20.08.2011, 03:31
Zitat:Original von Andre.E
Sofern kein begründeter Verdacht besteht (welcher seinerseits von der Polizei zu begründen ist) musst du nicht antworten.
Gruß
Andre
Auch dann musst du nicht antworten. Gegen Belehrungsgrundsätze/pflichten wird iÜ seitens der Polizei gerne verstoßen, da informiert man sich am besten selbst ein wenig dann kennt man seine Rechte und plappert sich nicht unnötig um Kopf und Kragen.