Hallo Heinz,
ich weiß nicht, ob ich zu Deiner Rückrufaktion etwas beitragen kann, da wir unterschiedliche Baujahre fahren (meine ist 97).
Mein Fall war jedenfalls folgender: Im April 05 Rückrufbrief bekommen, zuerst wollte ich nichts machen lassen, dann hat man mir beim Inspektionsbesuch bei GM Werkstatt im Oktober aber doch dazu geraten. Es handelt sich um Bulletin Nr. 04006A; bei mir war lediglich eine Software- ohne Hardwareänderung notwendig. Diese war laut Werkstatt schon zig-male durchgeführt worden - ohne Probleme. Auch ich hatte anschließend keine Probleme (jetzt ist sie aber abgemeldet).
Für meinen Rückruf waren 2 Gründe genannt:
1) Kraftstoffzufuhr wird nach Abziehen des Schlüssels eventuell nicht unterbrochen, deshalb
könnte der Motor weiterlaufen.
2) Bei schnellem Anlassen
könnte es passieren, dass der Verriegelungsbolzen der Lenkradsperre nicht ganz zurückgezogen wird - Blockiergefahr
Auch mir wurde gesagt, dass seitens GM bzw. deutschen Behörden Nachfragen kommen würden, falls keine Durchführungsmeldung erfolgt. Ich glaube aber kaum, dass man in den Knast kommt wenn man nichts machen lässt. Das penetrante Nachfragen hat sicherlich Haftungsgründe seitens GM.
Es gibt offensichtlich unterschiedliche Rückrufaktionen, die sich aber in der Bulletin-Nr. unterscheiden; diese solltest Du angeben um vergleichbare Fälle zu finden.
Gruß
Jürgen