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Einige von uns fahren ja nebenbei auch noch Pick Ups und ich wollte mal nachhören, ob da schon jemand betroffen ist:
Ein Bekannter hat mir heute erzählt, das Pick Ups in Zukunft wohl nur noch als PKW zugelassen werden sollen. Ein Klägerin hat einen entsprechenden Prozess wohl verloren. Die Finanzämter sind nicht an irgendwelche Vorgaben von TÜV oder so gebunden (wen wundert es denn auch wirklich) und angeblich sollen die ersten Besitzer schon einen entsprechend geänderten Steuerbescheid ergalten haben.
Das soll jetzt auch die Wagen mit kurzen Kabinen betreffen.
Weiß da jemand was drüber?
Frank
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Meiner war anfangs als LKW zugelassen und wurde 2006 dann vom Finanzamt umgestuft wegen Verhältnis Länge der Kabine zu Länge Ladefläche.
Gruß
JR
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ändert sich dann auch der zollsatz bei der einfuhr? oder darf da noch ordentlich geblecht werden?
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mein l 200 mitzubischi hat das finanzamt auch als pkw eingestuft ......
werd die hintere sitzbank rausreißen und dann gilt er wieder als lkw .............
800 euro steuer .................
jogi...........
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Dokas sind davon betroffen. Single noch nicht. Jemand hat zu mir gesagt das die Ladefläche länger sein muss als die Personen Kabine. Es wird in der Kabine von den Pedalenaus diagonal nach oben gemessen. Diese Aussgae schreibe ich nur unter Vorbehalt.
Ich zahle definitiv nicht mehr wie 172 € an Steuern im Jahr für 8300 ccm
Gruß
Wenzel
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Jogi, was hast Du denn für einen L 200?
Meiner (Bj 2003) kostet in der Einstufung als PKW 431,- Euro Steuern im Jahr.
Ist Deiner noch aus der Zeit, als Rudolf Diesel noch gelebt hat?
Gruß
JR
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Zitat:Jemand hat zu mir gesagt das die Ladefläche länger sein muss als die Personen Kabine. Es wird in der Kabine von den Pedalenaus diagonal nach oben gemessen. Diese Aussgae schreibe ich nur unter Vorbehalt.
hab gestern mit dem finanzamt telefoniert stimmt genaus ......
weil 5 personen zulassung ..............
mein l200 is BJ 97 -----------
mit schnee schild hab ich seit 3 wochen .................
wie gesagt rückbank raus schmeißen und er wird wieder zum lkw .....
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Von den Pedalen bis zum Ende der Ladefläche gemessen, muss die Ladefläche mehr als 50% im Verhältniss zum Innenraum haben.
Dazwischen muss eine festverschweisste Wand oder Abtrennung sein.
Es reicht nicht nur die Aufnahme für die Gurte zu verschweissen, es müssen auch die Aufnahmen für die Sitze ( z.B. Bus @Jogi) verschweisst. werden.
Der Prüfer kann bei einem Bus sogar verlangen das die Scheiben verschweisst werden.
Zu guter Letzt: Die Zulassungsstelle "darf" wieder entscheiden wie sie den Wagen einstuft egal welche Eintragungen der TÜVler gemacht hat.
Ist dasselbe wie bei den Nummerschildern: Der Tüv sagt klein, die Zulassungsstelle sagt groß
Viele Grüße von Ben
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Und was ist daran neu bzw. aktuell geändert ?
, .................
, ....... vette Grüße, Gerd
°° °°
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Hi Ben,
die Eintragung der Zulassungsstelle hat nichts mit der Einstufung des FA zu tun.
Am besten ist:
- Zulassung als LKW -> wegen Plakette
- Versicherung als PKW -> wegen niedrigem Beitrag
- Steuerl. Einstufung als LKW -> wegen niedriger Steuern.
Gruß
JR
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