13.08.2011, 10:37
Wenn diese Versprechen im Kaufvertrag festgehalten sind solltest Du auf Erfüllung bestehen, andernfalls KLAGE.
Und btw wenn die Kiste mal geklaut wird verlangt die Versicherung die Schlüssel. Hast Du nur einen oder einen nachgemachten, so kann sie die Zahlung verweigern.
Knut
Und btw wenn die Kiste mal geklaut wird verlangt die Versicherung die Schlüssel. Hast Du nur einen oder einen nachgemachten, so kann sie die Zahlung verweigern.
Knut