Zitat:Original von RainerR
Ist im Bußgeldkatalog ganz klar festgelegt: §23 Abs4,§69s StVZO,§ 24StVG, 181 B kat, 10 Euro,
also keine Punkte,
Gruss RainerR
Kurze, knappe, ganz klare Antwort vom Flachmann.
1. § 23 Abs. 4 StVZO gibt es nicht, weil § 23 StVZO keine Absätze hat.
Im Übrigen regelt § 23 StVZO folgendes:
§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im
Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten
Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten
Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang
einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung
gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
2. § 69 s StVZO gibt es ebenfalls nicht. Du meinst wohl § 69 a.
Zu lang um hier einzustellen, § 69a regelt Verfolgbarkeit der Ordnungswidrigkeiten.
ebenso wie § 24 StVG
§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
3. Der Bußgeldkatalog, die Nummer 181:
181 Gegen die Pflicht zur Eintragung in Fahrzeugscheine oder Fahrzeugscheinhefte verstoßen oder das rote Kennzeichen oder das Fahrzeugscheinheft nicht zurückgegeben
FZV § 16 Abs. 2 Satz 2; Abs. 3 Satz 3, 7; § 48 Nr. 15, 18 10 €
Und nu Rainer ?
Richtig ist 40 € + 1 Punkt.
Der Zehner ist goodwill des Grünen, wenn man Glück hat.
fachmänischen Gruß Edgar