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Schaden an Corvette durch Waschanlage - benötige Hilfe!
Ne, war ein vom Gericht bestellter KFZ Gutachter.
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Na toll,

ein KFZ Gutachter kennt sich mit Waschanlagen nicht unbedingt sooo gut aus. Das war dann ja klar dass der sich von dem Schild beeindrucken lies.
Ein jeder Gutachter der ein wenig Ahnung von Waschanlagen hat, weiss dass eine Waschbreite von 180cm bescheuert ist. Die Waschbreiten sind vom Anlagenhersteller vorgegeben und sollten eigentlich nicht durch selbst gebastelte Schildchen ausser Kraft gesetzt werden.


Frank
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Naja, Sinn ergibt das schon.

Wenn das nächste Mal ein Mini Cooper die Front lädiert bekommt, dann wechselt der Herr der Anlage auf der 180er-Anzeige mal schnell das mittlere Steckschildchen von 8 auf 2.....

Scheint ja für die erste Instanz bestens zu klappen.
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Das Ding mit 1,80 m ist ein Witz.
Auch weil kein kausaler Zusammenhang zwischen dem beschriebenen Schaden und der Fahrzeugbreite besteht.

Aber: Vergleich geschlossen = erledigt !!

Nehmen wir den Lackschaden mit 300.- von mir aus 500.- Euro.
Der Waschanlagenbetreiber fragt sich: Was ist jemand bereit in die Sache zu investieren (womöglich ohne Rechtsschutz !!) wenn ich mich stur stelle. Antwort: wenig bis nichts. Und den Rest regelt der Gutachter mit richterlichem Beistand.

Was dabei rauskommt, wenn man "Ernst macht", weiß bestimmt maseratimerlin am besten.
Das hieße dann aber Prozessrisiko bis zur bitteren Neige Richter Richter--- und das können u.U. viele Tausend Euro werden. Weil dann will ich es wissen, koste es was es wolle Kopfschütteln Kopfschütteln Und am Ende bin ich vielleicht um eine selbst gemachte Erfahrung reicher............

Fazit: es lohnt einfach nicht
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Diese Woche habe ich einen Termin mit meinem Lackierer. Dort wurde schon der Kostenvoranschlag für die komplett Lackierung gemacht, mit Ausbau, Einbau usw des Bumpers... Werde mal mit dem guten Mann reden und schauen wie hoch die reinen Lackierkosten liegen. Den Bumper werde ich dann selbst abmontieren und dorthin verbringen. Mein Winterauto ist noch angemeldet, somit kann ich mir für Demontage und Montage ein paar Tage Zeit lassen.
Werde dann vor Ort mit Ihm entscheiden ob Spotrepair oder doch besser der ganze Bumper lackiert wird. Wenn der Unterschied nicht so hoch ist bevorzuge ich schon die Lackierung der gesammten Fläche...

Die ganze Sache sollte also am nächten Wochenende, spätestens am übernächsten, erledigt sein.

Grüße

Jochen
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Jochen,
bis zum Treffen in Suhl sollte deine Vette wieder Top sein. Feixen

Gruß

Siggi
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hallo leute,

ich hab mal den thread mitgelesen und abgewartet
jetzt, nach dem ende darf ich auch mal was sagen

zuvor : ich bitte darum reine sachlichkeit walten zu lassen und nicht gleich anzugreifen, nur weil ich die mehrheitsmeinung nicht stütze

zuvor II : ich habe selbst die örtliche IMO-waschstrasse bis zum abriss fast 14 jahre lang betrieben, ca. 40.000 autos/jahr- also ne menge erfahrung damit
diverse klagen und prozesse, ca. 10x / jahr ....nie unterlegen ( !! )
d.h. alle von mir besichtigten und beurteilten und abgewiesenen schäden sind trotz einschaltung von anwälten und klagen und entsprechenden gerichtsgutachterlichen hinzuziehungen zu lasten der jeweiligen kunden ausgegangen

ich selbst hatte eigentlich nie fahrzeuge, die ich in meiner waschstrasse waschen konnte
meine jetzige geiger mit fast 2,20 ist auch nicht waschstrassentauglich

ich bin bekannt für meine klare art und nehme auch dafür nachteile in kauf
das wiegt sich dadurch auf, dass ich für alle die mich kennen ein immer kalkulierbarer gegenüber bin

zur sache : mir erschließt sich nicht wie man mit einem solchen fahrzeug überhaupt in eine WS fahren kann
sowohl die breitreifen/felgen sind im förderband gefährdet als auch die karosserie an sich

inwieweit die maßangaben für zulässige WS-benutzung zutreffen kann ich nicht beurteilen

sicher ist, dass einerseits der halter gehalten ist sein fahrzeug zu schützen
und andererseits das WS-personal ebenfalls sorgfaltspflichten hat

die beschriebene verweisung auf altschäden ist sicher rechtens und nicht ungewöhnlich
anfa = absetzung neu für alt
also durch die ganzlackierung ( im anstehenden fall) erhält der besitzer einen vorteil, da selbst tuschierte schäden mitbehoben werden
das ist völlig normal
wenn du einen frontschaden gerade hattest, totalschaden, und bevor dein wagen abgeschleppt wird noch einer hinten drauffährt, bekommst du auch nicht zweimal geld, denn totalschaden ist schon totalschaden

wenn also der bumper bereits schäden aufweist, aussbesserungen sichtbar sind, erhält der besitzer durch fachmännisches überlackieren einen vorteil
das ist leider so
und dieser vorteil wird in abzug gebracht
wäre der vorschaden nicht mehr sichtbar instandgesetzt, wäre die kalkulation auch bedeutend besser

in solchen fällen würde ich tatsächlich auf die betriebsgefahr, auf die ich in solchem rahmen nicht genauer eingehen möchte, abstellen/ rückgriff nehmen

seid mir net bös : aber wer solches übermaßiges auto fährt hat in einer normalen waschstrasse nichts zu suchen

seht ihr, so unterschiedlich kann dat gleiche ding beurteilt werden

schlachtet mich jetzt
aber ich bleibe bei meiner auffassung

schon ein breiter, tiefgelegter dreier-bümf hat in einer WS nichts zu suchen
was erst ne CORVETTE ?!!

arivederci
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noch einen nachsatz :

ich hätte ein solches fahrzeug NICHT einfahren lassen

-oder nur nach klarstellung unter zeugen und eigener verantwortung
-entsprechend war das personal bei mir immer angewiesen

das kundenauto im zweifelsfall NICHT waschen
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Zitat:Original von protos

seht ihr, so unterschiedlich kann dat gleiche ding beurteilt werden

Wenn man auf der anderen Seite steht (als ehemaliger Waschstraßenbetreiber) und entsprechend viele Prozesse, mit vielleicht auch mal tatsächlich nicht gerechtigfertigten Schadensersatzforderungen geführt hat, wundert mich Deine Einstellung nicht Engel.

Solange einen der Betreiber einfahren lässt und kein Mitarbeiter auf den möglichen Schaden hinweist oder gar ein Stop durch eine elektonische Breitenbegrenzung ausgelöst wird, sehe ich die Sache nicht so simpel.

Im übrigen war der Altschaden doch mehr ein Randthema...das der in Abzug gebracht werden würde, war auch nicht wirklich das Diskussionsthema Zwinkern.
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und HerzHerz.
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Schon interessant auch mal eine andere Meinung zu lesen.

Sei doch so gut und sage noch etwas zu dem Schild mit max. Breite von 1,80m.
Ist sowas üblich, oder gar vorgeschrieben ??
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