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Hallo
Zitat:M+S Geländewagenreifen.....die ohnehin zu 90 % Illegal sind (schneeflockensymbol)
Warum denn das ? Entweder illegal oder legal und letzteres ist noch immer der Fall.
mfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
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Und nicht nur das ... es trägt auch seit geraumer Zeit kein TÜV oder sonst wer US Felgen ohne Gutachten ein ... auch wenn die Traglast in lbs auf den Felgen steht .
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(03.12.2019, 10:42)Turtle-Performance schrieb: Es gab auf der C3 keine 17" Felgen...daher kann es auch keine legale H-Eintragung geben...
Mit einer 80-82er würde es gehen. 10 Jahre nach EZ, also 1990 gab es schon 18", die sind soweit ich in Erfahrung gebracht habe, nämlich 1985 rausgekommen.
gruss,
zuendler
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Denny06:
Wenn du bei modernen Autoradios von der Radio Polizei sprichst, ist das nicht besonders sachlich. Ich fahre bei meinen C 3's 15 " Felgen, weil ich das H Kennzeichen behalten möchte. Jeder Tüv, bei dem ich vorgesprochen habe, hat nur die 15" Felgen erlaubt mit H Kennzeichen. Deswegen heißt es ja Historisches Kennzeichen. Ich gönne jedem sein individuales Fahrzeug, aber wenn es nicht anders geht, muß man halt die originale Felgengröße behalten, wenn man das H Kennzeichen behalten möchte. Bei den Hot Rods gab es viele Autos, die original nicht mit V8 bestückt waren, aber mit zeitgenössischem Tuning wurden viele mit V8 verbaut. Aber bis zu einem gewissen Jahr wurden diese dann auch mit dem H Kennzeichen versehen.
Gruß
Andreas
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also seit ich am Sonntag Automobil gesehen habe wo an einem 356 Porsche Bj.59 1984 mit einem Umbau auf 2,7 Liter 911ermotor angefangen wurde der dann in den vergangenen 10 Jahren vollendet wurde und das mit H-Kennzeichen obwohl kein anderer solcher Umbau bekannt ist glaube ich nicht mehr an die H-Anforderungen. Wenn man lange genug sucht scheint man immer einen Prüfer zu finden der einem das Blatt für den §23 richtig ausfüllt. Das es am prominenten derzeitigen Besitzer liegt könnte vielleicht auch dazu beigetragen haben.
Gruß Jan
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03.12.2019, 15:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2019, 15:43 von zuendler.)
Jo, mit Kohle geht wie immer viel. Habe diesen Sommer auch einen Cobrafahrer gesprochen der H und 19" eingetragen auf seiner Schlange hatte.
Hatte ne Werkstatt gemacht, aber erst 2018. Also hier und da geht noch was...
Die restlichen Leute die billige 17" oder 18" auf ihren Mustangs und Camaros fahren haben die in der Regel alle nicht eingetragen und fahren halt so rum.
Geht erstaunlicherweise problemlos, keine Kontrollen.
Naja, wurde mit der C3 jetzt in 10 Jahren auch noch nie kontrolliert.
Kenne hier im Forum auch genug Leute die ohne Eintragung rumfahren.
Habe ich notgedrungen auch ein halbes Jahr gemacht, ist mir auf Dauer aber zu heiss.
gruss,
zuendler
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Um das Thema etwas zu versachlichen: mir scheint, das hier persönliche Ansichten mit rechtlichen Fragen vermischt werden. Außerdem wird nicht zwischen Richtlinie und Verordnung unterschieden.
Eine Verordnung ist "wörtlich bindend" d.h. es gilt das was schriftlich festgehalten würde. Das wäre z.B. die Vollabnahme nach STVO. Eine Richtlinie hat Spielraum für Interpretation, üblicherweise weil eine vollständige schriftliche Regulierung unverhältnismäßig wäre. In dem Fall das H-Gutachten.
Wer nun was mit (oder trotz) H-Kennzeichen eingetragen bekommt, liegt an der individuellen Interpretation der Richtlinie durch den Prüfer. Somit ist verhältnismäßig viel Spielraum. Davon unbetroffen ist aber die STVO -- die muss immer eingehalten werden (dafür gibt es ja dann auch explizite Ausnahmeverfahren).
Eins ist klar: Eine Felge ohne Tragfähigkeitsgutachten kann nicht (neu) eingetragen werden. Interne Qualitätssicherungsprozesse des Prüfinstitutes müssen das verhindern! Bei berechtigten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer älteren Eintragung kann diese natürlich auch entzogen werden. Das Prüfinstitut haftet schließlich für die Prüfungsleistung!
Wenn ein Prüfer irgendwo bei einer fragwürdigen gesetzlichen Anforderung ein Auge zu drückt, ist das einfach nur Glück. Er wird es aber selten aussprechen oder gar dokumentieren.
Bei mir hat ein Prüfer Mal bei der Vorbesprechung eines Umbaus gesagt: Das (Big Bore Kolben) müssen Sie mir ja nicht sagen -- das kann ich von aussen nicht feststellen.
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(03.12.2019, 14:16)koslowski schrieb: also seit ich am Sonntag Automobil gesehen habe wo an einem 356 Porsche Bj.59 1984 mit einem Umbau auf 2,7 Liter 911ermotor angefangen wurde der dann in den vergangenen 10 Jahren vollendet wurde und das mit H-Kennzeichen obwohl kein anderer solcher Umbau bekannt ist glaube ich nicht mehr an die H-Anforderungen. Wenn man lange genug sucht scheint man immer einen Prüfer zu finden der einem das Blatt für den §23 richtig ausfüllt. Das es am prominenten derzeitigen Besitzer liegt könnte vielleicht auch dazu beigetragen haben.
Gruß Jan
Fernsehen macht es möglich die senden was sie wollen......
Bei meinen 2 H Fahrzeugen mußte ich die ganzen Umbauten belegen, mit alten TÜV Zetteln sprich Eintragungen und amtlichen Nachweisen das es das schon damals gegeben hat.
Und diese Sachen wurden auch gesichert mit Bilder vom TÜV für spätere Nachfragen.
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Gruß Wolfgang
Das Gehirn ist übringens keine Seife, es wird nicht weniger wenn man es benutzt .
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ich kenne deine Fahrzeuge nicht, was ist denn da so brachial umgebaut das du solchen Aufwand hattest?
Gruß Jan
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Moin Moin,
Hallo XLH59 , Du behauptest: Eins ist klar: Eine Felge ohne Tragfähigkeitsgutachten kann nicht (neu) eingetragen werden.
Ich sage: DOCH, IST KEIN PROBLEM.... (mit "H"-Zulassung) Ich werde es auch gerne Beweisen Sobald meine Felgen da sind, die Reifen Drauf
und das Frühjahr vor der Tür steht....
So, ich klinke mich hier jetzt mal aus, hier sind Zuviele Eventuell, Könnte, ich hab mal Gehört ist WOHL so oder so....
Letztendlich soll jeder seine C3 so Gestalten wie er möchte. Ob mit 17, 18, oder sogar 19" Felgen oder eben mit den 15er Felgen....
Jeder wie er mag....
Gruss aus Hamburg
Denny
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