eben nicht ganz leise. Mit solchen Fahrzeugen bin ich bis dato bei jeder Prüfung und Kontrolle durchgekommen.
Doch kann es in Zukunft sein, dass diese dann nicht mehr H-konform sind, obwohl original und jeder Polizist erst mal das Fahrzeug stilllegen kann.
Hier möchte ich gerne gewappnet sein und mich soweit wehren, da schon viele Polizisten hier keine konkreten Informationen haben und dadurch falsche Entscheidungen vor Ort treffen, die zum einen teuer werden (Stilllegung, Abtransport, Rechtsanwalt .... ) und vor allem ärgerlich, wenn das Fahrzeug zur Fahrsaison erst mal 2 Monate steht.
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