31.10.2011, 15:38
Sehr schoen!
Dann wuerde ich mir ja glatt nochmal ueberlegen, ob ich bei meiner C5 den TUEV erst naechstes Jahr bei der Wiederanmeldung machen sollte.
Wie ist denn das? Ich hatte jetzt im September TUEV gehabt, diesen aber noch nicht gemacht. Wenn ich das Auto jetzt abmelde und naechstes Jahr dann sagen wir im April zum TUEV fahren moechte, darf ich dann ohne Zulassung (mit den alten ungestempelten Kennzeichen) zum TUEV bzw. zur Werkstatt fahren oder muss ich mir Kurzzeitkennzeichen holen? Ich meine mal gehoert zu haben, dass direkte Fahrten zum TUEV und zur Zulassungsstelle mit den alten Kennzeichen erlaubt sind?
Gruss,
Christian
Dann wuerde ich mir ja glatt nochmal ueberlegen, ob ich bei meiner C5 den TUEV erst naechstes Jahr bei der Wiederanmeldung machen sollte.
Wie ist denn das? Ich hatte jetzt im September TUEV gehabt, diesen aber noch nicht gemacht. Wenn ich das Auto jetzt abmelde und naechstes Jahr dann sagen wir im April zum TUEV fahren moechte, darf ich dann ohne Zulassung (mit den alten ungestempelten Kennzeichen) zum TUEV bzw. zur Werkstatt fahren oder muss ich mir Kurzzeitkennzeichen holen? Ich meine mal gehoert zu haben, dass direkte Fahrten zum TUEV und zur Zulassungsstelle mit den alten Kennzeichen erlaubt sind?
Gruss,
Christian