14.07.2002, 21:52
Vor einiger Zeit hatten wir hier im Forum das Thema wie das Problem einer Nebelschlussleuchte bei einer US C5 gelöst werden kann. Bei mir wurde im Februar 1998 von einer Firma in München (nicht Geiger) die Brieferstellung für meinen Wagen durchgeführt, und gleichzeitig eine Nebelschlussleuchte eingebaut.
Leider war die Ausführung dieser "Arbeit" mehr als mangelhaft. Es wurde eine billige zwölfmarkfuffzig Nebellampe einfach unten links an den Wagen geschraubt. Sah echt MIES aus
Konnte das nicht länger mitansehen, und montierte die Leuchte um, so dass diese zwischen einer der länglichen Öffnungen bei den mufflers rausleuchtete. Dies war nur eine kurzfrisitge Lösung, bis mir etwas besseres eingefallen war.
Anfang des Jahres hatte ich nun nach längerer Suche das richtige gefunden. Ein drittes Bremslicht (LEDs) das die gleiche Wattzahl wie die Nebelschlussleuchte hat. Die Form der Leuchte ist länglich und passt genau in eine der beiden Öffnungen bei den Endtöpfen.
Ich habe die Leuchte in die Öffnung eingesetzt, verklebt und von hinten noch zusätzlich befestigt.
Die Leuchte erfüllt alle TÜV Bedingungen was Montageort und Leuchtkraft angeht. Die Form der Schlussleuchte wird von der StVZO nicht vorgeschrieben. Hier ein Bild:
Leider war die Ausführung dieser "Arbeit" mehr als mangelhaft. Es wurde eine billige zwölfmarkfuffzig Nebellampe einfach unten links an den Wagen geschraubt. Sah echt MIES aus
Konnte das nicht länger mitansehen, und montierte die Leuchte um, so dass diese zwischen einer der länglichen Öffnungen bei den mufflers rausleuchtete. Dies war nur eine kurzfrisitge Lösung, bis mir etwas besseres eingefallen war.
Anfang des Jahres hatte ich nun nach längerer Suche das richtige gefunden. Ein drittes Bremslicht (LEDs) das die gleiche Wattzahl wie die Nebelschlussleuchte hat. Die Form der Leuchte ist länglich und passt genau in eine der beiden Öffnungen bei den Endtöpfen.
Ich habe die Leuchte in die Öffnung eingesetzt, verklebt und von hinten noch zusätzlich befestigt.
Die Leuchte erfüllt alle TÜV Bedingungen was Montageort und Leuchtkraft angeht. Die Form der Schlussleuchte wird von der StVZO nicht vorgeschrieben. Hier ein Bild: