Brauche Hilfe - Dürfen 3-jährige in einem normalen Kindersitz in der C6 mitfahren?
#21
Zitat:Original von Frank_F
passt vielleicht nicht so ganz ins Thema....ist auch schon Lichtjahre her.

aber ich hatte meinen kurzen in der Amazon (Bj.66) immer vorn auf seinem Kindersitz mitgenommen. Einfach weil das Auto auf der Rückbank keine Gurte hatte. Dann lieber vorn und dafür angeschnallt.

Gab auch keinen Stress bei einer Verkehrskontrolle, im Gegenteil.

Das war ja auch speziell in dem Fall die sicherere Lösung.
meine Ex will ihren Sitz jetzt von vorne nach hinten montieren. Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe wäre es heute aber sogar eigentlich sicherer das Kind ruhig vorne MIT Airbag und entsprechendem Abstand des Sitzes zu belassen.
Bis gestern dachte ich auch noch dass der Airbag immer und auf jeden Fall ausgeschaltet sein sollte wenn kleine Kinder dort sitzen.
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#22
Hi!

Mach Dir mal keine Sorgen. Unser Emil fährt seit er etwa 2 ist, regelmäßig bei mir in der Corvette mit und das ist, passender Kindersitz vorausgesetzt, auch nicht verboten.
Egal ob Sportwagen oder sonstwas.

Der Beifahrerairbag wird automatisch deaktiviert, was anhand der Anzeige auch erkennbar ist.
Sowohl sein erster Kindersitz, als auch der aktuelle Römer passen problemlos rein.
Bei der Z lässt sich allerdings der Beifahrersitz nicht höher stellen, so daß ich meist ein Kissen unterlege, damit er besser rausschauen kann.

Gruß, Olli
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#23
Mittlerweile hat meine Ex Ihre Meinung auch revidiert und sich eines Besseren belehren lassen. Samstag kaufen wir einen neuen Kindersitz, da jetzt sowieso eine neue Gewichtsklasse fällig ist. Ich danke Euch allen für Eure Einschätzungen und wie gesagt vielleicht kann der Thread auch später noch anderen hilfreich sein.
Sie will jetzt irgendeinen Maxi Cosi Sitz bis 35kg kaufen (~199,--€). Ich kenne mich damit nur überhaupt nicht aus. Und weiss auch nicht, ob die Testsieger wirklich immer die besten sind. Recaros haben wohl gar nicht mal so besonders abgeschnitten.
Welche habt ihr drin in Fahrtrichtung? Mein Kleiner wiegt jetzt 16kg und der soll natürlich dann auch noch eine Weile halten.
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#24
Hi Rainer,

den Maxi Cosi hatten wir als ersten Kindersitz, den nutzt jetzt die kleine Schwester.

Gut für Sportwagen ist der Römer, weil er von der Sitzfläche recht kurz baut und so auch in diversen anderen 2+2 Sportwagen einigermaßen in die zweite Reihe passt.

Gruß, Olli
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#25
Bei mir auch der Römer problemlos im Einsatz.
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#26
dito Römer...bei ca. 20kg. Passt prima. Höhenverstellbar (wächst mit!). Später ist das Rückendingens entfernbar und nur noch das "Sitzkissen" als Erhöhung verwendbar. Trägt dann nicht mehr so auf.

Ich leg immer noch ne Decke drunter, wegen dem Leder

[Bild: 20374033462000.jpg]
Gruß
Stefan
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#27
hehe, cooles Bild...

Werde mir Römer und Maxi Cosi morgen mal zeigen lassen...

Antwort vom ADAC eben gekriegt:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.

Ihre Anfrage dürfen wir wie folgt beantworten:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen generell, d. h. sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen, in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt (ECE 44/03 oder ECE 44/04) und für das Alter des Kindes geeignet sind. Ältere Kinderrückhalteeinrichtungen, die weder das ECE 44/03 noch 44/04-Prüfzeichen aufweisen, dürfen seit 08. April 2008 nicht mehr verwendet werden.

