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Hallo Joe,
gehe hinten auf 18 mm max 20 mm, ich hatte hintern zuerst 25 mm drauf und bei jeder Bodenwelle hat es gestreift, mit den 25 mm Scheiben fährt jetzt Dakota auf seinern C 5 und er ist glaube ich Glücklich damit.
Gruß
Siggi
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Werde vermutlich 18mm nehmen. Einfach nur weil der Reifen zu weit drinnen steht. Also rein wegen der Optik. Schleifen etc sollte jedenfalls nix.
Gruß
Joe <--- machine silver
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Zitat:Original von J.M.G.
Die Eintragung der 25iger bei der C5 hält auch keiner Überprüfung durch ein gerichtlich bestellten Sachverständigen stand. Aber - wo kein Kläger, da kein Richter
.
Da sehe ich eigentlich keine Probleme. Bei den verbauten 25mm Distanzscheiben von H&R wurde ein §19 Teilegutachten mitgeliefert welches ISO9001 zertifiziert ist und vom Hersteller der Platten für dieses Fahrzeug (C5 MJ 1997 bis 2004) in Auftrag gegeben wurde. Dieses Gutachten ist Grundlage der Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen der eine Anbauabnahme inkl. Probefahrt durchführte und den Anbau überprüfte und für technisch eintragungsfähig beurteilt.
Daraufhin wurde die technische Veränderung an meinem Fahrzeug, welche von der STVZO abweicht, in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Dafür gibt es ja extra den Punkt 22 in der Zulassungsbescheinigung wo Abweichungen von der STVZO des Fahrzeugs eingetragen werden.
Da bei mir zu keinem Zeitpunkt etwas schleift und alle Gutachten/Abnahmen rechtlich einwandfrei waren sehe ich keinen Grund zur Sorge, bzw. die rechtliche Verbindlichkeit der Eintragung anzuzweifeln!
Kann man nicht damit vergleichen wenn man einen Auspuff der Marke X über einen "befreundeten" TÜV Ingenieur Y mal schnell ohne die vorhandenen Gutachten eintragen lässt, und der Wagen jetzt mit 85dB rumfährt, wärend in den Papieren noch 75dB eingetragen sind...
Grüße
Jochen
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Da hast Du recht. Eine Eintragung ist und bleibt jedoch eine Einzelmeinung eines Sachverständigen und bietet nur in gewissen Grenzen Rechtssicherheit.
In meinem Gutachten zu den 25igern steht übrigens, dass man beladen in den Fahrversuch solle und die Radhäuser gegebenenfalls nacharbeiten muss. Wie gesagt, bei mir sind die 25mm auch eingetragen, jedoch schleift es, wenn man den Federweg einmal auslotet. Ein Fahrversuch wurde bei meiner Eintragung nur im leeren Zustand gemacht.
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Das ist ja genau der Witz daß manche Leute irgendwo was eingetragen bekommen und andere eben woanders nicht. Reine Ermessenssache.
Aber bei so einer Geschichte wie Spurverbreiterung, die ja im Ernstfall mein Auto oder meine Reifen oder gar mich selber "beschädigen" könnte, würde ich auch nur Teile verbauen die wirklich überall eingetragen werden würden, dh die wirklich verbaut werden dürfen. Anders ist es bei einem Auspuff, bei dem mir und meinem Wagen ja nix passieren können.
Gruß
Joe <--- machine silver
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Und genau das ist falsch: Das schlimmste, was durch die Distanzscheiben passieren kann ist eine Beschädigung der Seitenwand hinten. Dies ist ärgerlich, aber finanziell überschaubar (habe ich hinter mir, kostet 400€ für ne neue, lackierte Seitenwand). Das Fahrverhalten ist vom Hersteller geprüft und für unbedenklich befunden worden, d.h. von dieser Seite droht keine Gefahr.
Anders beim Auspuff: Hier riskierst Du ein Erlöschen der Betriebserlaubnis, da sich das Emissionverhalten ändert (hier besonders Geräuschemissionen).
Deshalb ist auch dieser bei mir eingetragen.
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Zitat:Original von J.M.G.
Das schlimmste, was durch die Distanzscheiben passieren kann ist eine Beschädigung der Seitenwand hinten. Dies ist ärgerlich, aber finanziell überschaubar (habe ich hinter mir, kostet 400€ für ne neue, lackierte Seitenwand). Das Fahrverhalten ist vom Hersteller geprüft und für unbedenklich befunden worden, d.h. von dieser Seite droht keine Gefahr.
Wen meinst Du mit "Hersteller", etwa den Hersteller der Distanzscheiben? Die machen keine Fahrtests.
Till
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Der TüV hat laut Gutachten Fahrtests gemacht und dabei angeblich keine deutlich negativen Einflüsse auf das Fahrverhalten festgestellt - ob das stimmt, weiß ich nicht.
P.S.: Das Gutachten gibt es auch online unter http://www.spurverbreiterung.de
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Zitat:Original von J.M.G.
Und genau das ist falsch: Das schlimmste, was durch die Distanzscheiben passieren kann ist eine Beschädigung der Seitenwand hinten. Dies ist ärgerlich, aber finanziell überschaubar (habe ich hinter mir, kostet 400€ für ne neue, lackierte Seitenwand). Das Fahrverhalten ist vom Hersteller geprüft und für unbedenklich befunden worden, d.h. von dieser Seite droht keine Gefahr.
Anders beim Auspuff: Hier riskierst Du ein Erlöschen der Betriebserlaubnis, da sich das Emissionverhalten ändert (hier besonders Geräuschemissionen).
Deshalb ist auch dieser bei mir eingetragen.
Ich meinte jetzt daß der Auspuff für mich nicht lebensgefählich werden könnte so wie die zu breiten Spurplatten. Selbst 400€ sind ein wenig viel für einmal gescheit einfedern. Das mit der Betriebserlaubnis ist schon klar.
Gruß
Joe <--- machine silver
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Zitat:Original von J.M.G.
Und genau das ist falsch: Das schlimmste, was durch die Distanzscheiben passieren kann ist eine Beschädigung der Seitenwand hinten. Dies ist ärgerlich, aber finanziell überschaubar (habe ich hinter mir, kostet 400€ für ne neue, lackierte Seitenwand). Das Fahrverhalten ist vom Hersteller geprüft und für unbedenklich befunden worden, d.h. von dieser Seite droht keine Gefahr.
Anders beim Auspuff: Hier riskierst Du ein Erlöschen der Betriebserlaubnis, da sich das Emissionverhalten ändert (hier besonders Geräuschemissionen).
Nein, da ist nichts anders. Nicht eingetragene Spurverbreiterungen führen im Regelfall genauso zum Erlöschen der BE wie eine veränderte Abgasanlage. Das war mal eine kurze Zeit lang anders, ist aber aktuell so.
Das schlimmste, was einem "meiner" Meinung nach durch Distanzscheiben passieren kann ist ein
Versagen aufgrund Überlastung. Deswegen sind Spurverbreiterungen ohne Festigkeitsnachweis zunächst auch nur bis zu 5% möglich, darüber nur mit Festigkeitsnachweis. Damit ist nicht die Festigkeit des Spurplattenmaterials (das ist obligatorisch), sondern die der ganzen Achse bzw. allem was hier eine Rolle spielen könnte gemeint.
Es gibt sehr wenige Gutachten, die Spurverbreiterungen über 5% genehmigen, da der Spurplattenhersteller hier deutlich mehr Aufwand betreiben muss.
Gruß
68er
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