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Hab mir schon sowas gedacht.
Aber ist es wirklich so das bei selbst durchgeführten Kundendiensten die Garantie erlischt? Was steht denn diesbezüglich in dem Benutzerhandbuch? Was wenn eine andere, "nicht authorisierte" Meister Werkstatt den KD nach dem GM Service Manual durchführt?
Sicher wird sich die Vertragswerkstatt versuchen auf solche Argumente wie: " hätten Sie den Motorölwechsel zusammen mit dem KD bei uns gemacht wäre das Getriebe nicht kaputt gegangen..." zurückzuziehen... aber inwiefern ist das rechtlich durchsetzbar?
Viele Grüße
Jochen
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Hi Jochen,
nach EU-Recht kann man mittlerweile die Wartung während der Garantie bei jeder Werkstatt durchführen lassen, die die entsprechende Qualifikation hat und nach den Vorgaben arbeitet.
Aber da wird es dann wieder im Falle eines Falles schwierig...Aulegungssache, Rechtsstreit oder verweigerte Kulanz, wenn die Garantie nicht greift, sind wohl problematische Randerscheinungen.
Vielleicht macht es mehr Sinn während der Garantiezeit es wirklich bei Corvette/GM machen zu lassen und sich da im Vorfeld nach den Preisen zu erkundigen...Sonderevents zu nutzen (hatte ich mal von Kassel Dürkopp gelesen) oder eben z.B. Motoröle anzuliefern.
Zum Verkauf (kurz) nach der Garantie oder sogar während macht sich ein Checkheft mit Vertragshändlern auch nicht schlecht, wobei ich nicht der Meinung bin, dass pauschal alle Vertragswerkstätten bessere Arbeit abliefern .
Gruß
Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.
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Sorry Tom, aber das stimmt nicht!
Die freie Werkstattwahl gilt nur dann, wenn nicht der Hersteller sondern das vertreibende Autohaus die gesetzliche Gewährleistung geben - so wird es mittlerweile von den meisten Herstellern praktiziert.
Wenn es explizit eine echte "Herstellergarantie" gibt, kann der Hersteller die Werkstattbindung nach wie vor in den Garantiebedingungen festlegen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Ohne jetzt über Rechtslagen zu diskutieren, aber im Grunde ist man bei der Vertragswerkstatt immer am besten aufgehoben.
Hier liegen alle notwendigen Unterlagen vor. Nicht nur auf den Kundendienst bezogen. Vorallem gibt es dann keine Probleme mit Garantie und Kulanz. Keine Auslegungssachen oder sonstiges. Dann kann dir keiner erzählen, dass hier das Anzugsmoment der Schraube falsch ist oder das Öl falsch war. Es hat ja genau der Vertragshändler gemacht. Vorallem sieht der Stempel eines jeden Händlers besser aus, als der von einer freien Werkstatt. Man denke an den Weiterverkauf.
Gruß
Harry
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Hallo JR,
hier belegt und festgeschrieben:
VERORDNUNG (EG) NR. 1400/2002 DER KOMMISSION
vom 31. Juli 20021
ÜBER DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 81 ABSATZ 3 DES
VERTRAGS AUF GRUPPEN VON VERTIKALEN VEREINBARUNGEN
UND AUFEINANDER ABGESTIMMTEN VERHALTENSWEISEN IM
KRAFTFAHRZEUGSEKTOR
https://www2.kfzweb.at/all/recht/LeitfadenKOM.pdf
Auszug daraus:
Zitat: Wenn der Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums des Herstellers von
einer unabhängigen Werkstatt instand setzen oder warten lässt, kann die Gewährleistung
verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft sind. Eine allgemeine
Verpflichtung zur Wartung oder Instandsetzung des Autos innerhalb des zugelassenen
Netzes während eines solchen Zeitraums würde jedoch die Verbraucher ihres Rechtes
berauben, sich für die Wartung oder Instandsetzung ihres Fahrzeugs in einer unabhängigen
Werkstatt zu entscheiden, und würde diese Werkstätten insbesondere im Fall einer
„erweiterten Gewährleistung“ an einem wirksamen Wettbewerb mit dem zugelassenen
Netz hindern.
Aber wie auch schon angemerkt, wird das problematisch das ggf. durchzusetzen...zudem fehlt bei Bedarf sicher auch das Wohlwollen und der Wille zur Kulanz.
