Im Thread "M+S Reifen ab 09/2024" ist das Thema leider versandet.
Daher trage ich hier noch einmal zusammen, was ich bisher herausgefunden habe:
Mit der 52. StVRÄndV wurde der §36 StVZO geändert, so dass nur noch Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol als Wintereifen gelten. Damit besteht auch nur noch für diese Reifen die Möglichkeit mit einem "zu kleinen" Speed-Index herumzufahren.
In §72 (1) StVZO steht "...gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften..." usw. und damit gibt es einen allgemeinen Bestandsschutz, der verhindert, dass mit jeder Änderung der StVZO alle Fahrzeuge nachgerüstet werden müssen.
Nach mathematisch-naturwissenschaftlicher Logik heißt das: Für den Altbestand mit EZ vor Inkrafttreten der 52. StVRÄndV am 01.06.2017 gilt eine alte Fassung des §36, jeweils die zum Zeitpunkt der Zulassung gültige.
Allerdings findet sich in der Presse und auch sonst im Netz kein Hinweis darauf, dass Winterreifen mit Schneeflocke nur für Fahrzeuge mit EZ nach dem 01.06.2017 benötigt werden.
Nach dieser Logik müsste man auch Warnblinker nicht nachrüsten, was bekannterweise nicht so ist. Ohne Warnblinker kein TÜV.
Hierfür habe ich eine (mir zumindest) plausible Erklärung gefunden:
Für den Warnblinker gibt es eine ausdrückliche Übergangsbestimmung in §72, zu finden in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 18.10.1968. Fahrzeuge mit EZ ab 1.1.1970 müssen damit ausgerüstet werden, alle anderen nach Bestimmung des Bundesministers für Verkehr.
Diese Bestimmung des Bundesministers für Verkehr, die ich allerdings im Netz nicht finden konnte, sorgt dafür dass es beim Warnblinker keinen Bestandsschutz gibt.
Jetzt kommt die eigentliche Frage an die Juristen im Forum:
Gibt es eine Verordnung, Bestimmung o.ä., mit der der Bestandsschutz aus §72 StVZO für die Regel "Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Sichtfeld des Fahrers beim Fahren mit M+S Reifen" außer Kraft gesetzt wird?
Bitte diskutiert hier nicht über den Sinn von Winterreifen im Sommer und welche Reifen es mit Speed-Index V gibt.
Daher trage ich hier noch einmal zusammen, was ich bisher herausgefunden habe:
Mit der 52. StVRÄndV wurde der §36 StVZO geändert, so dass nur noch Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol als Wintereifen gelten. Damit besteht auch nur noch für diese Reifen die Möglichkeit mit einem "zu kleinen" Speed-Index herumzufahren.
In §72 (1) StVZO steht "...gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften..." usw. und damit gibt es einen allgemeinen Bestandsschutz, der verhindert, dass mit jeder Änderung der StVZO alle Fahrzeuge nachgerüstet werden müssen.
Nach mathematisch-naturwissenschaftlicher Logik heißt das: Für den Altbestand mit EZ vor Inkrafttreten der 52. StVRÄndV am 01.06.2017 gilt eine alte Fassung des §36, jeweils die zum Zeitpunkt der Zulassung gültige.
Allerdings findet sich in der Presse und auch sonst im Netz kein Hinweis darauf, dass Winterreifen mit Schneeflocke nur für Fahrzeuge mit EZ nach dem 01.06.2017 benötigt werden.
Nach dieser Logik müsste man auch Warnblinker nicht nachrüsten, was bekannterweise nicht so ist. Ohne Warnblinker kein TÜV.
Hierfür habe ich eine (mir zumindest) plausible Erklärung gefunden:
Für den Warnblinker gibt es eine ausdrückliche Übergangsbestimmung in §72, zu finden in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 18.10.1968. Fahrzeuge mit EZ ab 1.1.1970 müssen damit ausgerüstet werden, alle anderen nach Bestimmung des Bundesministers für Verkehr.
Diese Bestimmung des Bundesministers für Verkehr, die ich allerdings im Netz nicht finden konnte, sorgt dafür dass es beim Warnblinker keinen Bestandsschutz gibt.
Jetzt kommt die eigentliche Frage an die Juristen im Forum:
Gibt es eine Verordnung, Bestimmung o.ä., mit der der Bestandsschutz aus §72 StVZO für die Regel "Aufkleber mit Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Sichtfeld des Fahrers beim Fahren mit M+S Reifen" außer Kraft gesetzt wird?
Bitte diskutiert hier nicht über den Sinn von Winterreifen im Sommer und welche Reifen es mit Speed-Index V gibt.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie