07.01.2004, 15:36
Im Kaufvertrag sollte nicht der Tachostand, sondern die tatsächliche Laufleistung angegeben werden und wenn das Fahrzeug Unfallfrei ist las es dir auch schriftlich im Kaufvertrag bestätigen.
Wir waren schon wegen einer 96er C4 vor dem OLG und im Kaufvertrag stand zum Glück Unfallfrei. Der Händler mußte nach 2 Jahren das Fahrzeug zurück nehmen oder eine Wertminderung zahlen.
Gruss
Raimund
Wir waren schon wegen einer 96er C4 vor dem OLG und im Kaufvertrag stand zum Glück Unfallfrei. Der Händler mußte nach 2 Jahren das Fahrzeug zurück nehmen oder eine Wertminderung zahlen.
Gruss
Raimund