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Schaden an Corvette durch Waschanlage - benötige Hilfe!
#41
Danke Leute, ich habe auch schon solche Bedenken gehabt...

Heinz, möchte den Wagen während der Wintermonate nicht auf den versalzenen Straßen bewegen. Z.Zt. steht er in der Garage und es werden einige Arbeiten daran gemacht (Fächerkrümmer, evtl. neue Wasserpumpe, und eine Menge kleinerer Arbeiten wie Ölwechsel, Kühlmittelwechsel, TB Bypass usw usw). Zusätzlich kommt ab und zu eine Schicht Zaino auf den Lack (so 7-10 werden es über die wintermonate schon werden...). Vor der Stillegung wurde der Wagen absolut schmutzfrei gewaschen, und er steht, wenn nicht daran gearbeitet wird, unter der Haube.
Wenn er jetzt auf die Straße kommt bekomme ich den nicht mehr sauber. Im Moment tobt bei uns ja wieder das Schneechaos und die Straßen sind extrem versalzen...
Kann schon noch bis zum Frühjahr warten...

Tim, ich PN Dich an und schick Dir meine Fax Nr. Danke!!!

Helmut, Deine Bedenken teile ich sehr! Kann jedoch leider nichts ändern.

Die Richterin wollte ja auch den Vergleich. Leider hat die Gegenseite widersprochen...

Sollten die irgendwas an der Waschanlage verändert haben wäre das eine riesen Sauerei!!!

Grüße

Jochen
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#42
vermute mal,daß die Anlage jetzt so " eingestellt " ist,daß der Schaden nicht mehr auftritt

Hallo Jochen,

ich bin auch C5-Fahrer und seit über 10 Jahren selbstständig im Waschanlagengeschäft tätig. Man kann eine Anlage im allgemeinen nicht so einstellen dass der Schaden nicht mehr auftritt. Dies würde die "normalen" Fahrzeuge zu stark betreffen, so dass beim Waschen dieser Fahrzeuge oft Störungen auftreten würden.

Was für ein Hersteller und Typ Waschanlage war es denn? Versuche das mal in Erfahrung zu bringen. Vielleicht kann ich Dir dann auch ein wenig helfen.

Der von dir beschriebene Schaden kann mehrere Ursachen haben. Einer meiner Kunden hatte z.B. auch mehrere beschädigte Camaros und Corvetten. Hier war das Problem das der Hallenboden sich vorne in der Mittr abgesenkt hatte. und die Fahrzeuge dadurch zu tief standen. Dieses Problem hatte damals auch ein Gutachter nicht erkannt, und wurde erst durch micht festgestellt, als ich probehalber mit meinem Wagen eine Versuch machte (den ich natürlich rechtzeitig abbrach).

Das Hauptargument das gegen dich spricht ist leider das Tieferlegen der Corvette. Durch das Tieferlegen entspricht das Fahrzeug nicht mehr einem serienmässigen Fahrzeug, und diss ist ein Punkt auf dem Waschanalagenbetrieber bei Schäden gerne hinweisen. Leider bekommen sie damit vor Gericht auch fast immer recht.

Schau dir, wie gesagt, mal den Hallenboden an und schreib mal den Typ der Anlage auf.


Frank
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#43
hallo
noch einmal:
Meine C5 war in keiner Weise verändert.
Die "Hartgummirollen der senkrechtstehenden Waschbürsten passten exakt in die
Lüftungsöffnungen des Frontbampers.
Beim Ortstermin war nach 1 Min. alles klar.

Gruß Heinz
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#44
Frank, danke für die Info.

Mit der Tieferlegung denke ich wird es keine Probleme geben. Mein US Modell wurde vom TÜV 2001 komplett neu eingemessen, die "echte" Höhe des Fahrzeugs befindet sich im KFZ Schein eingetragen, keine Tieferlegung ist somit vorhanden, und die Höhe stimmt auch mit der tatsächlichen überein.

Welche Anlage es ist weiß ich jetzt nicht. Die steht ja in Regensburg und das ist über 100 km von mir entfernt.

