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Stimme Günter voll zu!
Wenn Ihr das unbedingt wieder weiter diskutieren wollt, macht, wenn es sich nicht vermeiden lässt, den e.V-Thread wieder auf.
Jetzt warten wir hier, bis Helmut aus den Pfingstferien zurückkommt, und dann wird man weitersehen.
Gruß
JR
edit: Kommata
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Günter, es handelt sich nicht um eine eV Diskussion, sondern um eine Versicherungsschutzdsiksussion, in dem der eV eine Rolle spielt (oder vielleicht spielen sollte, wenn man die Satzung ernst nimmt)
Cool, oder ?
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@Mikey und die die es nicht verstehen:
Lest doch nur aufmerksam meinen obigen Beitrag durch.
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'Türlich verstehe ich das....nur keine unangenehemen Themen.
Ich werde mich ab jetzt auf den Spassteil begrenzen und keine konstruktiven Aussgen mehr versuchen beizutragen. Hat sowieso keinen Sinn. Hier sind wahrscheinlich zu viele "Erwachsene" unterwegs.
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@Mikey,
seit gestern, 17:16 h, als Uli gepostet hat
Zitat: Auch für durch das Forum organisierte Veranstaltungen ... müsste für jede einzelne Veranstaltung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden.
sollte die Einbeziehung des e.V. in die Versicherungsdiskussion eigentlich beendet sein, da sich an der Notwendigkeit, für die spezielle Veranstaltung eine Versicherung abzuschliessen, nichts änderte.
Damit sollte das e.V.-Thema in diesem Thread hier wirklich durch sein.
@all
Ich finde es einfach unmöglich, wie nach meiner sachlichen Frage, nämlich der, ob eine Einbeziehung des e.V. in die Veranstaltung das Versicherungsproblem für die Veranstaltung in Forchheim lösen könnte, die dann auch von Uli abschließend beantwortet wurde, die Emotionen wieder derart hochgekocht sind - geradezu, als hätte man auf einen derartigen Anlass nur gewartet, um wieder voll abladen zu können.
Schade eigentlich!
JR
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Zitat:ich habe mich entschlossen die 2.Corvette Sternfahrt Forchheim am 14.Aug.2005,heute abzusagen.Der Hauptgrund ist meine alleinige Haftung bei möglichen Schadensereignissen auf dem Gelände der Stadt Forchheim.
Problematisch an diesem Text finde ich die pauschale Absage der Veranstaltung, ohne zunächst nach einer sinnvollen Lösung zu suchen oder zu fragen. In Anbetracht des Aufwandes, die eine Planung für ein solches Event mit sich bringt, sollte diese letzte Hürde doch zu nehmen sein. Sinnvoller wäre es gewesen, zunächst auf das Problem hinzuweisen. Ggf. hätte man dieses mit der Ansage verbinden können, dass die Veranstaltung gefährdet ist, sollte man dieses nicht lösen. Entsprechend wäre dann auch eine eventuelle Absage verständlich gewesen, wäre eine Lösung nicht in Sicht.
Die Teilnehmer hier vor vollendete Tatsachen zu stellen, ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg und sehr schade.
Allerdings hat mich der zweite Satz etwas irritiert. Hier steht, dass der "Hauptgrund" der Absage die mögliche Haftung ist. Um eine Lösung zu finden, können die weiteren Gründe wichtig sein. Hin und wieder sind es doch eher die nicht genannten Gründe, die eine Lösung verhindern.
welcome to the real world
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Gut, lieber Jürgen. Auch wenn ich Uli's Beitrag nicht gelesen habe....dafür hab ich im Moment nicht die Zeit, alle Beiträge zu lesen.....bilde ich mir ein, dass eine Satzung einen Zweck hat.
Da bist Du wohl schlicht anderer Meinung. Das kann ja mal passieren.
