Also,
ich habe im vorigen Jahr wegen Uden bei der Polizei in Kerkrade(bei uns in der Nähe) nagerufen um zu fragen wie die Schalge mit einer 06er roten Nummer in Holland aussieht.
Man sagte mir das ich zu einem Werkstatt Termin fahren darf aber nicht zu einem Treffen.
Das gilt für alle Kennzeichen in denen der Fahrer die Daten des Fahrzeugs selbst eintragen darf.
Das heißt nicht ,das kein Versicherungsschutz besteht.
In den Versicherungsbestimmungen sind die Fahrten ins Ausland nicht erwähnt.
Der Hauptgrund für das "Verbot" sind die nicht von der Zulassungsstelle eingetragenen Fahrzeugdaten.
Das Gleiche gilt für ausländische Überführungs und Probekennzeichen in Deutschland.
Bei 07ern kommt es auf den Willen der Beamten an.
Es gibt auch ,ausser in Spanien,keine schriftliche Aussage über den Bereich der mit den roten Kennzeichen befahren werden darf.
Die Spanier waren schlauer,die hatten sich über die deutsche Botschaft bestätigen lassen das diese Kennzeichen für Probe und Überführungsfahrten im Bereich der Bundesrepublik gelten!
Das schließt aber nicht ein Verbot ein für andere Länder
![Yeeah! Yeeah!](https://www.corvetteforum.de/images/smilies/icon_cooler.gif)
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In Östereich und in Italine gibts eine Duldung aber keine offizielle Genehmigung.
Das ist Europa!!!!!!
In Brüssel sagt man sich: Es gibt genug Möglichkeiten ein Fahrzeug zu überführen(Ausfuhrkennzeichen) in jedem europäischen Mitgliedsstaat.
Also,
für Uden gilt:
Ich muss in die Werkstatt!!!!
Einfach Adresse bereithalten der Werkstatt die man besuchen möchte.
Reicht ja aus wenn man nur den Luftdruck prüfen lassen muss.
Gruß Molle
Werner