Wie der Schaden entstanden ist wissen wir (so wie Heinz es schon beschrieb): Die Bürsten haben unten einen Metallteller über denen eine runde Gummischürze liegt. Durch die sehr spitze Front der Corvette neigen sich die senkrecht stehenden Bürsten sehr weit nach hinten. Dadurch kommen diese Metallteller weiter nach oben als sie eigentlich dürften. Die Gummischürze über den Tellern rutscht dann nach oben und der rotierende Metallteller kommt in Kontakt mit der Frontschürze.

Die Richterin hatte schon einen ganzen Stapel von solchen Vorfällen. Sie wollte durch den Vergleich zusätzlich anfallende Kosten vermeiden.

Ich hoffe sehr sie bleibt mir auch weiterhin wohlgesonnen, und natürlich das die Betreiber der Anlage nicht wirklich versuchen irgendwie zu betrügen...

Jochen
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#45
PS. sollte sich jetzt durch den Gutachter herausstellen das der Schaden so nicht an der Anlage entstanden sein kann wäre dies eine absolute sauerei. Dann fällt mir aber auch nichts mehr ein...
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#46
Zitat:Welche Anlage es ist weiß ich jetzt nicht. Die steht ja in Regensburg und das ist über 100 km von mir entfernt.

Jochen, wir haben doch User die in oder in unmittelbarer Nähe von Regensburg wohnen.
Mail doch mal einen an und frage ihn ob er nicht mal einen BLICK für dich auf die Anlage werfen kann.
Sollte doch nicht das Problem sein den Typ der Anlage herraus zubekommen trotz der Distanz.

Es sind schon User etliche KM gefahren um sich Autos anzuschauen.......warum dann nicht mal eine Waschanlage.

Daumendrückende Grüße

Olly
[Bild: olly_sig.gif]
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#47
Hallo Jochen!

Wer war mit dem Vergleich nicht einverstanden?
Der Betreiber oder die Versicherung des Betreibers? Der Schaden ist ja ein Versicherungsschaden und sollte dem Betreiber eigentlich egal sein. Er hat natürlich eine Selbstbeteiligung von 500 Euro zu tragen. Wenn der Betreiber selbst den Vergleich abgelehnt hat, hat er ein schlechtes Gewissen, weil er z.B. die Anlage länger nicht gewartet hat.

Ein seriöser Gutachter sollte den Schaden als Waschanlagenschaden erkennen, da die Abdeckteller der Seitenbürsten bei Sportwagen mit tiefen "Schnauzen" gelegentlich solche Schäden verursachen.



Frank
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#48
Wenn laut Gutachter beim Besichtigungstermin der "Schaden so nicht entstanden sein kann" würde ich drauf dringen vom Betreiber eine eidestattliche Versicherung zu bekommen, daß an der Anlage seit dem Schadenseintritt nichts verändert / verstellt wurde.

Ich glaube so weit wird er nicht gehen !!

Das ist die Sache nicht wert !!!
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#49
Beklagter ist die "Deutsche Tamoil GmbH" als Betreiber der Anlage - Die haben auch dem Vergleich widersprochen. Wobei die wohl auf die Aussage des Tankstellenpächters hören, der sicherlich sagt das sie keine Schuld trifft, und so wie die (siehe erste Seite) schreiben unterstellt man mir ja schon fast Betrug (zum einen kann dieser Schaden so nie an deren Anlage entstanden sein, und wenn doch trifft den Betreiber ja keine Schuld Kopfschütteln ).
Die Rechtsschutz des Betreibers hatte da meines Wissens nichts mit zu tun. Mein Anwalt vermutet eine hohe Selbstbeteiligung bei deren Versicherung, daher der Versuch "aufs ganze zu gehen" und eine letzte Chance zu nutzen doch nicht zahlen zu müssen.

Ich finde es einfach zum Zum K....n wie sich solche "Geschäftsleute" verhalten... und mein Wagen, der eh nur ein oder zweimal im Jahr in eine Waschanlage gefahren wurde, wird eine solche MIT SICHERHEIT nie wieder von innen sehen.
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#50
Wie sieht es denn aus mit einem Zeugen? Hab jetzt nicht alles gelesen. Sind dort Tankangestellte, die bei einer Befragung umfallen würden? Würde es etwas bringen eine offizielle Presseanfrage zu starten oder ein Kamerateam hinzuschicken?
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