29.03.2007, 16:09
So, wieder zurück vom Gerichtstermin..... und hab noch einen echten Hals!
Es kam heute zum Vergleich, der für mich aber eher eine Niederlage darstellt.
Der Gutachter hat zu beginn seiner "Ausführung" direkt bestätigt das der Schaden an meinem Wagen durch diese Waschanlage entstanden ist.
Warum es zum Vergleich kam? 2 Gründe:
1. An der Waschanlage befindet sich ein Schild mit dem Hinweis "Maximale Breite des zu waschenden Fahrzeuges 1,80m". Meine Corvette wurde gemessen, und die Spurweite des Wagens beläuft sich auf (an den hinteren äußeren Rädern) 1,90m. Ich hätte also gar nicht in die Waschanlage einfahren dürfen! Ich kann mich heute allerdings nicht mehr daran erinnern ob dieses Schild damals bei Einfuhr in die Anlage schon dort angebracht war. Der Gutachter hat das Schild am Montag sofort gesehen und daraufhin meinen Wagen vermessen. Obwohl er in seinem Gutachten schrieb das der Schaden nichts mit der Spurbreite des Fahrzeuges zu tun hatte wurde mir klar gemacht das meine Ansprüche nun wohl gegen Null gingen...
2. Mein Wagen hatte vorne am Bumper schon ein paar Kratzer welche mit hilfe eines Lackstiftes von mir vor ein paar Jahren mal ausgebessert wurden. Diese Kratzer waren etwa 10cm von den neuen Schäden entfernt und befanden sich etwas weiter unten. Für mich und die meisten die meinen Wagen kennen kaum zu sehen...
Der Gutachter behauptet nun das durch diese Kratzer vorne der Lack des Bumpers bereits so sehr beschädigt gewesen sei das ich durch eine neue Lackierung einen Vorteil aus der Sache ziehen würde...
Es war dann auch letztendlich egal wie sehr die durch die Waschanlage verursachten Schäden den Lack teilweise bis auf das Grundmaterial abgetragen hat.
Mein Anwalt empfahl die Annahme eines Vergleiches, da alleine schon durch das Schild mit dem Verweis der maximalen Einfahrtbreite bei einer weiteren Verhandlung kaum noch Aussicht auf Erfolg sei...
Zu dem Gutachter möchte ich jetzt hier nichts mehr schreiben... alles was kommen würde wäre sicherlich nicht mehr jugendfrei...
Danke für Eure Unterstützung. Es bleibt mir nun wohl nur übrig, die Schädigung der Waschanlagenbetreiber durch Fernbleiben, und ständige Handwäsche an meinen Fahrzeugen!
Grüße,
Jochen
Es kam heute zum Vergleich, der für mich aber eher eine Niederlage darstellt.
Der Gutachter hat zu beginn seiner "Ausführung" direkt bestätigt das der Schaden an meinem Wagen durch diese Waschanlage entstanden ist.
Warum es zum Vergleich kam? 2 Gründe:
1. An der Waschanlage befindet sich ein Schild mit dem Hinweis "Maximale Breite des zu waschenden Fahrzeuges 1,80m". Meine Corvette wurde gemessen, und die Spurweite des Wagens beläuft sich auf (an den hinteren äußeren Rädern) 1,90m. Ich hätte also gar nicht in die Waschanlage einfahren dürfen! Ich kann mich heute allerdings nicht mehr daran erinnern ob dieses Schild damals bei Einfuhr in die Anlage schon dort angebracht war. Der Gutachter hat das Schild am Montag sofort gesehen und daraufhin meinen Wagen vermessen. Obwohl er in seinem Gutachten schrieb das der Schaden nichts mit der Spurbreite des Fahrzeuges zu tun hatte wurde mir klar gemacht das meine Ansprüche nun wohl gegen Null gingen...
2. Mein Wagen hatte vorne am Bumper schon ein paar Kratzer welche mit hilfe eines Lackstiftes von mir vor ein paar Jahren mal ausgebessert wurden. Diese Kratzer waren etwa 10cm von den neuen Schäden entfernt und befanden sich etwas weiter unten. Für mich und die meisten die meinen Wagen kennen kaum zu sehen...
Der Gutachter behauptet nun das durch diese Kratzer vorne der Lack des Bumpers bereits so sehr beschädigt gewesen sei das ich durch eine neue Lackierung einen Vorteil aus der Sache ziehen würde...
Es war dann auch letztendlich egal wie sehr die durch die Waschanlage verursachten Schäden den Lack teilweise bis auf das Grundmaterial abgetragen hat.
Mein Anwalt empfahl die Annahme eines Vergleiches, da alleine schon durch das Schild mit dem Verweis der maximalen Einfahrtbreite bei einer weiteren Verhandlung kaum noch Aussicht auf Erfolg sei...
Zu dem Gutachter möchte ich jetzt hier nichts mehr schreiben... alles was kommen würde wäre sicherlich nicht mehr jugendfrei...
Danke für Eure Unterstützung. Es bleibt mir nun wohl nur übrig, die Schädigung der Waschanlagenbetreiber durch Fernbleiben, und ständige Handwäsche an meinen Fahrzeugen!
Grüße,
Jochen