20.09.2011, 18:56
Zitat:Original von C3-Mike
Wie ist das eigentlich mit den Garantieansprüchen wenn mit dem Wagen was ist. Gibt es da keine Probleme wenn der Wagen von Übersee kommt und man möchte in Europa Garantieansprüche geltend machen falls mal Probleme auftauchen???
habe eben einen interessanten Artikel bzgl. Garantie gelesen:
Zitat aus dem TCS Merkblatt "Direktimport Personenwagen"
Garantie: Auto im Ausland gekauft Gemäss weko sind die offiziellen Markenvertreter in der Schweiz zwingend verpflichtet, sämtliche gültigen Garantieleistungen gemäss Herstellerangaben im Bedarfs falle an direkt im portierten Personenwagen der vertretenen Automarke auszuführen.
Siehe weitere Informationen unter http://www.weko.admin.ch/. Z.B. Bekanntmachung über die Wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Fahrzeughandel vom 21.10.2002 oder Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 15.10.2002. Im Weiteren kann es sich lohnen, bei einer Preisdifferenz von mindestens CHF 3’000.–, das Risiko einer schleppenden Bearbeitung von Garantiefällen in Kauf zu nehmen.
Aber ohne streiten wirds nicht gehen....
Viele Grüsse, Beat