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Zitat:Original von Eckoman
Zitat:Original von KnightRainer
Cedric sagt die gelben sind in Frankreich verboten.
Dann kennen die wohl auch die verlinkten, Ergänzenden Mitteilungen.. bzw. "Communication interprétative.." noch nicht. Wie gesagt, die Rechtslage ist eindeutig.
Da ich das ganze vor kurzem auch durchexerziert habe, weiß ich wovon ich spreche. Bei mir gings um quasi den identischen Fall, ein Italiener hat mein KFZ gekauft und ist damit auf gelben Kennzeichen von Hamburg nach Neapel gefahren. Auch ihm habe ich sicherheitshalber die C 68/15 in Deutsch und Italienisch ausgedruckt mitgegeben, es gab aber weder in D, noch IT oder der Grenze irgendwelche Probleme.
Dabei ist das Vorgehen eigentlich ganz einfach: der Käufer holt sich bei einer der "Schilderbuden" eine Versicherung (wichtig: mit Grüner Karte und Deckung in der gesamten EU!) und geht damit zu Zulassungsstelle. Dort legt er seinen Reisepass vor, dann laufen Kennzeichen und Versicherung auf seinen Namen. Nun kriegt er ein Kennzeichen zugeteilt, lässt es sich prägen, siegeln und fertig. Dann hat er die Kennzeichen und das kleine rote Kärtchen wo er die VIN und ein paar Daten zum Fahrzeug einträgt - et voila, bon voyage!
Ist alles einfacher als es sich anhört.
So wie Du es jetzt beschrieben hast auf jeden Fall.
so mache ich das dann auch. Die Dame klang nur so als könne das nur ein Deutscher beantragen. War kurz davor alles auf meinen Namen zu machen.
Ich habe ihm diese PDF ja eh geschickt. Er hat halt nur bei der Polizei direkt angefragt. Vielleicht sollte er denen mal direkt diesen Absatz mit der Rechtslage vorlegen.
Wichtig ist für mich schon mal, dass es diese Versicherungen bei den Schilderbuden gibt; eine sehr befremdliche Info, weil ich ja sonst auch immer erst zu meinem Versicherer muss. Das hatte mir aber auch schon ein Bekannter mal gesagt.
Ich werde es auch mit dem Kurz-Kennzeichen machen alleine schon weil daszu der Wagen NICHT vorgeführt werden muss.
Ich hatte auch selber irgendwo gelesen, dass die 5-Tages-Kennzeichen gültig sind und dass deswegen 80% weniger Ausfuhrkennzeichen beantragt wurden.
@Explorateur
Könntest Du da alles flüssig an Cedric übersetzen? Insbesondere weil er meint dass unsere gelben in Frankreich nicht gültig sind und er auch eben geschrieben hat, dass französsche Kennzeichen in Deutschland nicht gültig sind. Letzteres müsste dann eigentlich auch falsch sein und er könnte im Grunde auch mit seinen französischen Kurzzeit-Kennteichen hier ankommen und die direkt drauf machen. Für den Fall würde ich ihm das Ganze auch nochmal in Deutsch ausdrucken falls er hier angehalten werden sollte.
Vorteil wäre dabei dass er das alles bereits im Vorfeld und in Ruhe selber organisieren könnte und alle Risiken für den SAmstag vom Tisch wären.
ICH DANKE EUCH ALLEN NOCHMAL!
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Zitat:Original von Eckoman
Auch dort steht explizit: "Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich auch die Überführung eines Fahrzeuges in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich." Zudem braucht man entweder Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. Letzteres sollte für den Käufer ja kein Problem sein.
kurze knappe abschliessende Frage:
Sind diese Kurzzeitkennzeichen, die man mit der grünen Versicherungskarte holt, auch rot rechts? Normalerweise sind sie ja innerdeutschlands mit der normalen Versicherungskarte gelb.
Das wäre gerade noch eine sehr wichtiger Punkt für mich.
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rot sind zollkennzeichen.
grusss
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Zitat:Original von dreizehn
rot sind zollkennzeichen.
grusss
wenn die Kurzzeit-Kennzeichen mit der GRÜNEN Versicherungskarte auch gelb sein sollten will er den Wagen aber nicht holen, weil ihm jemand vertrauenswürdiges (Polizist) gesagt hat dass die Gelben NICHT akzeptiert werden in Frankreich.
DESWEGEN fragte ich ob sie vielleicht rot sind wenn man mit der grünen Karte welche beantragt. Schliesslich ist das ja ein gravierender Unterschied, ob der WAgen nur für Deutschland oder für ganz Europa versichert ist. Wenn sie dann auch rot wären ähnlich der Ausfuhrkennzeichen fände ich das nur logisch und alle meine Fragen wären damit auch beantwortet.
Ich hielt es für gut möglich, dass dieser Unterschied evtl auch äusserliche Auswirkungen bei dem Kennzeichen haben könnte.
Auch auf der Seite der Kölner Zulasungsstelle steht Frankreich NICHT als bestätigtes Land.
Auszug aus Eckomans Link von der Kölner Seite:
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich auch die Überführung eines Fahrzeuges in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich. In Einzelfällen kann es aber zu Beschränkungen durch Mitgliedsländer kommen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Kennzeichens bei der zuständigen ausländischen Behörde, wie Botschaft oder Konsulat oder auch bei einem Automobilclub, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird.
