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Auch auf die Gefahr hin, daß sich jetzt einige "Zulassungs-/Tüv-Anarchisten" halb tot lachen...
Hat hier schon mal irgend jemand auf einer 72er C3 mit 200hp-Basis-Motor eine Spinne Edelbrock Performer 2101 und einen Vergaser Edelbrock 1406 eintragen lassen!? Kann mir irgend jemand eine entsprechende Briefkopie zur Verfügung stellen!?
Zum Hintergrund... bei meinem Auto wurde die o. g. Kombination verbaut, weil der originale "Versager" nicht mehr gefunzt hat.
Freue mich über positive Rückmeldung (und natürlich auch über bösartige Kommentare)!
Besten Dank & Gruß...
René
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Moin Rene,
ne, warum halb tot lachen, aber ich frag mich, warum man das eintragen sollte? Korrigiert mich, wann ich falsch lieg, aber ich lass ja auch net Reifen eintragen, nur weil sie von nem anderen Hersteller sind, aber die gleiche Größe haben, bzw. ins Schema passen?!
Gruß Robert
Der Schwabe, es kann nur einen geben!
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Hi Rene,
Robert hat meiner Meinung nach recht, wobei nätürlich die Frage gestellt werden darf, was ist, wenn dabei die Leistung gesteigert wird....
Gruß Markus
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Mal von "oberen Gesetzen" zu "Verfeinerungen" gedacht
-Die FZV kennt eine Verknüpfung der Betriebserlaubnis mit "Abgasverhalten" und "Geräuschverhalten"
(§ 19 oder war es 21, jedenfalls: "...die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen dazu führen daß das Abgaso oder Geräuschverhalten VERSCHLECHTERT wird)
-die Richtlinien des TÜV Süd für die Erlangung des H-Kennzeichens (es geht ja hier um eine C3) kennen in der Tat eine Einschränkung hinsichtlich der Leistung bei einer Änderung der "Gemischaufbereitungsfabrik" (+-5% wenn ich mich recht entsinne)
-bei einer gültigen Eintragung (im Sinne der o.g. Richtlinie) hat man hier allerdings einen laaaangen Hebel
-was so an "Umsetzungsvorschriften" zur FZV noch herumschwirrt hat mich noch nicht so weiter interessiert
two-lane
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Hallo
Ich habe bei meiner Bj 78 mit der gleichen Kombination
die H- Zulassung ohne Probleme bekommen.
Ich denke mal, wenn sonst nichts geändert wurde,
spielt der " Leistungszuwachs " keine rolle.
Wer von den Prüfern beim TÜV weiß denn was
Original ist.
LG Hans + Karin
Lebe jeden Tag so, als wenn morgen Dein letzter Tag wäre.
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Hallo Rene
Dein Anliegen alles richtig machen zu wollen in allen Ehren, aber glaubst Du das die neuen Teile irgendjemandem auffallen würden?
Ich persönlich keine keine C3, an der nicht das eine oder andere Teil gegen was Neues oder Besseres ausgetauscht wurde.
Meine C3 mit einigen kleinen Modifikationen wurde noch nie vom TÜV Prüfer angemeckert.
beste Grüße
Uwe
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Genau,man sollte nicht übertreiben,
Gruss RainerR
RaRo
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Willst du unbedingt schlafende Hunde beim Tüv wecken, die anschliessend ABE für die Teile verlangen?
Die Deinen Wagen kostenpflichtig auf einen Leistungsprüfstand stellen, unmengen Papier produzieren und Kosten verursachen die du tragen darfst, nur um rauszufinden das du 5 PS mehr hast als vorher?
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... also ich würde keine schlafenden Hunde wecken, schliesse mich dem Cowboy an
(wie viele haben im Motorraum denn noch Originalteile?)
Ronald
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Hallo zusammen
Bin schonmal sehr dankbar für die vielen unterschiedlichen Kommentare. Tatsächlich hat meine C3 schon eine H-Zulassung - das ist also nicht das Problem.
Ich dachte nur... wenn man die "Edelbrocken" problemlos eintragen lassen kann... warum nicht. Sicher ist es unwahrscheinlich, daß da überhaupt irgend jemand drüber stolpert.
Also, nochmals vielen Dank für all Eure Meinungen!
Gruß...
René
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