(21.05.2021, 19:16)daabm schrieb: Es sind nur die Zulassungsstellen in ihrer gutsherrlichen Art, die sich da querstellen.
Da ist was dran.
Im Kreis Segeberg sieht man das wohl lockerer, wenn man dem veröffentlichten Merkblatt glauben schenken darf.
Mal auf https://www.segeberg.de/ nach Kennzeichengröße suchen, dann kommt man zum Merkblatt.
Auf Seite 6 unter 1.7
Zitat:1.7 (Kennzeichen für Oldtimer)
Sofern die voranstehenden Kriterien der Intention des § 2 Nr. 22 widersprechen würden, die eine weitest
gehende Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs gewährleisten soll, kann unter Vorlage des
Gutachtens nach § 23 StVZO entgegen den Ausführungen zu Nr. 1.1 bis 1.5 eine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 erteilt werden.
(21.05.2021, 14:33)Christian C5 schrieb: Was passiert denn eigentlich bei einer solchen Mängelmeldung ? Wenn die Polizei jetzt wirklich eine Abänderung fordert. Kann man damit zum Straßenverkehrsamt gehen und auf ein kleineres Kennzeichen pochen ?
Viele Grüße
Christian
bei mir (ungestempeltes LKR-Kennzeichen vorne bei 82er C3) habe ich ein "Knöllchen" über 10,- bekommen. Bezahlt und fertig.
C6 mit Mini-Aufkleber, der aussah wie ein Kennzeichen: Mängelkarte (oder wie heißt das?) erhalten mit Aufforderung, binnen Frist bei einer Polizeidienststelle ordnungsgemäß vorzuführen. Also was gemacht? Normales Kennzahlen mit Kennzeichenhalten aufgeklebt, vorgeführt und hinterher abgenommen und gegen Aufkleber getauscht.
Bin ganz bei Jürgen - das kommt nur sehr sehr selten vor, zumal die alten C kaum unsere daily Driver sind
Peter
Die Absurdität zeigt sich auch darin, das ich bei drei Corvetten auch für vorne gestempelte LKR-Schilder bekommen habe und bei einer C5 ein 30cm-Schild mit Engschrift - wie so viele andere im Forum auch.
Die Zulassungsvorschriften zumindest bei alten Vetten können den kleinen Kennzeichen also auch nicht entgegen stehen.
Es sind entweder die Zulassungsstellen - wie Martin schon gesagt hat -, die sich quer stellen, oder aber die Regierungspräsidien, die entsprechende Anweisungen geben.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
21.05.2021, 23:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.05.2021, 23:31 von Christian C5.)
@ PG / JR
wobei das mit den Strafen bestimmt auch wieder so eine Ermessenssache wie auf der Zulassungsstelle ist. Ein Freund von mir hat ein Strafverfahren am Hacken, weil sein Auto abgemeldet war und 2 Tage vor seinem Haus auf öffentlicher Straße stand. Begründung: Weil die entstempelten Kennzeichen dran sind wirft man ihm Urkundenmissbrauch / Täuschung oder so was vor. Jedenfalls war der ausschlaggebende Punkt das die Kennzeichen montiert waren. Also Ärger und ab zum Anwalt.
@ 78er_pace ne :-) Fahr mal zu Arbeitszeiten von BS ins Werk nach WOB. Ich brauchte fast immer über eine Stunde bei "normalem" Verkehr. Für eine Strecke. Sonst schaffst Du das in 20 min ohne zu rasen. Mit den 2 Std kann ich besseres anfangen als über eine volle Bahn zu kriechen ;-)
(21.05.2021, 19:16)daabm schrieb: Es sind nur die Zulassungsstellen in ihrer gutsherrlichen Art, die sich da querstellen.
Da ist was dran.
Im Kreis Segeberg sieht man das wohl lockerer, wenn man dem veröffentlichten Merkblatt glauben schenken darf.
Mal auf https://www.segeberg.de/ nach Kennzeichengröße suchen, dann kommt man zum Merkblatt.
Auf Seite 6 unter 1.7
Zitat:1.7 (Kennzeichen für Oldtimer)
Sofern die voranstehenden Kriterien der Intention des § 2 Nr. 22 widersprechen würden, die eine weitest
gehende Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs gewährleisten soll, kann unter Vorlage des
Gutachtens nach § 23 StVZO entgegen den Ausführungen zu Nr. 1.1 bis 1.5 eine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 erteilt werden.
22.05.2021, 09:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2021, 09:51 von Z06FAN.)
Moin,
wenn ich mir eine 81er C3 ansehe, erkenne ich vorne am Bumper doch so eine Aussparung für das US-Kennzeichen, vom Prinzip her so, wie man es auch früher an der C4 vorgefunden hat. Als ich damals meine C4 zugelassen habe, war es für die Zul.stelle somit okay, ein kleines Kennzeichen zu vergeben ( bei entfernter Abdeckung für die Aussparung ) .
22.05.2021, 09:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2021, 11:37 von 78er_pace.)
@ JR: Und wann haben die drei Vetten das LKR bekommen? Bei meiner C3 war das auch kein Thema "damals" in BS.
zum umgeknickten Kennzeichen und der Haftungsübernahmeerklärung noch ein ( ja, eng ausgelegter ) Gedanke: Als Fzghalter/-führer bis nur Du immer verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, wenn Du dann damit einem Fußgänger die Beine rasierst, könnte das hier in D reichlich Folgen haben für Dich.
@ Christian: Arbeitsort oder Arbeitgeber wechseln
@ Oeli: Und erstellt dann heute auch noch der §23-Gutachter so etwas und hält sich die Zulassungsstelle dann auch dran? Hier in BS eher nö, da wird selber entschieden...sie muss sich auch daran nicht halten.
Z06Fan: Damals ist leider nicht mehr heute....
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens, deswegen ja das umgeknickte genau aus diesem Grund am besten in den Kofferraum legen.
Das mit den drei gestempelten LKR-Kennzeichen vorne sind auch schon eine Weile her, aber bei uns ist es so, dass wenn es ein aktuelles TÜV-Gutachten aus unserem Landkreis zu dem Auto gäbe, das für vorne ein kleines Kennzeichen vorschreibt, es das wohl auch noch geben könnte.
Das ist mir aber schlichtweg zu viel Aufwand, mich mit den Himbeertonis vom TÜV deswegen rumzuärgern, deswegen vorne einfach ungestempelt - schont Nerven und spart wertvolle Lebenszeit sowie Geld.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!