Scheiben verdunkeln
#31
Ja gut, aber wo ist jetzt die News? Frage

Das ist bekannt und richtig. Das Vorhergehende ist mir nicht klar. Is aber auch egal...nicht alles was in Internetforen geschrieben wird, stimmt auch. Kann man ja auch hier beobachten. Feixen

meint Ecki
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#32
Soll das jetzt heissen, die Folien für hinten sind auch nicht legal??
Kann ich nicht glauben.

Und wo ist der Unterschied zwischen Fluten und Folie - warum ist das eine o.k., das andere dagegen verboten?

Bisher dachte ich, man kann seine Heckscheibe auch anmalen, solange ein zweiter Spiegel vorhanden ist.
Und wer erschoss JFK?
Mann, Ihr verwirrt mich.
Frank
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#33
Da steht doch:

Zitat:Getönte Folien

Vorhandensein

Zulässig an Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind.
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#34
Und hier steht:
Zitat:Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO).
Also war denn nu?
Frank
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#35
Ich versteh das so: beim Fluten (Färben) veränderst du den Zustand der Scheibe ---> verboten. Beim Bekleben mit Folie nicht - die Scheibe bleibt ja an sich unverändert --> erlaubt.
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#36
Na ja, ob ich Scheibe beklebe oder anmale, die Scheibe bleibt ja die gleiche. ich kann auch beides wieder ohne Rückstände entfernen.
Frank
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