OnStar Abschaltung
#1
Hallo zusammen,

ich würde gerne nochmal das Thema "OnStar" aus der Versenkung holen...

Ich möchte jetzt eigentlich keine Diskussion entfachen über Sinn und Zweck dieses Features, mir geht es in erster Linie
darum ob ich jetzt mit der Abschaltung des automatischen Notfall Assistenten kurz "eCall" überhaupt noch das Fahrzeug
bewegen darf, da ja jetzt offensichtlich ein in meinem Fall eine nicht unwesentliche Sicherheitseinrichtung deaktiviert wurde,
und somit die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Seit 31.03.2018 müssen ja laut Gesetzgeber alle nach diesem Datum zugelassenen Neufahrzeuge mit einer automatischen
Notfall Einrichtung bzw. "eCall" ausgerüstet sein. Die EG Typgenehmigung von meinem Fahrzeug erfolgte am 07.05.2018.
Daher könnte ja bei der nächsten HU Prüfung der TÜV das nicht Vorhandensein dieser technischen Einrichtung beanstanden.

Ich habe das Fahrzeug im September 2019 mit einer Tageszulassung gekauft und bis zu diesem Zeitpunkt bin ich auch in keiner
Weise auf diese kommende Abschaltung informiert worden. Im Gegenteil es wurde auch noch schön erklärt was es alles kann und
wie es so funktioniert. Erst nach Aktivierung meines "OnStar" Dienstes und Recherche in verschiedenen Portalen bin ich mit der kommenden
Abschaltung konfrontiert worden. Ich für meinen Teil fand das auch immer gut am Handy eine Route zu planen und auf das Fahrzeug zu übertragen.
Den aktuellen Reifendruck und Tankinhalt zu sehen etc. Kurzum ich bin richtig angefressen, das es nicht mal einen Nachfolger für die Bestandskunden
gibt. Und für mich war "OnStar" auch ein Kaufargument für dieses Fahrzeug und habe es gerne genutzt.

Wenn ich das Ganze jetzt mal weiter spinne und die Abschaltung des Automatischen Notfallassistenten durch die Übernahme seitens PSA von Opel
rechtens ist, dürfte ich ja dann auch ganz legal den Kat ausbauen, oder...?


Grüße Stephan
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#2
(09.01.2021, 14:10)Zentaurus schrieb: ................. in meinem Fall eine nicht unwesentliche Sicherheitseinrichtung deaktiviert wurde,
und somit die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Seit 31.03.2018 müssen ja laut Gesetzgeber alle nach diesem Datum zugelassenen Neufahrzeuge mit einer automatischen
Notfall Einrichtung bzw. "eCall" ausgerüstet sein. Die EG Typgenehmigung von meinem Fahrzeug erfolgte am 07.05.2018.
Daher könnte ja bei der nächsten HU Prüfung der TÜV das nicht Vorhandensein dieser technischen Einrichtung beanstanden.


Beim TÜF wird es kaum Probleme geben. Wenn ich recht orientiert bin, war OnStar eine kostenpflichtige Dienstleistung. Daher auch keine Pflicht. 

eCall obligatorisch ?
Quelle TCS
"Betroffen sind PW und leichte Nutzfahrzeuge, die nach dem 31. März 2018 typengenehmigt wurden. Eine Frist, bis wann keine Neuwagen mehr ohne eCall in Verkehr gesetzt werden können, nennt die EU-Verordnung nicht. Zusammen mit kommenden Verschärfungen der Abgasvorschriften, ergibt sich, dass eCall ab dem 1. Januar 2021 in allen Neuwagen Pflicht wird."
Wen dem so ist, war für ein System betreibt die C8?
Gruss Sani
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#3
Interessante Frage! Obwohl ich mit EZ 2017 zwar nicht betroffen bin bleibt es trotzdem ein hinterfragenswertes Problem. Wie handhaben Chevrolet, Cadillac und Konsorten das denn mit Neufahrzeugen ab jetzt? Gibt's ein neues System, das vielleicht nachrüstbar ist?🤔

PS: Sani war schneller.
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#4
Eine andere Quelle ...

https://www.mobile.de/magazin/artikel/au...iken-17518

... sagt das Folgende:

"... Legal ist die Deaktivierung des Notrufsystems jedoch nur in Fahrzeugen, die ihre Typzulassung vor dem 1.4.2018 erhalten haben. Bei Fahrzeugen, die nach dem Stichtag homologiert wurden, erlischt in dem Fall die Betriebserlaubnis, da es sich bei eCall um eine Pflichtausstattung handelt ... Dann darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Fällt bei der Hauptuntersuchung auf, dass der Notruf nicht funktioniert, gibt es keine Plakette. ..."
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#5
(09.01.2021, 14:10)Zentaurus schrieb: ... Die EG Typgenehmigung von meinem Fahrzeug erfolgte am 07.05.2018. ...

Nur mal kurz dazu: Hat jemand parat, wo sich für das eigene Fahrzeug das Datum der Homologation (EG-Typgenehmigung) nachlesen lässt?

Ich bin etwas überrascht, dass eine C7 noch im Mai 2018 homologiert worden sein soll. Bisher dachte ich, dass die Homologation der C7 Stingray und GS deutlich früher erfolgte.
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#6
Hallo Mike,

es ist im Schein die Eintragungsnummer 6 zu K auf der rechten Seite.
Bei 6 steht das Datum und K ist die EG Typgenehmigungsnummer oder ABE.


Grüße Stephan
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#7
Und wie gesagt es geht mir jetzt in erster Linie noch nicht einmal um die Gimmicks die mit "OnStar" in Verbindung
standen wie Reifendruck, Tankinhalt, Verbrauch etc. Es geht mir darum, das die mit der Abschaltung der "OnStar" Dienstleistung
auch die Automatische Notfall Assistenz und damit eCall abgeschaltet haben, und das auf die Sekunde genau am 01.01.2021,
obwohl ich noch bis Ende Februar diesen Dienst kostenpflichtig abgeschlossen hatte...

Grüße Stephan
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#8
Um das noch zu ergänzen:

Wie ist es bei Vetten, die gar keine EG-Typgenehmigung haben?

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#9
Bei den Fahrzeugen ohne EG Typgenehmigung sieht das wieder anders aus. Hier zählt das nicht,
wie zum Beispiel bei Import Fahrzeugen. Auch ist eine Nachrüstung bei älteren Fahrzeugen nicht
notwendig.

Grüße Stephan


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#10
Danke, Zentaurus! Prost!
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