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Schadensregulierung
#31
Hallo Jürgen,

uups... Da fällt mir auch grad auf, daß meine wohlgemeinten Worte durchaus falsch verstanden werden könnten... Feixen

Vielleicht krieg ich so die Kurve:
Deine 20 Jahre junge Schönheit und du passen doch so gut zusammen! Großes Grinsen Feixen King

Gruß
Rico
Hallo-gruen
No one here gets out alive ... J.D.M.
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#32
@maseratimerlin

Wiederbeschaffungswert : 7.800,--
abzgl. Restwert: 2.500,--
zzgl. Auslagen 25,--
----------
5.325,--

Weder Gutachten, noch Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens ....

Gruß Jürgen

@rico

so ist das schon besser!!!


noch guter Laune

Jürgen
[Bild: bdr.gif]
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#33
Hi Jürgen,

erstmal wäre natürlich interessant zu wissen, wie die Versicherung auf die 7.800,- € kommt? Die DAT-Liste online führt z.B. gar keine älteren C4 mehr. Und spuckt bei anderen Fahrzeugen auch nur den Händler-EINKAUFSpreis aus! Und der liegt ja mehr oder weniger weit unter dem Verkaufspreis und somit Wiederbeschaffungswert. Dann kommen ja noch regionale Schwankungen, Sonderausstattungen etc. dazu.

Wie du schon geschrieben hast:
Genug Arbeit (und Ansatzpunkte) für deinen Anwalt!

Gruß
Rico
Hallo-gruen

Hab grad mal ein bißchen gegoogelt und das hier bei rechtslexikon-online.de gefunden:

Bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes eines Kraftfahrzeuges ist nicht der Wert maßgebend, den der Eigentümer bei Verkauf erzielt hätte (Zeitwert), sondern der beim Kauf von einem seriösen Händler zu zahlen ist (in der Regel 20 - 25 Prozent über dem Zeitwert). Etwaige Finanzierungskosten hinzuzurechnen.

und woanders das hier:

Wirtschaftlicher Totalschaden: In diesem Falle muss die Versicherung Ihnen nicht die Kosten für die Reparatur erstatten sondern nur noch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Einzige Ausnahme: Sie lassen die Reparatur tatsächlich durchführen und sie kostet nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes.
No one here gets out alive ... J.D.M.
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#34
Zitat:Original von JE


Wiederbeschaffungswert : 7.800,--

Was steht im Gutachten ?
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#35
Information 
Hi, wenn ich mal meine unqualifizierte Meinung dazu tun darf:

Hatte vor 5 Jahren einen Steg Anfahrschaden eines Polnischen Schiffes.

Habe nicht sofort reagiert. 2 Wochen später meldete sich die ein Gutachter
aus Polen um den Schaden zu besichtigen.
Auszug aus dem Gutachten: Auftrennen, mit Brechstangen gerade biegen, Lack drauf.
Geschätzte kosten: 532 DM.
De Stegbaufirma schätzte 7800 DM Schaden.
Erst jetzt nahm ich mir juristischen Rat. Ich habe ein Gegengutachten erstellen lassen,
was ich aus meiner Kasse zahlen musste.( 470 DM) .
Das Gutachten kam sogar zu einem Schaden von 8700 DM.
Da keine Einigung mit der Versicherung erzielt werden konnte, also ab vor Gericht.
Der Richter hat letztendlich einen Beschluss von 2200 SEM festgelegt. ( ? Zeitwert?)
(weis bis heute noch nicht so genau, wie der Richter darauf kam, aber mein Anwalt sagte mit,
akzeptierten oder 10 Jahre in Polen weiter klagen). Damals war Polen noch nicht in der EU.
Nach Abzug der Gerichtsgebühr, Gutachten und Ra Kosten blieben 700 DM übrig…
Und ich habe 8000 DM am Ende selber draufgelegt.

Tipp
Was ich daraus gelernt habe ist, einen Gutachter meines Vertrauens sofort einzuschalten,
(auch beim PKW), der den Schaden in meinem Interesse richtig geschätzt und
somit die Gegenseite vor vollendete Tatsachen zu stellen
( Beispiel: Gutachter Frank aus dem Forum weil er sich mit Vetten auskennt ?)

Beim Sturm Emma ist der nächste Pole in meinen Steg gedonnert.
Am gleichen Tag war mein Gutachter da, hat meinen RA das
Gutachten übergeben und gut ist. Diesmal gibt es mehr als 10K €,
so wie Firma und der Gutachter das geschätzt haben.
Darauf hin hat die Versicherung keinen Gutachter mehr bestellt und lenke
schon ein. Wir denken auch, dass jetzt schnell regulieren wird, da die
Schuldfrage eindeutig ist.
Der Steg kam eindeutig von rechts """ rechts vor links!!!!besoffen
Wenn das ganze nicht so traurig wäre.... Heulen
RIP Steg 06-2007 – 02-2008


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#36
B3 - Treffer, B4 - versenkt! Kopfschütteln

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#37
B6 Boot B7 Nachbarsteg!!

Am Steg lag übrigens auch mein Boot. RIP
Beim rausrangieren hat er noch den Nachbarsteg "verkürzt“
so 22K Schaden insgesamt Heulen


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#38
Zitat:Original von VetteRubyHi, wenn ich mal meine unqualifizierte Meinung dazu tun darf:
Kannst du machen, nützt dem Jürgen aber rein garnüscht! Kopfschütteln
Weil er 1. schon selbst gehandelt und ein Gutachten hat. Guckst du:

Zitat:Original von JE
... Der Gutachter hatte eben noch angerufen und den Reparaturwert noch auf 14.000 € beziffert. ...
und es sich 2. bei seinem (Un)Fall versicherungstechnisch um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt! (Gibt's sowas bei Bootsstegen auch? Augenrollen) Und diesen kann er laut Gesetz nur bis max. 130% des Wiederbeschaffungswertes (im folgenden WBW) auf Kosten der Versicherung reparieren lassen...

WBW lt. Versicherung 7.800,- €
130% davon sind 10.140,- €
Gutachten 14.000,- €
= big difference Heulen

Soll heißen er muß aus eigener Tasche eine recht große Differenz selbst tragen oder seine Lady verschrotten und kriegt für den Gegenwert definitiv nicht wieder so eine Vette. Beides will er natürlich nicht! Und deshalb freut sich jetzt sein Anwalt auf einen für Jürgen (hoffentlich) erfolgreichen Rechtsstreit... Großes Grinsen

Fazit:
Deine Bootssteggeschichte läßt sich nicht mal annähernd mit Jürgen's Schaden vergleichen...


@JR

sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen

Gruß
Rico
Hallo-gruen
No one here gets out alive ... J.D.M.
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#39
Ok, hast Recht .War auch nur mein Tipp.
Aber besteht den nicht die Möglichkeit den Zeitwert der Vette berichtigen zu lassen ?
Habe mal so bei Mobile geblättert. Da müsste doch noch was gehen?
VLG
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#40
Zitat:Original von VetteRuby
Aber besteht den nicht die Möglichkeit den Zeitwert der Vette berichtigen zu lassen ?
Ja, das muß jetzt Jürgen's Anwalt tun und es sollte (so er seine Arbeit gut macht) auch möglich sein... Nur noch der Vollständigkeit halber: Zeitwert ist nicht gleich Wiederbeschaffungswert!

Was würden die vielen Anwälte nur tun, wenn die Versicherungen nicht immer so einen Schwachsinn verzapfen würden! huahua

Gruß
Rico
Hallo-gruen
No one here gets out alive ... J.D.M.
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