Ich habe nur meine Zweifel, ob ich durch die Rückrufaktion zu irgendeiner Handlung "gezwungen" bin.
1. Es liegt in meinem Ermessen, ob ich die Rückrufmaßnahme durchführen lasse oder nicht.
2. Ich kenne keine Rechtsvorschrift, die mich - egal, ob ich die Maßnahme durchführen lasse oder nicht - dazu veranlasst, an irgendein Amt dieser Welt eine Meldung abzugeben.
Allein darum geht es mir!
mit klarstellendem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
Hallo Thorsten u. alle Betroffenen
tatsächlich "das kann doch wohl nicht wahr sein"
So etwas ist selbst mir noch nicht passiert.
Rückrufaktion "Lenkschloß bzw. Lenksäule" ect. ist ja ein Thema für sich.
Der eine ist betroffen und der andere, trotzt gleichem Bj.) nicht wieder andere
(ich z.B.) werden mehrfach aufgefordert und dann wieder nicht (Ihr Fahrzeug ist nicht
betroffen! Und nun das???
Ich wandere doch noch aus
Zum Schwarzenegger?
Gruß Heinz
ich habe soeben mit dem KBA gesprochen und jetzt kommt der Hammer:
Das KBA überlegt sich ernshaft folgendes:
Es wird demnächst ein Einchreiben an alle C5-Eigentümer heraus gehen wo jeder aufgefordert wird die Lenkung ( Lenkradschloß ) überprüfen bezw.richten zu lassen in einer bestimmten Frist.
Danach werden alle Zulassungsstellen angewiesen diese Corvetten C5 stillzulegen die dem Aufruf nicht gefolgt sind - oder anders ausgedrückt diese Corvetten werden aus dem Verkehr gezogen.
Beim KBA wird der seit Jahren vorhandene Mangel als " sehr ernst " eingestuft und man ist nicht mehr bereit hier länger zuzuschauen.
Mein Eindruck: Das KBA weiß sehr genau um was es geht.
hallo Leute
da habe ich ja etwas ausgelöst ?
Aber es geht weiter: Der Hersteller (Vertretung) hat heute meinem zuständigen STVA
per Fax mitgeteilt: Mein Fahrzeug ist nicht von der Aktion betroffen
------- die Ordnungsverfügung bleibt jedoch bestehen und ist gebührenpflichtig ----
jetzt seid Ihr dran
Gruß Heinz