Einige Hersteller habe ja auch versucht, dass mit Wortspielen, wie das ändern von Garantie in Gewährleistung usw. abzuwenden, aber die EU hat jedesmal einen Riegel vorgeschoben.
@Harry
Ebenso ist geregelt, dass es einen freien Zugang zu allen notwendigen Daten und Informationne geben muss, aber die Praxisprobleme sprach ich ja schon an.
Gruß
Tom
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Tom, das ist wirklich nicht die aktuelle Rechtssprechung.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt erhalten, wenn der Wagen nach Herstellervorschrift gewartet worden ist. Wo das passiert ist dabei unerheblich.
Bei einer Garantie handelt es sich letztendlich um einen Vertrag der an Bedingungen geknüpft ist. Erfüllt der Halter diese nicht, gibt es keine Garantie. Diese Bedingungen sind für jeden in den Garantiebedingungen des Herstellers einsehbar. Die EU-Verordnung zielt ausschließlich auf die gesetzliche Gewährleistung ab. Dieses Problem kommt nicht zuletzt beim Thema Rost in diversen Opel-Foren zum Tragen...
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Hi Johannes,
ich kenne kein aktuelleres Gesetz, aber wenn Du einen Link oder Quellennachweis hast .
Zitat: Die gesetzliche Gewährleistung bleibt erhalten, wenn der Wagen nach Herstellervorschrift gewartet worden ist. Wo das passiert ist dabei unerheblich.
Da sind wir dann diesbezüglich ja einer Meinung, aber wie schon oben angemerkt, ist es eh viel Theorie und würde in der Praxis ganz bestimmt zu Problemen führen. Das wäre mir die "Sache" auch nicht wert.
Besonders wenn es zu Sonderleistungen des Herstellers, wie 6 oder 12 (kein) Rost-Garantie o.ä. Vielleicht habe ich die Anmerkung von JR diesbezüglich auch missverstanden, da sie vielleicht auch in diese Richtung gehend gemeint war.
Gruß
Tom
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Zitat:@Harry
Ebenso ist geregelt, dass es einen freien Zugang zu allen notwendigen Daten und Informationne geben muss, aber die Praxisprobleme sprach ich ja schon an.
Gruß
Tom
Danke Tom. Dies ist mir bekannt. Im meinem Beitrag ging es in erster Linie darum, dass man beim Händler auf der sicheren Seite ist. Ich habe ja einleitend geschrieben, dass mein Beitrag unabhängig von der Rechtslage ist und es geht ja im eigentlich nur um das Vertrauen.
Wer garantiert dir, dass in einer freien Werkstatt wirklich jemand anruft und dies erfragt? Niemand. Genauso sind nicht die gleichen Erfahrungwerte da, wie bei einem Vertragshändler.
Ich denke wir sollten nicht darüber diskutieren zu freien Werkstätt zu gehen. Im Grunde ist man beim Händler immer bestens aufgehoben und kann sein Auto mit gutem Gewissen hinbringen.
Gruß
Harry
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Den letzten Satz möchte ich nicht unterschreiben.
Ich bin bei Vertragswerkstätten, egal welcher Marke schon häufig auf die Nase gefallen.
Speziell bei der Corvette sind die Fachwerkstätten oft garnicht so sehr vom Fach.
Da vertraue ich einer kleinen auf US Fahrzeuge spezialisierten Werkstatt doch dann eher.
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Hi Tom,
es ist so wie auch von Johannes geschrieben.
Man muss strikt unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie.
Die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr) hat der Käufer des Autos gegen den Händlerbetrieb, von dem er das Auto gekauft hat. Dazu gibt es eine Reihe von Threads - findet man mit der Suchfunktion.
Bei der freiwilligen dreijährigen Herstellergarantie, die es bei unseren Vetten gibt, kann der Hersteller in den Garantiebedingungen ziemlich frei festlegen, was von der Garantie umfasst wird und welche Voraussetzungen seitens des Käufers dafür erfüllt sein müssen.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt immer davon unberührt - die hat man aber immer nur gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller.
Ich finde es im übrigen eine Unverschämtheit der versammelten deutschen Premiumhersteller, dass die sich in D auf die gesetzliche Gewährleistung zurückgezogen haben, die nun mal deutlich schlechter ist als eine Garantiezusage. Wobei Zuffenhausen wohl wenigstens eine zweijährige Garantie gibt, bin mir aber nicht sicher.
Genaueres zu dem Thema könnte sicher noch unser Maserati-Anwalt Edgar schreiben.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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