19.08.2011, 17:05
Zitat:Original von JR
Hängt immer davon ab, ob Du vorher was ausgefressen hast.
Gruß
JR
Nö, die Frage des Beamten ziehlt auf § 30 Abs. 1 S. 3 StVO der das “unnütze” Hin- und Herfahren verbietet. Die Vorschrift wird jedoch allgemien als verfassungswidrig angesehen, da sie gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt.
Gruß
Edgar