09.01.2021, 14:10
Hallo zusammen,
ich würde gerne nochmal das Thema "OnStar" aus der Versenkung holen...
Ich möchte jetzt eigentlich keine Diskussion entfachen über Sinn und Zweck dieses Features, mir geht es in erster Linie
darum ob ich jetzt mit der Abschaltung des automatischen Notfall Assistenten kurz "eCall" überhaupt noch das Fahrzeug
bewegen darf, da ja jetzt offensichtlich ein in meinem Fall eine nicht unwesentliche Sicherheitseinrichtung deaktiviert wurde,
und somit die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Seit 31.03.2018 müssen ja laut Gesetzgeber alle nach diesem Datum zugelassenen Neufahrzeuge mit einer automatischen
Notfall Einrichtung bzw. "eCall" ausgerüstet sein. Die EG Typgenehmigung von meinem Fahrzeug erfolgte am 07.05.2018.
Daher könnte ja bei der nächsten HU Prüfung der TÜV das nicht Vorhandensein dieser technischen Einrichtung beanstanden.
Ich habe das Fahrzeug im September 2019 mit einer Tageszulassung gekauft und bis zu diesem Zeitpunkt bin ich auch in keiner
Weise auf diese kommende Abschaltung informiert worden. Im Gegenteil es wurde auch noch schön erklärt was es alles kann und
wie es so funktioniert. Erst nach Aktivierung meines "OnStar" Dienstes und Recherche in verschiedenen Portalen bin ich mit der kommenden
Abschaltung konfrontiert worden. Ich für meinen Teil fand das auch immer gut am Handy eine Route zu planen und auf das Fahrzeug zu übertragen.
Den aktuellen Reifendruck und Tankinhalt zu sehen etc. Kurzum ich bin richtig angefressen, das es nicht mal einen Nachfolger für die Bestandskunden
gibt. Und für mich war "OnStar" auch ein Kaufargument für dieses Fahrzeug und habe es gerne genutzt.
Wenn ich das Ganze jetzt mal weiter spinne und die Abschaltung des Automatischen Notfallassistenten durch die Übernahme seitens PSA von Opel
rechtens ist, dürfte ich ja dann auch ganz legal den Kat ausbauen, oder...?
Grüße Stephan
ich würde gerne nochmal das Thema "OnStar" aus der Versenkung holen...
Ich möchte jetzt eigentlich keine Diskussion entfachen über Sinn und Zweck dieses Features, mir geht es in erster Linie
darum ob ich jetzt mit der Abschaltung des automatischen Notfall Assistenten kurz "eCall" überhaupt noch das Fahrzeug
bewegen darf, da ja jetzt offensichtlich ein in meinem Fall eine nicht unwesentliche Sicherheitseinrichtung deaktiviert wurde,
und somit die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Seit 31.03.2018 müssen ja laut Gesetzgeber alle nach diesem Datum zugelassenen Neufahrzeuge mit einer automatischen
Notfall Einrichtung bzw. "eCall" ausgerüstet sein. Die EG Typgenehmigung von meinem Fahrzeug erfolgte am 07.05.2018.
Daher könnte ja bei der nächsten HU Prüfung der TÜV das nicht Vorhandensein dieser technischen Einrichtung beanstanden.
Ich habe das Fahrzeug im September 2019 mit einer Tageszulassung gekauft und bis zu diesem Zeitpunkt bin ich auch in keiner
Weise auf diese kommende Abschaltung informiert worden. Im Gegenteil es wurde auch noch schön erklärt was es alles kann und
wie es so funktioniert. Erst nach Aktivierung meines "OnStar" Dienstes und Recherche in verschiedenen Portalen bin ich mit der kommenden
Abschaltung konfrontiert worden. Ich für meinen Teil fand das auch immer gut am Handy eine Route zu planen und auf das Fahrzeug zu übertragen.
Den aktuellen Reifendruck und Tankinhalt zu sehen etc. Kurzum ich bin richtig angefressen, das es nicht mal einen Nachfolger für die Bestandskunden
gibt. Und für mich war "OnStar" auch ein Kaufargument für dieses Fahrzeug und habe es gerne genutzt.
Wenn ich das Ganze jetzt mal weiter spinne und die Abschaltung des Automatischen Notfallassistenten durch die Übernahme seitens PSA von Opel
rechtens ist, dürfte ich ja dann auch ganz legal den Kat ausbauen, oder...?
Grüße Stephan