Die Sicherung in einem speziellen Kindersitz ist also nur Pflicht, wenn beide Voraussetzungen – jünger als 12 Jahre und kleiner als 1,50 m – erfüllt sind. Größere bzw. ältere Kinder unterliegen ansonsten der allgemeinen Gurtpflicht. Sie dürfen wahlweise auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank mitfahren, wenn sie den dort angebrachten Sicherheitsgurt anlegen.

Ein gesetzliches Verbot, Kinder auf dem Beifahrersitz mitzunehmen, besteht nach § 35a Abs. 8 StVZO nur für Fahrzeuge mit aktivem Beifahrerairbag, sofern ein Kindersitz im Reboardsystem (Blickrichtung des Kindes nach hinten) verwendet werden soll.

Zum 16. Mai 2006 wurde eine EU-Richtlinie zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung in nationales Recht umgesetzt. Dadurch wurden Mindeststandards in Europa festgeschrieben. Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedsstaaten, die besonderen Rückhaltesysteme auf Kinder bis 135 cm zu beschränken. Deutschland hat von dieser Option aus Gründen der Verkehrssicherheit keinen Gebrauch gemacht.

Das so genannte Familienprivileg nach § 21 Abs. 1a S. 1 StVO ist in diesem Zusammenhang konkretisiert worden: Ist die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich, so genügt für Kinder ab drei Jahren ausnahmsweise der "normale" Gurt.

Handelt es sich um ein Fahrzeug, das nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet ist, z.B. um einen Oldtimer, gelten nach § 21 Abs. 1b StVO besondere Bestimmungen: Kinder unter drei Jahren dürfen überhaupt nicht, ältere Kinder bis 150 cm nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden.

Allgemeine Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der beigefügten Mitteilung.

<<2010-19-Kindersicherung-im-In-und-Ausland.pdf>>
Hinweis:
Die beigefügten Dateien sind im PDF-Format und lassen sich öffnen, wenn Sie das Programm Acrobat Reader auf Ihrem PC installiert haben. Falls Sie nicht im Besitz des Acrobat Readers sind, können Sie diese Software z.B. auf der ADAC-Homepage unter ''www.adac.de" (Unterpunkt: Info,Test und Rat / Recht & Rat / Verträge Formulare Checklisten / ADAC-Musterverträge / Musterkaufverträge) downloaden.

Die Erstellung und der Versand von E-Mails und E-Mail-Anhängen erfolgt mit größter Sorgfalt und mit allen angemessenen Vorsichtsmaßnahmen. Für Schäden an Hard- und Software infolge des Öffnens der E-Mail-Anhänge übernehmen wir jedoch keine Haftung. Bitte überprüfen Sie daher die mitgesandten Dateien vor dem Öffnen insbesondere auf Computerviren.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Bergmann
Verkehrsrecht
Juristische Zentrale ADAC e.V.
Am Westpark 8, 81373 München
Tel. (0 89) 76 76 34 08
Fax (0 89) 76 76 25 99
HYPERLINK "mailto:stefan.bergmann@adac.de"stefan.bergmann@adac.de


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
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#28
Wegen des Neukaufs eines Kindersitzes:
Nimm die Corvette mit und probiere den Kindersitz auf Deinem Beifahrersitz aus.
Manche Kindersitze sind höher, manche schmaler, und und und.
Gerade beim Sportsitz in der Corvette sollte der Kindersitz fest sitzen auf den Auflagen.
Auch wenn die Gurte angelegt sind, kann es - wenn er nicht richtig drauf passt - wackeln.
Römer und Maxi Cosi sind gute Marken, da sitzt der Junior sicher Yeeah!
Zum Glück hab ich das alles schon Lichtjahre hinter mir Augenrollen
Liebe Grüße,
Manu
[Bild: CTCK.JPG]
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#29
Hi Manu, danke für den Tip. fahren morgen deswegen auch direkt mit dem Wagen zum Baby-Markt. mal gucken wie gut die Beratung da ist. so wie sich das hier anhört scheint der Römer aber z.B. gut in der Corvette zu passen.
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#30
Zitat:Original von KnightRainer



Antwort vom ADAC eben gekriegt:

Gut, daß die auch nicht mehr wissen als ich.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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