31.10.2011, 16:45
Zitat:Original von JR
Fahrt zur Zulassungsstelle mit entstempelten Kennzeichen ist erlaubt, wenn das Fahrzeug schon mal auf diese Kennzeichen zugelassen war.
UND man eine gültige Deckungszusage dabei hat
Zitat:Original von JR
Ob man damit auch zum TÜV fahren darf, weiß ich nicht.
NEIN , nur mit gültigem TÜV zum Strassenverkehrsamt