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kennzeichen falsch montiert
#21
Zitat:Original von dersuchende

Zum Ausdrucken und Mitführen.......... Knüppel

...da wäre ich vorsichtig!

Damit würde Dir der Jägerverein "Vorsatz" unterstellen und dann is wahrscheinlich nix mehr mit "Tut mir Leid Herr Wachtmeister, ich hab das Schild grade verloren und kein passendes Werkzeug dabei"...

Zumindest im schönen Bayernland - oder was sagst Du, Qubi???

Grüße, Thomas
 [Bild: 31309181bd.jpg]
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#22
Da fällt mir ein, das Kennzeichen kleiner " zurecht schnippeln" ist allerdings eine Urkundenfälschung,
das weiss ich sicher, lasst das also auf alle Fälle bleiben,

Gruss RainerR
RaRo
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#23
Zitat:Original von RainerR
Die Paragrafen hab ich mal aus dem Internet Strassenverkehrsordnung Kennzeichen Zulassung etc.
zusammengesucht. Hatb etwas gedauert bis ich alles gefunden hatte, war aber nicht schwierig. Müsst
Euch leider auch die Mühe machen. Habe den Text nicht zur Hand, aber immer einen Zettel mit den
Paragrafen in der Brieftasche. Den zeige ich dann der Rennleitung, soll sie sich die Mühe machen, oder
schlimmstenfalls die Bußgeldbehörde, wenns überhaupt so weit kommt,

Gruss RainerR


Danke Rainer, grad notiert....... OK!
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#24
Zitat:Original von xx.flash
Zitat:Original von dersuchende

Zum Ausdrucken und Mitführen.......... Knüppel

...da wäre ich vorsichtig!

Damit würde Dir der Jägerverein "Vorsatz" unterstellen und dann is wahrscheinlich nix mehr mit "Tut mir Leid Herr Wachtmeister, ich hab das Schild grade verloren und kein passendes Werkzeug dabei"...

Zumindest im schönen Bayernland - oder was sagst Du, Qubi???

Grüße, Thomas




Klar ist das Vorsatz, die werden Dir wohl kaum glauben das Du nicht weißt, das ein ungestempeltes Schild verboten ist....... Grübeln

Wenn Du gar keins anschraubst und die "Verloren oder Geklaut- Variante" erzählst, verliert Dein Kennzeichen (hinten) die Gültigkeit und Du musst den Wagen neu zulassen, kostet also nochmal extra.
War hier schonmal ein Tehma, als in Berlin so ein Schwachsinniger die Schilder an "besonders schönen" Sportwagen geklaut hat und der Besitzer des Wagen dann entnervt das Schild beim Parken von innen hinter die Windschutzscheibe geklemmt hat, auch verboten Banned


@RainerR: Hi Rainer Hallo-gruen

Du darfst das Kennzeichen von außen bis zum schwarzen Rand beschnibbeln , also je nach
Vorlage des Schildermachers so 2-4 mm, Aussage von der obersten Heeresleitung (sorry,
kam es mir damals vor) des Strassenverkehrsamts Kreis RE in Marl, kennst Du gelle Zwinkern



Grüße, André Hallo-gruen
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#25
Es liegt wahrscheinlich auch an der Laune des betreffenden Beamten und der vorliegenden Situation.
Mir passierte mal vor einigen Jahren folgendes.
Ich machte mich gerade fertig für die Arbeit.
Meine Partnerin war einige Zeit vor mir Richtung Hanau gefahren und plötzlich rief mich eine wildfremde Person an und erzählte etwas von Unfall, Fahrerflucht und total zerstörtem Auto auf dem Hanauer Kreuz.
Ich also raus in die Corvette und los.
Es gab damals so eine Phase, da habe ich mir einen Spaß daraus gemacht und das originale Kennzeichen auf das Armaturenbrett gelegt und diese lustigen Kennzeichen aus den USA wechselweise an den Wagen geschraubt.
Es stand also vorne nicht die amtliche Sache, sondern "If it has tits or wheels - it will give you problems" Wie treffend zu diesem Zeitpunkt.
Ich also an den Unfallort ... Krankenwagen war dort, jede Menge Schaulustige - mein kleiner Firmenwagen war ziemlich im Arsch und der Verursacher über alle Berge.
Natürlich haben wir ihn nie erwischt.
Mein Vette stand also dort auf dem Standstreifen und die Herren Wachtmeister schauten sie sich natürlich an.
Dann kam, was kommen musste.
Sie haben das Kennzeichen entdeckt.
Kurze Unterhaltung .. darf nicht sein ... blablabla ... laut StVZO ... blablabla ....
Ich dann drauf: "Meine Herren, walten sie ihres Amtes, wenn es sein muss - verpassen sie mir einen Strafzettel. Aber wissen sie was ... das interessiert mich im Moment überhaupt nicht, denn da vorne liegt meine Partnerin im Rettungswagen und mein Firmenwägelchen hängt in der Leitplanke.
Dann ging es weiter ... kurze erneute Belehrung - wir verstehen ihre Situation ja ... blablabla ... dann wollen wir mal ein Auge zudrücken. Hier haben sie einen Bericht, schrauben sie das Kennzeichen wieder an und fahren damit zum Vorzeigen zur nächsten Dienststelle in ihrer Nähe.
Puuuuh ... Glück gehabt.
Nur der später kontrollierende Beamte meinte dann noch einmal, dass er da irgendwie nachhaken und belehren müsste.
Das war mir dann aber so etwas von egal.
Jedenfalls war diese Aktion zum Glück kostenfrei.