Antwort für Frankreich lautet im Moment NEIN.
Also ganz so eindeutig ist es dann wohl doch nicht.
wenn eckomans alle Leute problemlos durchgekommen sind kann das ja auch daran liegen, dass sie schlichtweg nicht kontrolliert wurden.
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die doppelkarte für gelben UND roten hat mein schilderhändler.
die roten sind aber erheblich teurer als die gelben!!!
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Zitat:Original von dreizehn
die doppelkarte für gelben UND roten hat mein schilderhändler.
die roten sind aber erheblich teurer als die gelben!!!
das meine ich doch gar nicht. nochmal zum mitschreiben:
Ausfuhrkennzeichen sind rot. DAS weiss ich. Dafür bekome ich die Doppelkarten beim Schildermacher. Soweit so gut aber DAFÜR MUSS MAN DEN WAGEN VORFÜHREN UND DAS MÖCHTE ICH MIR ERSPAREN.
meine Frage:
GIBT ES ZWEIERLEI ARTEN VON KURZZEIT-Kennzeichen. einmal die die mit der normalen Versicherung beantragt werden und einmal die mit der grünen Versicherungskarte beantragt werden.
Sind Erstere wohlmöglich gelb und Letztere (auch) Rot (ähnlich wie die Ausfuhr-Kennzeichen)?
BEI KURZZEIT-KENNZEICHEN MUSS ICH DEN WAGEN NICHT VORFÜHREN. Gem. Eckoman sollte das ja auch möglich sein. Ich will nur wissen ob die dann eine andere Farbe haben.
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Bei unserer Zulassungsstelle ist ein Aushang wo draufsteht, dass für Zollkennzeichen die Fahrzeuge jetzt nicht mehr vorgeführt werden müssen, scheint ne neue Rechtslage zu sein.
Bist Du sicher, dass man bei Euch noch vorführen muss?
Edit: Bei den von Eckoman gemeinten sind es immer gelbe!
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Zitat:Original von KnightRainer
GIBT ES ZWEIERLEI ARTEN VON KURZZEIT-Kennzeichen. einmal die die mit der normalen Versicherung beantragt werden und einmal die mit der grünen Versicherungskarte beantragt werden.
Sind Erstere wohlmöglich gelb und Letztere (auch) Rot (ähnlich wie die Ausfuhr-Kennzeichen)?
BEI KURZZEIT-KENNZEICHEN MUSS ICH DEN WAGEN NICHT VORFÜHREN. Gem. Eckoman sollte das ja auch möglich sein. Ich will nur wissen ob die dann eine andere Farbe haben.
Nein, es gibt keine zweierlei Arten von Kurzzeitkennzeichen. Es gibt nur zweierlei Arten von Versicherung für die Kurzzeitkennzeichen, einmal eben die mit Grüner Karte (=Versicherung in der gesamten EU) und einmal die die explizit nur für Deutschland gelten.
Die Aussage vom Französischen Polizist ist nach wie vor falsch - aber auch in Deutschland war das Wissen für 2 von 3 von mir im Bekanntenkreis befragten Polizisten neu. Aber bei dem Paragraphenwust ja kein Wunder dass die da nicht immer up to date sind.
Dass der Cedric die Karre jetzt nicht abholen will wenn das alles angeblich nicht geht verstehe ich nun garnicht. Im Grunde soll er doch froh sein dass du ihn so nett unterstützt, im Prinzip ist es ja seine Sache wie er die Fuhre von D nach FR bekommt.
So long, Florian
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Zitat:im Prinzip ist es ja seine Sache wie er die Fuhre von D nach FR bekommt.
Das wäre auch meine primäre Ansicht der Angelegenheit, insbesondere dann, wenn er mit der von Rainer vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist.
Gruß
JR
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Zitat:Original von JR
Zitat:im Prinzip ist es ja seine Sache wie er die Fuhre von D nach FR bekommt.
Das wäre auch meine primäre Ansicht der Angelegenheit, insbesondere dann, wenn er mit der von Rainer vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist.
da habe ich mich jetzt evtl. falsch ausgedrückt. Der Satz "ich will den Wagen dann nicht abholen" ist so nie gefallen. Er freut sich riesig, dass ich ihn so unterstütze und da ich Urlaub ja habe mache ich das auch gerne für ihn.
Er hat im Moment jetzt nur diese Auusage bekommen, dass das nicht geht mit den gelben Kennzeichen. Ich werde jetzt einfach so weiter argumentieren dass das ein Irrglaube ist.
Also machen wir am Samstag auf seinen Namen mit der grünen Karte ein Kurz-Kennzeichen drauf und ich drucke ihm ebenfalls die PDF aus. Auf seinem Versicherungsschein wird ja auch sicherlich irgendwas von Versicherungsschutz in der EU stehen.
Einziges Problem ist daran weiterhin diese Aussage vom Strassenverkehrsamt:
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich auch die Überführung eines Fahrzeuges in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich. In Einzelfällen kann es aber zu Beschränkungen durch Mitgliedsländer kommen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Kennzeichens bei der zuständigen ausländischen Behörde, wie Botschaft oder Konsulat oder auch bei einem Automobilclub, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird.
ich werde ihn bitten im Vorfeld mit Hilfe der PDF nochmal woanders nachzufragen. So ein Gesetz ist ja kein dehnbarer Begriff, sondern ein Gesetz, dass entweder Gültigkeit hat, oder nicht.
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