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- C3 (1968-1982)
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- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Einen hab ich noch:
Mein 96er Deville wurde 2009 importiert und zugelassen incl. der Eintragung roter Blinker und trotz der strengen hessischen Bündelungsbehörde.
Der hat aber auch noch seine Sealed Beams.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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(12.10.2022, 10:59)RainerR schrieb: Hatte bei meiner damaligen 75iger C3 auch rote Blinker, hatte ich auf rote Leuchten umgebaut, gefiel mir eben besser. Auf TÜV abnahme und eintragen habe ich verzichtet. Kein einziger TÜV Prüfer hat sich jemals daran gestört. Ich hätte eben gesagt daß das der Serienzustand ist, und auch die Polizei bei Verkehrskontrollen bemängelten dies nicht. Also was solls,versuchs mal,
Gruss RainerR
So was in einem öffentlichem Forum vorzuschlagen finde ich überhaupt nicht gut. Sollte ihm mal jemand hinten drauf fahren und man schaut dann genauer hin ( und das wird man dann ) und stellt fest das die roten Blinker nicht eingetragen sind, kann er seinen Schaden selber zahlen. Und vielleicht sogar den des anderen auch noch.
Sorry , aber so eine Bemerkung geht gar nicht
Gruß
Christian
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Hallo Fabi,
bei meiner 91er mit EZ 01.07.1991 sind die roten Blinker eingetragen und auch bei meinen anderen 2 Amis. Diese sind allerdings aber auch etwas älter.
Wenn ich blinke, blinken BEIDE roten Rückleuten und wenn ich dann auch noch zusätzlich bremse, blinken diese natürlich weiter, sind dann aber genau so hell wie die Bremslichter. Hat den TÜV bisher noch NIE gestört.
Gerne kann ich dir eine Kopie meines Scheins zukommen lassen. Ob dir das dann was bei DEINER Zulassungsstelle bringt wird sich zeigen.
Man kennt ja mittlerweile die Willkür der Zulassungsstellen und diese entscheiden auch von Region zu Region anders.
Und ich fahre seit 30 Jahren mit roten Blinkern durch die Gegend und hatte noch NIE eine Situation wo der Hintermann irgend ein Problem gehabt hätte...
Gruß
Gerhard
Viele Grüße
Gerhard
Laufen die Dinge nicht so wie du denkst ??? Dann denk anders...
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Hallo Christian C5,
ich habe lediglich gesagt wie ich das bei meiner C3 gemacht und erlebt habe. Und desshalb geht so eine Bemerkung sehr wohl, auch wenns dir nicht passt,
Gruss RainerR
RaRo
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(12.10.2022, 10:59)RainerR schrieb: ....... Also was solls,versuchs mal,
Gruss RainerR
nur erlebt ? aha.....
Gruß
Christian
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Warum arten diese threads immer auf die gleiche Weise aus, nämlich mit Profilierungsposts von Usern, die aus Gefälligkeit Zulassungen außerhalb der Norm haben?
Fakt ist: ab dem 1.1.1970 sind rote Blinker regelmäßig unzulässig! Darüber hinaus gibt es bis zum 31.12.1989 eine Ausnahmegenehmigung. Was auch immer nach diesem Baujahr an roten blinken eingetragen oder durchgewunken wurde, ist reine Gefälligkeit oder wie bei JR offenbar eine juristische Finte. Davon Handlungsempfehlungen oder gar Verpflichtungen für Prüfer abzuleiten, ist unzulässig.
Sinnvoll wäre es für eine 21er, mit kleinstmöglichen Aufwand die Regularien des Prüfers des Vertrauens zu erfüllen und das Gutachten zu erhalten. Was auch immer im Nachgang mit dem Fahrzeug beziehungsweise seinem Zustand geschieht.
Gruß, Alex
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(13.10.2022, 12:34)colonel schrieb: Warum arten diese threads immer auf die gleiche Weise aus, nämlich mit Profilierungsposts von Usern, die aus Gefälligkeit Zulassungen außerhalb der Norm haben?
Davon Handlungsempfehlungen oder gar Verpflichtungen für Prüfer abzuleiten, ist unzulässig.
Lieber Alex,
hier wurde nie von Verpflichtungen für den Prüfer gesprochen. Lediglich versuche ich andere User zu kontaktieren, welche rote Blinker nach 90 im Fahrzeugschein eingetragen bekommen haben. Um Tipps zu bekommen und Erfahrungen zu sammeln. Also kümmere dich bitte nicht um diese "Profilierungsposts" von Anderen, da diese mir vielleicht sogar den Umbau auf gelbe Blinker ersparen können. Danke
Gruß
Fabi
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Hallo Gemeinde,
91‘er Cabrio, bereits 1992 „eingedeutscht“ worden, Sidemarker, Blinker, kleine Kennzeichen vo/hi, alles damals eingetragen worden.
H-Kennzeichen heuer auch kein Thema. Hab‘ ich mir bisher überhaupt keine Gedanken gemacht...
Gruß aus Franken,
Jochen
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13.10.2022, 16:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2022, 16:05 von ratprof.)
Meines Wissens nach gab es die ersten offiziellen Europa-Export-C4en ab 1994 (mit anderem Heck, Fender Flares, den Fliegenklatschen, anderen Rückleuchten, Nebelschlussleuchte etc.). Folglich gab es bis 1994 gar keine Möglichkeit andere Rückleuchten einzubauen, mal ganz davon abgesehen, dass man sich damals nicht über das Internet informieren konnte. Welche Rückleuchten hätten Sie denn vor 1994 verbauen sollen und woher hätte man die damals beziehen sollen?
Heute sind die gesetzlichen Spielräume enger, es ist deutlich einfacher sich zu informieren und passende Teile zu beschaffen. Das gilt auch für die Zulassungsstellen. Mit Umrüstungskosten die 10 % des Fahrzeugwerts übersteigen brauchst du denen nicht kommen. Ganz blöd sind die auch nicht, einmal gegoogelt... und Ende.
Ich persönlich wäre auch vorsichtiger hier im Forum mit offensichtlich zweifelhaften Eintragungen infantil rumzupranzen, wenn mein vollständiger Name, Wohnort und ggf. sogar Kennzeichen für jeden hier schnell recherchierbar sind. Ein falscher übereifriger Mitleser und schon kannste bei der Zulassungsstelle antanzen und weg ist die Eintragung... alles schon im echten Leben mitbekommen. Im Internet preisgegebene Informationen können verdammt schnell reale Konsequenzen nach sich ziehen.
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Prahlen sollte man mit seinen Eintragungen nicht, das stimmt. Aber ich habe hier keinen gesehen, der das bis jetzt getan hat.
Die Leute die meistens etwas zu meckern haben sind die, die keine Eintragung der roten Blinker oder der kleinen Kennzeichen haben.
Also wenn man im Jahr 2022 solche Eintragungen im Schein stehen hat oder welche eingetragen bekommen hat, kann man schon stolz sein. Finde ich.
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