Da es ein generelles Problem des Verksicherungsschutzes gibt, gibt es vielleicht auch aus eV Ecke konstruktive Lösungsansätze....so wie z.B.:
Abstimmung von Froumsveranstaltungen (oder was eben auf den Level gehoben wird)
Der Einzahlung von Kostenbeiträgen der Teilnehmer auf ein zentrales Konto, von dem die Versicherungssumme beglichen werden kann.....die Vereinnahmung weiterer Beiträge könnte dann z.B. als Spende verbucht werden.....
Das ist, was ich hier vermisse.
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D'accord!
JR
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Schade, dass wie immer mehr in etwas hinein interpretiert wird, als gemeint ist/war. Hubsi hat das mit dem Vereinszweck genau richtig wiedergegeben: Es geht um die Internet-Plattform.
Das Versicherungsthema für Veranstaltungen ist hiervon völlig losgelöst zu sehen. Und da ist es völlig unwichtig, ob eine Veranstaltung ein offizielles Corvetteforum-Treffen oder ein Treffen, welches von irgend jemand veranstaltet wird, ist.
Die Idee ist ja nicht schlecht! Dies kann irgend jemand doch gerne in Angriff nehmen. Und eine Lösung wie von Mickey vorgeschlagen ist doch eventuell praktikabel. Doch dass muss und wird nicht vom eV vorgenommen werden. dafür gibt es ihn nämlich nicht! Er ist NUR für die Internetplattform da.
Ob das jemals von allen verstanden und akzeptiert wird?
Gruß aus Berlin
Helmut
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Hi @ll,
normalerweise hätte dieser Thread nach dem Beitrag von Hubsi beendet werden können. Einen ähnlichen Haftungsausschluss findet man bei allen möglichen Motor(sport)veranstaltungen. Vielleicht haben wir ja bei den vergangenen Treffen – mit teilweise über 80 Fahrzeugen und ohne Polizeieskorte – nur unverschämtes Glück gehabt.
Hier mal ein konstruktiver Vorschlag, der nach rechtlicher Prüfung, als Vorlage für alle künftigen Veranstaltungen dienen könnte:
Haftungsausschluss
Sternfahrt Forchheim (im folgenden Veranstaltung genannt)
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt gegenüber dem Teilnehmer sowie dritten Personen, keinerlei Haftung für Schäden. Der Teilnehmer verzichtet unter Ausschluss des Rechtsweges für sich und unterhaltsberechtigte Personen, für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schaden, auf jedes Recht des Vorgehens gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer.
Der Teilnehmer verhält sich so, dass er andere Teilnehmer nicht gefährdet. Den Anweisungen des Veranstalters leistet er Folge.
Der Teilnehmer haftet für Personen- und Sachschäden an Dritten, wenn er diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
Während der Veranstaltung herrscht absolutes Verbot für die Einnahmen von Alkohol und starken Medikamenten. Der Teilnehmer kann ausgeschlossen werden, wenn er die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig verhält.
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für das von ihm benutzten Fahrzeug. Der Teilnehmer versichert insbesondere, dass das Teilnehmer-Fahrzeug zugelassen und versichert ist und sich in technisch einwandfreiem Zustand befindet. Motor und Getriebe werden vor der Veranstaltung auf Öl-Undichtigkeit geprüft.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Fahrstrecken.
Der Haftungsausschluss wird mit Anmeldung an der Veranstaltung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich meine Veranstaltungs-Teilnahme und akzeptiere jeglichen Haftungsausschluss der Veranstalter.
Datum, Unterschrift
Das ersetzt natürlich nicht den gesonderten Abschluss einer Veranstalterversicherung. Der ADAC hat in seinen Grundsätzen sogar noch deutlich weitreichendere Absicherungen – je nach Veranstaltung:
– Veranstalter-Haftpflichtversicherung
– Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
– Teilnehmer-Unfallversicherung
– Sportwarte-Unfallversicherung
– Zuschauer-Unfallversicherung
Grüße Manfred
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