21.08.2011, 15:03
Zitat:Original von derCowboy
Soweit ich das in Erinnerung habe muss ich die nicht ohne amtlich Dokument auf reinen Verdacht in meinem Auto rumwühlen lassen, sofern nicht Blut aus dem Kofferraum tropft oder meine Strumpfmaske samt AK47 und ner Tüte Geld auf dem Rücksitz oen liegen
Aber ich bin mir weiterhin nicht sicher ob ich meine Dokumente aus der Hand geben muss.
Bei der Durchsuchung gem. § 102 StPO unterliegt die Durchsuchung außer bei Gefahr im Verzuge,
also wenn der Richter nicht rechtzeitig erreicht werden kann, ohne dass der Erfolg der Maßnahme
gefährdet wäre, dem Richtervorbehalt, d.h., es bedarf eines richterlichen Beschlusses.
Anders verhält es sich, wenn diese Kontrollen im Rahmen einer Fahndung durchgeführt werden,
dort gilt z. B. § 37 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) oder das
entsprechende Gesetz des Bundeslandes.
Deine Papiere mußt Du aus der Hand geben um die Feststellung Deiner Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs und der Zulassung des Fahrzeuges zu ermöglichen. Deinen Personalausweis mußt Du nicht aushändigen, wenn es sich um eine Verkehrskontrolle handelt-
Gruß
Edgar