38. WICHTIGER HINWEIS: FOLGENDES IST VON ALLEN ANTRAGSTELLERN ZU LESEN UND ENTSPRECHEND ANZUKREUZEN.
Ein Visum darf nicht ausgestellt werden, wenn der Antragsteller einer Personengruppe angehört, die laut Gesetz von der Einreise in die Vereinigten Staaten ausgeschlossen ist (es sei denn, es wurde im Voraus eine Sondergenehmigung erteilt).
Trifft einer der folgenden Tatbestände auf Sie zu?
1. Sind Sie jemals wegen einer strafbaren Handlung oder eines Verbrechens verhaftet oder verurteilt worden (muss auch beantwortet werden, wenn Sie begnadigt wurden bzw. Ihre Strafe durch Amnestie oder eine ähnliche Rechtshandlung erlassen wurde)?
2a. Haben Sie jemals rechtswidrig kontrollierte Substanzen (Drogen) verteilt oder verkauft
oder
(angeblicher schlechter Ruf laut Presse bei Corvette Fahrer (verdächtig))
2b. waren Sie als Prostituierte oder Zuhälter tätig?
3a. Hat man Ihnen jemals die Einreise in die USA verweigert oder Ihre Ausweisung erwogen
oder
3b. haben Sie jemals durch Täuschung oder unter vorsätzlich falschen Angaben bzw. mit anderen ungesetzlichen Mitteln versucht, ein Visum zu erhalten
oder
gilt für Schlepper (z.B. mexikanische Grenze!)
3c. anderen bei der Beschaffung eines Visums oder bei der Einreise in die USA zu helfen bzw. sonstige Einwanderungsvorteile zu erlangen?
4. Haben Sie jemals nach dem 30. November 1996 mit Schülervisum (F) eine öffentliche Grundschule oder eine öffentliche Höhere Schule in den USA besucht, ohne fällige Gebühren zu entrichten?
ACHTUNG! Für Terroristen sehr wichtige Frage!
5a. Beabsichtigen Sie in die USA einzureisen, um gegen die Ausfuhrbestimmungen zu verstossen
oder
5b. staatsgefährdende, terroristische
oder
5c. sonstige rechtswidrige Handlungen zu begehen?
Wichtig für Clubmitglieder von Al Kaida! Ehrliche Antwort wird erbeten!
6. Sind Sie Mitglied oder Vertreter einer terroristischen Organisation im Sinne der Bestimmungen des U.S.-Außenministeriums?
7a. Waren Sie jemals an von der Naziregierung in Deutschland angeordneten Verfolgungen
oder
7b. an Völkermord beteiligt?
(Bitte Liste des UN-Gerichtshofes beachten,falls nicht Aufgeführt, bitte auch dort Melden.)
8. Haben Sie jemals die mit einem amerikanischen Visum verbundenen Auflagen verletzt?
z.B. als Plantagenarbeiter ect.
9. Haben Sie sich jemals illegal in den USA aufgehalten oder wurden Sie jemals aus den USA ausgewiesen?
10a. Haben Sie jemals außerhalb der USA eine Person an der Ausübung des Sorgerechts für ein Kind mit U.S.-Staatsangehörigkeit, das ihr von einem amerikanischen Gericht zuerkannt wurde, gehindert
oder
Trifft das zu, muss auch Frage
10b. unter Verletzung gesetzlicher Bestimmungen in den USA an Wahlen teilgenommen
oder
10c. die amerikanische Staatsangehörigkeit aufgegeben, um der Besteuerung zu entgehen?
11. Hatten Sie jemals eine ansteckende, meldepflichtige Krankheit?
12. Hatten Sie jemals eine bedrohliche körperliche oder geistige Krankheit?
Gilt auch für die 66 er und Hollandbesucher!
13. Haben Sie jemals Drogenmissbrauch betrieben bzw. waren Sie jemals drogensüchtig?
Bei Bejahung einer dieser Fragen sind Sie nicht automatisch von der Erteilung eines Visums ausgeschlossen;
bei Bejahung ist es jedoch möglich, dass Sie zu einem persönlichen Gespräch mit einem Konsularbeamten gebeten werden.
Jede dieser einfachen Frage kann mit ja oder nein beantwortet werden, wo also liegt das Problem.
und das mit dem sogenannten Geschäfts-Notebook am Zoll und wegen den Daten, dass muss sein, WEIL alle Verbindungen und Adressen und Namen von terroristischen Gruppierungen Erfahrungsgemäss bei Terroristen Notebook darauf gespeichert sind und das erleichtert der US-Behörde Ihre Arbeit enorm. (Bis zur komletten Abklärungen stehen im Hotel Guantanamo Bay noch einige Zimmer frei¨)
Weiterleitung an diverse Steuerbehörden (z.B. D,A,CH) zur Nachkontrolle geschäftlicher Verbindungen, sind rein Zufällig und nicht beabsichtigt.
Also ausfüllen, überall mit NEIN, wer böses Denkt ist selst ein Schelm
schönes Wochenende
Norbert
p.s. ab jetzt bin ich für eine US-Einreise gesperrt!