Gruß, Al

PS: Ist aber nicht zur Nachahmung empfohlen. dumdidum
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#26
.........das mit dem Unfall schon gar nicht Kopfschütteln Kopfschütteln


Rainer ich find nur was zu § 24 StVO:

kuck ma



Ich find das ist Auslegungssache der Beamten ob das abgestempelte Kennzeichen im Kofferraum schlecht lesbar angebracht ist........ dumdidum, gibt aber auf jeden Fall nen Punkt!


Hier ist unter §10 zwar alles beschrieben wie es auszusehen hat, aber nicht geklärt was es kostet wenn nicht........klick


Grüße, André Hallo-gruen
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#27
hallo

war nicht leicht, hat sich aber gelohnt.

[Bild: mittel-11773.jpg]


mfg
ehli
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#28
Zitat:Original von RainerR
Ist im Bußgeldkatalog ganz klar festgelegt: §23 Abs4,§69s StVZO,§ 24StVG, 181 B kat, 10 Euro,
also keine Punkte,

Gruss RainerR

Kurze, knappe, ganz klare Antwort vom Flachmann.

1. § 23 Abs. 4 StVZO gibt es nicht, weil § 23 StVZO keine Absätze hat.

Im Übrigen regelt § 23 StVZO folgendes:



§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im
Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten
Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten
Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang
einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung
gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.

2. § 69 s StVZO gibt es ebenfalls nicht. Du meinst wohl § 69 a.

Zu lang um hier einzustellen, § 69a regelt Verfolgbarkeit der Ordnungswidrigkeiten.

ebenso wie § 24 StVG

§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit



(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.

3. Der Bußgeldkatalog, die Nummer 181:

181 Gegen die Pflicht zur Eintragung in Fahrzeugscheine oder Fahrzeugscheinhefte verstoßen oder das rote Kennzeichen oder das Fahrzeugscheinheft nicht zurückgegeben
FZV § 16 Abs. 2 Satz 2; Abs. 3 Satz 3, 7; § 48 Nr. 15, 18 10 €

Und nu Rainer ?

Richtig ist 40 € + 1 Punkt.

Der Zehner ist goodwill des Grünen, wenn man Glück hat.

fachmänischen Gruß Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#29
Zitat:Original von woody 68
Es liegt wahrscheinlich auch an der Laune des betreffenden Beamten und der vorliegenden Situation.
:

DAS ist die Realität. Und bisher waren immer alle nett zu mir und wollten wissen ob das die Z06 ist, wieviel PS der hat, wieviel Spitze der macht...
und wenn es mal 40€ sein sollten und 1 Punkt ist auch o.k.; ich habe keine Punkte.

was rede ich hier überhaupt? Ich habe doch gar kein C5 mehr mit dem Leichtkraftrad-Kennzeichen vorne.
Habe das "schöne" 50cm Saison-Kennzeichen vorne ordnungsgemäss drauf.
  Zitieren
#30
Da wir in Deutschland zur EU gehören (vieleicht bin ich auch nicht auf dem neustem Stand)denn dort ist die Vorschrift bezüglich der hinteren Kennzeichen geregelt.Für die vorderen Kennzeichen bezüglich GRÖSSE gibt es keine Vorschrift. Somit entfällt auch ein Bussgeld Engel-3


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