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Hallo,
kann mir jemand sagen wie hoch die Einfuhrgrenze für Waren ist wenn ich aus den Staaten mit dem Flugzeug komme und Sachen im Handgepäck dabei habe?
Gilt die Freigrenze für Flugreisende bis 430 Euro nur auf den Zoll oder auch auf die Einfuhrumsatzsteuer?
Als Beispiel: Ich flieg in die Staaten und komme mit 2 T-Shirts im Koffer für 40 $ also ca. 30 Euro zurück.
Gibt ja wohl niemand an. Aber müsste ich die deklarieren?
Gruss
Andy
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Bis 430€ pro Person läufst du einfach und ohne schlechtes Gewissen durch.
Das gilt natürlich für private Einfuhr auf der Reise.
Habe ich im Januar mit meinen Corvetteersatzteilen auch so gemacht.
Siehe auch hier.
Gruß
Uli
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Hier steht was von 300 Euro.
---> https://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0...index.html
Ist aber wohl je nach Warengruppe verschieden. Kokain zum Beispiel haben die bei Null Euro veranlagt, wobei man aber mehr Zigaretten mitnehmen darf.
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mir wurde jetzt von jemand erzählt dass nur die Zollfreigrenze bei 430 Euro liegt. Die Einfuhrumsatzsteuer wäre in jedem Fall zu entrichten.
Ich glaub ich ruf mal beim Zoll an, dann weiss ich´s genau.
Gruss
Andy
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ich glaube 300 bei der reise z.b. mit dem pkw, 430 sind´s beim flugverkehr.
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Für Flug- und Seereisende 430 Euro abgabenfrei, sprich Zoll- und MwSt-frei.
Bis 700 Euro wird eine Pauschale (15 oder 17,5%) angewendet, ab 700 Euro der reguläre Zoll für die Ware und 19% Märchensteuer.
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Zitat:Original von Jupiter76
Für Flug- und Seereisende 430 Euro abgabenfrei, sprich Zoll- und MwSt-frei.
Bis 700 Euro wird eine Pauschale (15 oder 17,5%) angewendet, ab 700 Euro der reguläre Zoll für die Ware und 19% Märchensteuer.
Richtig. 17,5% für Zoll inkl. EUSt sagte mir der freundliche Zollbeamte in Düsseldorf...
Gruß, Alex
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ich denke dann aber 17,5% ab dem ersten euro bis 700 oder nur was über 430 liegt?
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wo wir schonmal dabei sind, bisschen viel Text, aber ich zwinge ja niemanden zum lesen^^
Wertgrenzen bei der Einfuhr über den Postweg:
- bis 22€ Warenwert wird kein Zoll, keine Steuer erhoben
- bis 150€ Warenwert fällt kein Zoll an, jedoch EUSt (19%, bzw. 7% bei Büchern etc.), die Frachtkosten werden mit berücksichtigt (ausser es stehen bestimmte Incoterms auf der Rechnung, falls Bedarf erklär ich das gerne genau)
- Sendungen von privat an privat sind bis 45€ Warenwert komplett Abgabenfrei, wenn es sich um Geschenke! handelt
- Sendungen von privat an privat, Geschenke bis 700€ Warenwert werden zu einem Pauschalsatz verzollt und versteuert. Es gibt zwei Pauschalsätze einmal 17,5% und 15%, je nach dem von wo versendet wird (woher die Ware stammt ist unerheblich!). 17,5% gilt z.B. für die USA, 15% gilt für Länder mit denen Abkommen bestehen z.B. Mexico
Die 45€ und die 700€ Befreiung kann kombiniert werden. D.h. wenn man ein Artikel mit 45€ Warenwert und einen anderen mit 700€ im Paket hat, wird der mit 45€ freigestellt und der Rest zum Pauschalsatz versteuert. Somit ist der absolut maximale Wert für Geschenksendung bei 745€.
Wenn also Einzelwerte auf der Rechnung für verschiedene Waren genannt ist, wird bis max. 45€ heraus gezogen, der Rest wird Pauschaliert, wenn dann die Abgaben unter 5€ wird auf das erheben verzichtet = keine Abgaben
Interessant daran ist, dass die Frachtkosten nicht verzollt und besteuert werden, nur der Warenwert wird berücksichtigt.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren (Kaffee, Schaumwein, Tabak etc.) sind davon ab gewissen Mengen ausgenommen.
Wenn ihr im Urlaub etwas liegen lasst und es dann hinterher geschickt wird, muss den Zoll das "bewiesen" werden, dann können die Sachen ohne Abgaben nach Deutschland. Dafür reichen Flugticket oder ähnliches. Bei den Sachen sollte es sich natürlich um Dinge handeln die ihr schon in Deutschland besessen habt. Wenn die Sachen unter 1000€ wert sind geht das formlos, darüber ist es aufwendiger, d.h. es werden eventuell Gebühren erhoben (nicht vom Zoll, sondern von DHL/UPS/FEDEX und Co)
Wenn man im EU-Ausland wohnt und sich sein Gepäck vorher schickt, geht das auch ohne Abgaben zu zahlen. Auch hier mit Flugticket oder ähnlichem beweisen.
es gibt noch einiges anderes an Freistellungsmöglichkeiten, dann wird as hier aber zuviel Text^^
Falls jemand von euch privat Bekleidung im Wert von über 1000€ Warenwert bestellt, sagt dem Verkäufer er muss ein "certificate of origin" (im Original) mit dazu tun. Ansonsten geht das nicht durch den Zoll.
Für Firmen liegt die Grenze für die Vorlagepflicht dieses Zertifikats bei Bekleidung bei Kaufgeschäften bei 150€ Warenwert, bei unentgeltlichen Mustern bei 250€ Warenwert, bei entgeltlichen Mustern bis 250€ Warenwert+Frachtkosten.
Andere Möglichkeit: Wenn die Mustersendung aus vielen einzel Stücken besteht gilt folgende Regel: max 5 Stück je Warenposition und max 50€ Warenwert je Warenposition braucht das Zertifikat nicht (eine Warenposition ist z.B. eine bestimmte Farbe, Schnitt, Stoffqualität etc. gilt als unterschiedliche Position; verschiedene Größen sind nicht unterschiedliche Positionen)
Diese 5 Stück/max 50€ je Position - Regel führt ebenfalls dazu, dass keine Zölle und Steuern erhoben werden.
Das Problem hierbei ist: Wenn man als Firma z.B. Autoteile bestellt und dann der Versender euch noch ein paar T-Shirts mit dazu tut, brauch man wegen dem wahrscheinlich über 150€ liegenden Gesamtwarenwert dieses Zertifikat, solang das nicht da ist bleibt alles liegen.
Ach noch etwas:
Besser keine tierischen Produkte ins Paket
Milchprodukte, Käse, Wurstwaren, Räucherfisch, HONIG etc.
Muss sobald es in der EU landet vom Veterinär untersucht werden, d.h. saftige Gebühren werden fällig (130€ + ggf. Vernichtungskosten)
Für Fisch und Honig wird manchmal zu Weihnachten Ausnahmen gemacht, aber lieber im Feinkostladen kaufen
lg
Gabi
Es ist egal welche Farbe ein Auto hat, Hauptsache es ist SCHWARZ
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