21.08.2011, 19:02
Mensch Edgar, hast Du im Urlaub nichts besseres zu tun, als Dich mit diesem Mist zu beschäftigen.
Bei diesem Thema, wo landläufig nur gefährliches Halbwissen besteht, ist es vergebene Mühe die rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen zu erklären.
Für polizeiliche Maßnahmen die in einem Grundrecht der Bürger eingreifen, benötigen die Beamten eine sog. Ermächtigungsgrundlage.
Für Polizeikontrollen gibt es verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, abhängig vom Zweck der Maßnahme.
Eine allg. Verkehrskontrolle, die nach der StVO beginnt, kann schnell zur gefahrenabwehrenden Maßnahme nach dem PolG werden, oder im schönsten Fall eine Maßnahme nach der StPO.
Alle drei Gesetze klären den Fall der Identitätsfeststellung mit unterschiedlichen Formvorschriften.
Im Fall der StPO wäre für Dich wahrscheinlich wieder ein Honorar drin.
Also bekommt der Betroffene bei einer Kontrolle den Wechsel der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen gar nicht mit und muss ihm auch nicht erklärt werden, weil er es sowieso nicht kapieren würde, da er viel besser mit gefährlichem Halbwissen ausgestattet und somit beratungsresistent ist.
Mich wundert schon, dass hier nicht jemand geschrieben hat, dass Beamte bei Kontrollen überhaupt nichts sagen und fragen dürfen, wenn sie die Mütze nicht tragen. Die Rechtsgrundlage für diesen Schwachsinn ist Artikel 1 des Mützengesetzes, der in irgendeiner Kneipe verabschiedet worden ist und sich immer noch als landläufige Meinung festgesetzt hat.
Um es zu vereinfachen, bei Kontrollen muss man dämliche Fragen wie, wohin Du fahren, ertragen, man muss sie aber nicht beantworten. Folgemaßnahmen mit vorhandener Rechtsgrundlage nicht ausgeschlossen
Bei diesem Thema, wo landläufig nur gefährliches Halbwissen besteht, ist es vergebene Mühe die rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen zu erklären.
Für polizeiliche Maßnahmen die in einem Grundrecht der Bürger eingreifen, benötigen die Beamten eine sog. Ermächtigungsgrundlage.
Für Polizeikontrollen gibt es verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, abhängig vom Zweck der Maßnahme.
Eine allg. Verkehrskontrolle, die nach der StVO beginnt, kann schnell zur gefahrenabwehrenden Maßnahme nach dem PolG werden, oder im schönsten Fall eine Maßnahme nach der StPO.
Alle drei Gesetze klären den Fall der Identitätsfeststellung mit unterschiedlichen Formvorschriften.
Im Fall der StPO wäre für Dich wahrscheinlich wieder ein Honorar drin.
Also bekommt der Betroffene bei einer Kontrolle den Wechsel der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen gar nicht mit und muss ihm auch nicht erklärt werden, weil er es sowieso nicht kapieren würde, da er viel besser mit gefährlichem Halbwissen ausgestattet und somit beratungsresistent ist.
Mich wundert schon, dass hier nicht jemand geschrieben hat, dass Beamte bei Kontrollen überhaupt nichts sagen und fragen dürfen, wenn sie die Mütze nicht tragen. Die Rechtsgrundlage für diesen Schwachsinn ist Artikel 1 des Mützengesetzes, der in irgendeiner Kneipe verabschiedet worden ist und sich immer noch als landläufige Meinung festgesetzt hat.
Um es zu vereinfachen, bei Kontrollen muss man dämliche Fragen wie, wohin Du fahren, ertragen, man muss sie aber nicht beantworten. Folgemaßnahmen mit vorhandener Rechtsgrundlage nicht ausgeschlossen
Gruß Andreas