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So ist es, wie Martin schrieb.
Verunglückt ein Versicherter mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines sogenannten ʺFreien Fahrensʺ auf der Nordschleife des Nürburgrings, zahlt die Vollkaskoversicherung eventuell nicht. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherung. Die meisten Versicherer haben in den neueren Bedingungen den Versicherungsschutz in der VK für „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken“ seit einigen Jahren ausgeschlossen.
Oft wird vertreten, bei dem ʺFreien Fahrenʺ handle es sich nicht um eine ʺTouristenfahrtʺ im Sinne der Versicherungsbedingungen. Außerdem greife die Klausel auch deswegen nicht, weil der Nürburgring vor Fahrtbeginn von einer ʺöffentlichen Rennstreckeʺ auf eine ʺmautpflichtige Einbahnstraßeʺ umgewidmet worden sei.
Die Gerichte sind aber vielfach anderer Ansicht.
Bereits die Fahrordnung und die Sicherheitsregeln des Betreibers des Nürburgrings wählten den Begriff „Touristenfahrt“ für derartige Fahrten. Für diese Einordnung reiche es aus, dass der Nürburgring in Zeiten organisierter Veranstaltungen als ʺoffizielle Rennstreckeʺ für ein Rennen diene und außerhalb dieser Zeiten dem öffentlichen Verkehr nicht frei zugänglich sei. Die Voraussetzungen einer ʺTouristenfahrtʺ und einer ʺoffiziellen Rennstreckeʺ müssten nicht zeitgleich vorliegen. Mit der Klausel bringe der Versicherer klar zum Ausdruck, dass er das Risiko von Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken nicht decken wolle. Dadurch sei für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar, dass der Versicherer das erhöhte Risiko von Unfällen auf Rennstrecken vom Versicherungsschutz ausschließen wolle. Da der Kläger auf einer derartigen Fahrt verunfallt sei, habe er keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer.
Ich klage gerade gegen die DEVK vor dem Landgericht Köln, die diese Regelung in ihren AGBs recht versteckt untergebracht hat und in diesem Fall sogar bei Antragstellung die Deckung für Touristenfahrten ausdrücklich zugesichert hat, ja sogar noch bei der Schadenmeldung die Versicherte beruhigt hat, sie sei ja versichert bei diesem Unfall auf der Nordschleife. Da hat man dann eine Chance.
Gruß
Edgar
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Update: Das Landgericht Köln hat die AGBs gehalten, kein Versicherungsschutz bei Touristenfahrten auf der Nordschleife.
Gruß
Edgar
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04.08.2022, 12:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2022, 12:56 von galaxy7.)
Da Touristenfahrten bei Vertragsabschluss explizit zugesichert waren, vermute ich, dass die AGBs von der Versicherung nachträglich geändert wurden, aber die Vertragsänderung vom VN nicht aktiv geprüft und deshalb übersehen wurde?
Sonst wäre der Gerichtsentscheid ja sehr fragwurdig...
VG Armin
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Geht es da lediglich von der Kaskoversicherung, oder gilt das „kein Versicherungsschutz bei Touristenfahrten auch für die Haftpflicht?
Wie verhält es sich mit der Haftpflicht beim freien fahren?
Kasko ist zu verschmerzen, problematisch ist doch eher der Fremdschaden, vor allem wenn es um Personenschäden geht.
Gruß Uwe
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Die Zusicherung war nicht zu beweisen. Hier ging es um Kasko.
Gruß
Edgar
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(16.04.2021, 21:27)galaxy7 schrieb: Ich hab vor 3 Jahren bei speziellen Motorsportversicherungen angefragt.
Ergebnis: Wir versichern keine Einzel-Events, nur Jahresversicherung für Teilnehmer an Rennserien.
Ich hatte Anfang des Jahres bei https://www.racing-policy.de/rennkasko/ angefragt; dort wird geworben:
Zitat:Oder wollen Sie einfach nur Ihr Auto für einen Tag auf der Strecke versichern? – Wenn ja, das Team von Racing Policy hat die Lösung für Sie.
