20.08.2011, 09:23
Zitat:Original von der Josef
Zitat:Original von Andre.E
Sofern kein begründeter Verdacht besteht (welcher seinerseits von der Polizei zu begründen ist) musst du nicht antworten.
Gruß
Andre
Auch dann musst du nicht antworten. Gegen Belehrungsgrundsätze/pflichten wird iÜ seitens der Polizei gerne verstoßen, da informiert man sich am besten selbst ein wenig dann kennt man seine Rechte und plappert sich nicht unnötig um Kopf und Kragen.
Ok, um das an der Stelle abzukürzen.
1. Du musst nicht antworten wenn du nicht willst
2. Die Polizei darf bei begründetem Verdacht fragen, aber auch hier musst du nicht antworten.
3. Bestehen die Ordnungshüter auf eine Antwort, verletzen sie damit deine Rechte.
Grüße
Andre
Nichts ist unmöglich, unmöglich dauert nur etwas länger...