Als Antwort kam:
Zitat:vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an einer Rennkaskoversicherung für Trackdays.
Ein Angebot können wir Ihnen nur vermitteln, wenn Sie an mindestens 5 Trackdays pro Kalenderjahr teilnehmen und Ihr Fahrzeugwert 50.000 EUR überschreitet.
Sie erhalten daher mit dieser E-Mail unseren Fragebogen mit der Bitte, diesen vollständig und unterzeichnet an uns zurückzusenden.
Vielen Dank.
Gern übersenden wir Ihnen dann kostenlos und unverbindlich ein Angebot mit den dazugehörigen Bedingungen und weiterem Informationsmaterial.
Die Versicherungsbedingungen hatte ich als extra Punkt angefragt: die kommen wohl erst mit dem Angebot (das habe ich aber nicht angefordert, da ich nicht garantieren kann, dass ich 5 Trackdays pro Kalenderjahr mache...).
Vermutlich steht in den Bedingungen auch etwas über die Nachrangigkeit/Subsidiarität/ob deren Versicherung vor einer anderen leisten würde.
Motorsport-Teilnehmer-Haftpflichtversicherung haben die auch, aber auch dort finde ich ohne Angebot keine vollständigen Versicherungsbedingungen; scheint ab ca. 340 EUR im Jahr loszugehen und leistet wohl nicht, wenn eine vorhandene KFZ-Haftpflichtversicherung leistet oder leisten müsste?
Leisten eine extra Motorsport-Teilnehmer-Haftpflichtversicherung und/oder die KFZ-Haftpflichtversicherung im Schadenfall (zwei Teilnehmer kollidieren), wenn die Teilnehmer untereinander die Haftung ausgeschlossen haben?
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ist zwar schon ein älterer Thread, aber für mich gerade aktuell, deswegen ziehe ich ihn mal hoch.
Ich kann die Aussagen bestätigen, das mit der Subsidiarität ist ein echtes Problem.
Ich bin in der glücklichen Situation, dass meine KFZ-Versicherung bisher Trackdays nicht ausschließt, also würden sie wahrscheinlich im Notfall zahlen.
Ich vermute aber, dass es dann einige Diskussionen gibt, oder auch die Kündigung danach.
Leider hatten bisher alle Gesellschaften, bei denen ich angefragt habe, diese Klausel der Nachrangigkeit in den AGB, obwohl sie teilweise auf der Homerpage mit einer Zahlung vor der KFZ-Versicherung geworben haben.
Zu deiner Frage, ob sie auch zahlen, wenn die Haftung zwischen den Teilnehmern ausgeschlossen ist, nehme ich an, dass sie natürlich nicht zahlen, da das ja vorher vereinbart war.
Wichtig ist, dass Schäden am Veranstaltungsort und im schlimmsten Fall Personenschäden gedeckt sind, also eine Trackday-Haftpflichtversicherung.
Danach ist eine eventuelle Trackday-Kasko eher zweitrangig, die wird auch sehr teuer sein.
Aber vielleicht hat ja inzwischen jemand etwas gefunden, das dieses Problem lösen könnte...
VG
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Hat da jemand inzwischen Erfahrungen gemacht?
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Hallo,
ich bin bei der Allianz und habe von der Allianz eine schriftliche Bestätigung, dass bei Track Days Vollkasko Schutz besteht. Wortlaut sinngemäß: Es geht nicht um das erzielen der Höchstgeschwindigkeit, sondern vielmehr um das erlernen der Fahrzeugbeherrschbarkeit, was wir nur unterstützen.
Grüße
Jass
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Schaut unbedingt mal in die aktuellen AGBs Eurer Versicherungen. Viele Anbieter haben die Klausel mit der Höchstgeschwindigkeit inzwischen entfernt.
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